Vielleicht hat der TE doch ganz gute Karten beim Versuch einer Wandlung, da die Betriebserlaubnis fehlt.
Ob es darauf überhaupt ankommt, dass der Verkäufer von der Leistungssteigerung wusste, ist die entscheidende Frage - vielleicht genügt es, dass das Auto keine Betriebserlaubnis hat und der Kauf gutgläubig war, das müsste man mal einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Abgesehen davon, dass das wahrscheinlich jetzt keinen Sinn mehr macht (vielleicht direkt nach dem Kauf, aber nicht vor dem nächsten Wiederverkauf): wenn das Auto durch den TÜV (oder sogar mehrere) seitdem gekommen ist, wird man dem Vorbesitzer nicht mehr an den Karren fahren können. Wie soll man feststellen, wer wann was gemacht hat?
Die Beweisführung lohnt doch das gar nicht, und bis man da zu einem Urteil kommt, ist das Auto schon ein Youngtimer...
Wie crosshot schon gesagt hat - das findest bei den üblichen Gebrauchtwagen-Checks nicht raus. Maximal BMW könnte das, aber ob die das machen wollen ist eine andere Frage.
Würde da eher den neuen Golf gleich chippen, dann geht wenigstens ein bißchen was...