Beiträge von wat

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    Original von nie_wieder_1er 01goeran: die 177ps reichen sicherlich. der 1er war mit den 129 ps schon gut unterwegs. am motor gabe es bei den bisherigen bmw wägelchen die ich hatte nichts auszusetzen. wobei der 1er auch bisher am stärksten motorisiert war.


    viele haben nur geschrieben, dass der 6 zylinder laufruhiger ist aber auch mehr verbraucht.


    Also der 6 Zylinder ist auch bei höheren Geschwindigkeiten laut Datenblatt leiser als der 4 Zylinder; aber spätestens ab etwa 160 km/h sind die Windgeräusche sicherlich mindestens genauso laut wie der Motor. Der 4 Zylinder ist dann vielleicht unterschwellig ne Idee mehr am dröhnen neben den Windgeräuschen... :D
    Ich kann Dir nur nochmal empfehlen: Mach eine Probefahrt (und sei begeistert)!

    H - bedeutet bis 210 km/h. Da die eingetragene Endgeschwindigkeit des 320d darüber liegt darfst die Reifen so nicht fahren.
    Ausnahme Winterreifen mit entsprechendem Aufkleber am Armaturenbrett.


    Also fahren kann man mit den Reifen natürlich auch, keine Frage. Dein Auto hat mit den H-Sommerreifen aber keine ABE mehr. Und im Falle eines Falles, hast Du es auch schwer mit der Versicherung. Reifen sind bei jedem Unfall ein Thema. Du kannst Dein Auto natürlich auch drosseln und die Drosselung eintragen lassen :D


    Ich für meinen Teil würde das nicht machen. Vernünftige Sommerreifen bekommste schon für um 100 Euro.

    Aber wie SR schon sagte, es ist ein Sicherheitsfeature, das so gewollt und beabsichtigt ist. Aus ähnlichem Grund hat Porsche seinerzeit auch das Zündschloß auf die linke Seite vom Lenkrad verlegt und Saab (Zündschloss auf Mittelkonsole) per Elektronik vorgesorgt, dass der Schlüssel nicht einfach abgezogen werden kann.
    Kommt aus den USA, wo manche Autos schon länger einer besonderer Beliebtheit unterlagen.
    Ebenfalls daher rühren die angebliche Komfortfunktionen wie Keyless-Go und das automatische Verriegeln der Türen ab einer gewissen Geschwindigkeit bis die Tür manuell von innen geöffnet wird. Beides waren zunächst Sicherheitsfunktionen gegen Carnapping für/vom amerikanischen Markt.

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    Original von Dennis
    Meine Güte, wlech Aufregung.
    Der Facelift hat doch eh die Standlichtringe. Da kann man doch auch dann die Ganze Leuchteneinheit übernehmen mit der entsprechenden Schürze und hat direkt ein Facelift von vorn...
    Gruß
    Dennis


    theoretisch ja, praktisch darf sich in der Zulasssungsbescheinigung die Nummer der Typgenehmigung nicht ändern, sonst wäre auch das erstmal wieder: Bauteil ohne Zulassung fürs Fahrzeug ;)

    Hmm, bei Dir steht "Fahrzeug: E90 330d"


    im direkten Vergleich, denkste ab und an der 320d steht oder ist zu und bekommt keine Luft... für sich betrachtet reichen die 170 PS locker aus und bequem und gut motorisiert von A nach B zu kommen.
    Einziger Nachteil des kleinen 4 Zyl. neben nicht ganz so foltten Durchzug in oberen Geschwindigkeitsregionen sind im Vergleich zum 6 Zyl. der kernigere Motor.
    Dafür ist der kleine wirklich nen Spritsparmeister!


    A4 würde ja wohl nur der aktuelle B8 in Frage kommen oder willste nen richtig altes Auto kaufen?? IMO macht BMW aber (noch) die besseren (Preis/Leistung) Angebote.
    Wenn der 320d nicht älter als 12 Monate ist, würde ich Dir vom Kauf nicht abraten wollen.
    Allerdings musst Du für Dich wissen, ob Du mit der Motorisierung zufrieden bist und ob das Angebot Dir preislich zusagt.
    Große Problemzonen sind beim 3er scheinbar die RFT-Reifen bzw. das nicht wirklich 100% eingestellte Fahrwerk. Lies einfach mal die entsprechenden Posts zu dem THema und mach dann ne Probefahrt.

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    Original von bberniIch bilde mir ein, dass ich bei Fahrzeugübernahme im Display (Business) Einstellungen zur Sensibilität des automatischen Fahrlichtes gesehen habe (normal-empfindlich-?)
    Da ich finde, dass das Licht erst recht spät einschaltet, wollte ich über das Menü die Einstellung auf empfindlich wechseln.
    Leider ist dieses Menü (über i - Einstellungen - Licht) nicht mehr aufrufbar?!
    Bei meinem BMW Händler sagte man mir, dass es diese Funktion in meinem Fahrzeug nicht gibt! Habe ich das alles nur geträumt???


    Bis Baujahr 02/2007) soll die Einstellung per I-Drive funktionieren:
    I-Drive Menu - Controller drücken -> Einstellungen -> Fahrzeug/Reifen -> Licht -> Lichtautomatik -> Empfindlichkeit einstellen


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    Noch ein kleines Problem: Mein linker Außenspiegel verstellt sich nach jedem Neustart des Fahrzeugs, ohne dass ich etwas verstellt habe. Ich muss eigentlich bei jeder neuen Fahrt den linken Spiegel neu einstellen.
    Weiss hier jemand etwas dazu?


    Du hast nicht zufällig E-Sitze mit Memory??? Schau mal in die BA wie Du Dir Deine Spiegelposition abspeicherst.
    Sonst sollte sich der Spiegel eigentlich nicht von alleine verstellen - dann müsstest Du schon ausversehen auf den Einstellknopf kommen...

    Bitte beachtet bei Euren Posts, dass StVO und StVZO sind zwei völlig unterschiedliche Gesetze sind! Wer das nicht unterscheiden kann, sollte nach meiner Meinung bitte bereits vor dem basteln an dieser Stelle aufhören.
    Zum Glück weiss Alex um die rechtlichen Hintergründe seines handelns Bescheid :super: und wirft diese Dinge auch nicht durcheinander.
    Für die Zulassung drücke ich gerne die Daumen, glaube aber, da ich die Kosten abschätzen kann, erstmal weiter skeptisch. Ich freue mich dann um so mehr, wenn die positive Überraschung, sprich Zulassung erfolgt!
    Alex, Du bist am Zug! Überrasch mich ;)

    @ Andre
    nur so am Rande:
    was der TÜV'ler einträgt und im Falle einer gutachterlichen Prüfung vor Gericht noch bestand hat sind 2 Dinge.
    Am Ende ist der, der dumme, der ein bzw. umgebaut hat. Oder Du kannst dem Tüv'ler Fahrlässigkleit nachweisen. Verantwortlich für den ordnungsgemässen Zustand des KFZ gemäss StVZO ist zu jeder Zeit der Halter.

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    Original von Spasslex
    In DE gild gleiches Recht für Alle! Solltet Ihr Ärger wegen den LEDs bekommen, könnt Ihr dagegen vorgehen!


    Wenn Du jetzt noch nen Paragraphen dazu nennen könntest, der diese Behauptung abdeckt ... :D


    Kleiner Tip: Die Bauartgenehmigung (e-Prüfzeichen) deines Scheinwerfers gilt in Verbindung mit den Leuchtmitteln, also Scheinwerfer plus Glühbirne. Bei Änderungen z.B. Glühbirne gegen LED austauschen, erlischt die Bauartgenehmigung, sofern diese Möglichkeit darin nicht expliziet als zulässig ausgewiesen ist. Die Corona-Ringe als Begrenzungsleuchten sind im Scheinwerfer und unterliegen damit der Bauartgenehmigung des Hauptscheinwerfers.
    Ausserdem ergibt sich die Pflicht zur ausschliesslichen Verwendung von Leuchtmitteln mit E-Kennzeichnung aus der StVZO. §22a, §49a, §51a,b,c


    Link zum Dokument ECE-Regelung Nr. 37 - Glühlampen auf den Seiten des BMVBS.


    Ich will das aber auch nicht großartig diskutieren, fakt ist einfach:
    gemäss STVZO sind nur Leuchtmittel mit E-Zeichen zulässig - Punkt aus.
    Ob Du Dich daran hälst interessiert mich ziemlich wenig, verbreite aber bitte nicht solchen Unsinn, wie im vorigen Beitrag.


    Mit nur fix über den Griff streicheln geht es bei mir auch nicht.
    sieh es aber mal andersrum, wenn das Auto sofort bei der ersten Berührung verriegeln würde, dann könnte Dir folgendes Szenario passieren:
    Du steigst aus, schliesst die Tür, kommst an den Türgriff und rumms ist das Auto zu - da Du aber noch die Sporttasche auf der Rückbank oder die Getränkekiste im Kofferraum hast, musst nun erst wieder aufschliessen, um dann doch wieder abzuschliessen.
    Wäre auch arg unlustig, oder?
    Also mit der halben Gedenksekunde kann ich gut leben :)