Beiträge von Axwellll

    Mein N57 drückt auch ~ 300PS/600NM, mehr ginge laut Tuner zwar (vorallem Drehmoment), allerdings wollte ich Kupplung (Handschalter) und andere Teile (LLK) nicht tauschen.. da ich die meiste zeit sowieso sehr entspannt rumgurke.


    AGR und DPF off


    Verbrauche exakt 6.1 liter, davor allerdings genau gleich viel.


    Sichtbarer Ruß gibt es überhaupt nicht (!), dass war mir auch sehr wichtig.

    "Die Polizei stellt NIEMALS die Schuld fest"


    Dies wurde behauptet und stimmt eben nicht. Wie danach der exakte Ablauf abgewickelt wird kommt auf mehrere Faktoren an. Einem Polizisten fehlt einfach die "Ermächtigung" jemanden für schuldig zu erklären.


    Oder was wäre bei einem sehr unklarem Fall, gibt er dann beiden 50% Schuld? Das machen wie zuvor erwähnt die Versicherungen, zur Not Sachverständiger, Gerichte usw. wenn es zu keiner Einigung kommt. (Das ein Anwalt nur ein Rechtsbeistand für die Partei ist und nicht die Schuld klärt, ist selbstverständlich klar.. kam vermtl. wegen meiner Aufzählung falsch rüber)


    Der Polizist ist lediglich vor Ort um für eine korrekte Aufnahme der Daten zu sorgen. Nennt sich bei österr. Polizisten "Dokumentationspflicht" gem. deren Richtlinienverordnung.


    Aber wie gesagt, kann schon sein dass das in DE anders ist ;)

    Also sofern es in Deutschland nicht komplett anders ist, wovon ich nicht ausgehe, ist es exakt so wie Patty es gesagt hat.


    Die Polizei klärt in keinster Weiße die Schuldfrage. 01 (in Österreich A.) oder 02 (in ÖSterreich B.) sagt nichts über die Schuldfrage aus, das ist ein Irrglaube.


    Eine polizeiliche Aufnahme eines Verkehrsunfalles mit REINEM SACHSCHADEN ist nur dann vorgesehen, wenn sie die PArteien nicht problemlos NAme und Anschrift mittels Führerschein u. Fahrzeugschein nachweisen können (zb. Ausländer, Firmenfahrzeuge etc)
    Ansosnten kostet eine Aufnahme durch die Polizei Geld, da es einfach nicht vorgesehen ist. Kurz Fotos schießen und dann schleunigst die Straße freimachen, damit sich wegen einem lächerlichen Kleinstschaden nicht ein 5km langer STau bildet.


    Ganz anders ist es wiederum wenn eine Person verletzt ist, denn dann sind wir im Strafrecht bei "Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr" und da MUSS die Polizei diesen Unfall aufnehmen.


    Abschließend zusammengefasst: Die Polizei stellt NIEMALS die Schuld fest, sofern sie nicht rein zufällig den Unfall selbst gesehen haben. Das tun Sachverständiger, Zeugen bzw. Anwälte im Nachhinein.


    PS: Ich arbeite damit Tag für Tag, also werde ich es wissen ;)