Beiträge von E90User

    Nockenwellensensor wechseln, alles gut.....


    Sorry aber was ist das denn für eine unqualifizierte Aussage? Bitte zurückhalten mit sowas, das geht garnicht.
    Da steht was von einem mechanischen Fehler, da hat der Nockenwellengeber nichts mit zutun.


    Wenn man sich etwas mit dem N52 auseinandersetzt, weiß man was die für Macken haben.
    Deine Fehler deuten auf eine defekte VANOS-Verstelleinheit hin. Das haben die Motoren wohl öfter mal.
    Ähnlichen Fall mit fast den gleichen Fehlern hatte ich selber auch. Vorher hatte ich natürlich durch Tausch der Magnetventile und der Nockenwellengeber gute 250€ in den Sand gesetzt. Die Verstelleinheit musste dann doch getauscht werden. 800€ :!:


    so sieht das leider aus. Das quertauschen der Ventile hat hier keine Änderung gezeigt, der Griff zum Nockenwellensensor ist mehr der letzte Strohhalm....

    Frage 1: Ja
    Frage 2: Die Rennleitung
    Frage 3: Nein


    Da es sich in Deinem Beispiel um einen unverschuldeten Unfall handelt, lassen sich die Kosten vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zurückholen.

    Okay, kann ich mittlerweile bestätigen ;)


    Auftraggeber : Polizei (quasi im Namen des Halter).


    Die Forderungen für Abschlepp/Bergungskosten richten sich ersteinmal gegen die Polizei als Auftraggeber. Nach Polizeigesetz in Verbindung mit Verwaltungsvollstreckunggesetz etc. pp. sind der Polizei diese Kosten vom Fahrzeug-Halter zu erstatten. Ggf. kommen Kosten für die Sicherstellung/Verwaltung hinzu.
    Nach § 46 Abs. 3 Polizeigesetz besteht ein Zurückhaltungsrecht, bis die entstandenen Kosten reguliert/geklärt sind.


    Zur Verwaltungsvereinfachung kann die Rechnung (Abschleppen/Bergen/Standzeit/Sicherstellung) direkt bei dem Abschleppunternehmen gezahlt werden.


    Man könnte die Zahlung vor Ort verweigern, dann müsste die Polizei entscheiden ob das Fahrzeug herausgegeben wird. ( wodurch die Verfahrenskosten auf mind. 96,- € steigen :P )


    Der Abschleppunternehmer scheint hier kein Pfandrecht auszuüben, sondern dem Zurückhalungsrecht der Polizei zu folgen.

    Hallo,


    wir nehmen folgenden Sachverhalt an :


    Jemand wird unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Die Person wird bei dem Unfall schwer verletzt und ins Krankenhaus transportiert.
    Das stark beschädigte Fahrzeug wird von einem Abschleppunternehmen abgeholt und dort untergestellt.


    Der Abschleppunternehmer fordert nun die Kosten für das Bergen des Fahrzeug, sowie die Standgebühren vom Kfz-Besitzer.
    Bevor diese nicht in Bar reguliert werden, wird er das Auto als Pfand einbehalten.



    Fragen :


    Darf der Abschleppdienst in diesem Fall das Kfz (Eigentum) als Pfand einbehalten ?
    Wer ist in diesem Fall der Auftraggeber für den Abschleppunternehmer ?


    Kann der Kfz-Besitzer die Kosten mangels vertraglicher Vereinbarung gegenüber dem Abschleppdienst ablehnen zu zahlen ?


    Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus :)

    Leider habe ich bisher keinen Fachbetrieb gefunden der diese auch durchführt.

    Das Thema ist heiß, bei vielen RunFlat Reifen ist eine Reparatur zwar nicht verboten, aber durchführen wird es so gut wie niemand.


    Ansonsten hilft leider nur erneuern.