Genau das wars.
Wird wenig Leistung abgerufen ("rollen lassen"), wechselt er in den Schichtbetrieb, bei Leistungsabruf geht er in den normalen Verbrennungsmodus.
Genau das wars.
Wird wenig Leistung abgerufen ("rollen lassen"), wechselt er in den Schichtbetrieb, bei Leistungsabruf geht er in den normalen Verbrennungsmodus.
Vollkommen normale Werte. Liegt halt an dem Schichtbetrieb, auf der Autobahn kommt der N53 da gut rein und kann bei konstant 120 auch drinbleiben. In der Stadt geht er halt aufgrund der variierenden Drehzahlen immer wieder raus und das Gemisch wird angefettet, zumal kommt dann noch das ständige Anfahren und erneut Beschleunigen dazu. Kann man sehr gut an der momentanen Verbrauchsanzeige sehen. Der N53 ist, wenn er denn im Schichtbetrieb läuft, einer der derzeit effektivsten Ottomotoren.
Bei einer Rasterfandung reicht es dass z.B. dein Handy in einem bestimmten Umkreis (um den Tatort) bei Basisstationen angemeldet war.
Auch wenn es jetzt offtopic ist:
Humbug. Da müssen mehrere Komponenten zusammenkommen und im Datenabgleich passen, deshalb heisst es ja "Rasterfahndung".
Ich konstruiere mal ein kleines Beispiel:
Zeugen haben bei einer Einbruchsserie ein rotes Auto gesehen, wie es von den Tatorten wegfuhr. Lediglich die Städtekennung ist bekannt, nicht das ganze Kennzeichen. Jetzt kommt die Rasterfahndung:
1. Alle roten Autos aus dem Zulassungsbezirk werden ermittelt.
2. Die entsprechenden Halter werden überprüft und ermittelt. Priorisiert werden diejenigen, die in der Vergangenheit schon nicht zwischen "mein" und "dein" unterscheiden konnten.
3. Die Mobilfunkdaten am Tatort zur Tatzeit werden ermittelt.
Idealerweise wird jetzt bei 3. festgestellt, daß ein unter 2. gefundener Name erneut auftaucht. Dieser Herr rückt nun ins Interesse der polizeilichen Ermittlungen. Voila, das ist Rasterfahndung.
und erzähl dem Prüfer ma, dass es in D keine rechtsverbindliche Mindesthöhe gibt,
sondern nur die Empfehlungen in dem VDTÜV Blatt.
lediglich für LTE, AHK etc sind Mindesthöhen vorgeschrieben, die aber bei manchen Karren durch ´ne Tieferlegung unterschritten werden.
wenn z.B. das hintere AKZ unter 300 mm "rutscht", das vordere unter 200 mm
*Räusper*
Wird in diesem Fall zwar nicht zutreffen, aber da sollte noch ergänzend erwähnt werden (bevor das jemand mit der nicht verbindlichen Mindesthöhe in den falschen Hals bekommt)- ab einer Bodenfreiheit <55mm (gemeint sind hier sämtliche starren Fahrzeugteile) *ist* ein Fahrzeug nach gängiger Rechtssprechung als verkehrsunsicher einzustufen. Heisst bei einer Polizeikontrolle und Unterschreitung dieses Wertes wars das, das Auto wird stillgelegt, ob die Teile eingetragen sind, spielt keine Rolle.
Und nein ich habe bei begründetem Verdacht überhaupt nichts gegen Durchsuchungen in meiner Garage und meinem Haus!
GSM Ortung ist im Übrigen bei bereits 3 Mobilfunkstationen ausreichend genau um einen Kreis von 50-100 m einzugrenzen, bei zwei Stationen sollten es ca. 500 m sein, eine Station kann zwischen 1000 und 2000 m alles sein. Von einer derart geringen Zahl ist jedoch an der Grenze nicht auszugehen.
Die Frage warum er abgebrannt wurde ist vlt. mit der Ortung zu erklären, weil festgestellt wurde, dass er eine Standheizung mit Mobilfunk hat. Da hat jemand Schiss bekommen und keine Ahnung gehabt, wie man die stilllegt. Über den Grund des Diebstahls kann man wohl nur rätseln, aber Vertuschung ist nicht so unwahrscheinlich. Drogentransport vlt.?
Richtig. Begründet ist das Stichwort. Wenn aber bei- sagen wir mal 10 Leuten, um einfach eine Zahl zu nennen- durchsucht wird, nur weil vermutet wird, daß einer davon was mit dem Diebstahl zu tun haben könnte... Du verstehst sicherlich, worauf ich hinaus will. Da spielt auch im Leben kein Richter mit, zumindest hier in D nicht.
Abbrennen wird standardmäßig praktiziert, um Spuren zu zerstören (Fingerabdrücke, DNA), wenn das Fahrzeug als Tatfahrzeug bspw. bei einem Enbruch genutzt wurde oder werden sollte. Das dürfte rein gar nix damit zu tun haben, daß die Täter was von der Standheizung gemerkt haben. Da ist es schon wahrscheinlicher, dass hier jemand mitgelesen hat, was auch schon nicht allzu wahrscheinlich ist.
@ TK334, und wie erklärst du dass der Antrag für die Nachverfolgung erst 3 Tage später verschickt wird? Macht schon sehr den Eindruck als würde das künstlich in die Länge gezogen werden.. Ohne jetzt die Hintergründe zu kennen, denke ich so was kann man deutlich schneller abarbeiten, da muss sicherlich kein seitenlanger Bericht abgegeben werden, sondern eher ein Standardformular.
Da stand was davon, daß die (körperliche Papier-) Akte zur Staatsanwaltschaft verschickt wird, das von dir geschriebene hab ich hier nirgendwo gelesen. Das heisst aber noch lange nicht, daß die StA davon noch keinerlei Kenntnis hatte oder noch nicht tätig wurde. Der Vorgang wird elektronisch angelegt und verschickt. In der Papierakte sind nur die ausgedruckten Formulare mit Unterschriften. Und warum der Staatsanwalt da erst am Mittwoch den Beschluß einholt, nachdem der Wagen am Montag gestohlen wurde? Tja, da kann ich nur vermuten. Vielleicht hat er zunächst auf BMW (TCU) gesetzt? Oder aber das Dingen war in seiner zeitlichen Dringlichkeit weiter hinten angesetzt? Man weiß es nicht. Aber auch da kann die Polizei nix für, und darum ging es mir halt.
Wie zur Hölle, man schafft es nicht ein Fahrzeug, welches ortbar ist, mit dem alten Kennzeichen
innerhalb von 24 Tagen zu finden? Und gefunden wird es nur, weil es ausbrennt...Das würde ich dann wohl Unfähigkeit der staatlichen Ermittlungsbehörden nennen. Aber klar, die haben aktuell auch mit islamischen Terror, PEGIDA und AntiFa zu tun...
Ich sprech jetzt nicht explizit dich an, sondern alle, die hier über die ach so unfähige Polizei meckern. Der Post passte halt nur einfach.
1.
Eine Ortung über Mobilfunk ist keine Ortung über GPS. Die ist erheblich ungenauer. Je weniger Funkmasten in dem Gebiet der Funkzelle, desto ungenauer wirds.
2.
Schon mal daran gedacht, daß das Auto "verdeckt", also bspw. in einer Garage gestanden haben könnte? Die Polizei darf- aus gutem Grund- nicht mal eben kurz auf Verdacht die Garagen eines ganzen Wohnblocks- und damit einer Menge definitiv unschuldiger Anwohner- durchsuchen. Jeder, der hier lauthals über Polizei meckert, würde wahrscheinlich noch lauter- und diesmal allerdings mit Grund- meckern, wenn man bei ihm und allen seinen Nachbarn nur so pro Forma mal kurz die Garage durchsucht.
3.
Das Schengener Abkommen gibt einer Menge Länder eine Menge Rechte in der BRD. Umgekehrt wurde aber- aus welchen Gründen, sei jetzt mal dahingestellt- darauf verzichtet, der BRD auch nur annähernd ähnlich weitreichende Befugnisse in den Nachbarländern einzuräumen. Und bei nicht schwerwiegenden Straftaten- wie in diesem Fall (sorry, aber ist so)- dauert allein der ANTRAG auf die Gewährung von Amtshilfe vermutlich länger als der genannte Zeitraum von 24 Tagen. Bürokratie sei Dank. Da kann auch hier aber wieder die Polizei nix zu, das geht andere Wege. Stichwort Botschaft und auswärtiges Amt. Völlig losgelöst hiervon ist die reine Fahndung, das geht fix. Bringt aber auch nur was, wenn der Wagen so steht oder fährt, daß er auch von der dortigen Polizei gesehen werden kann. Siehe Punkt 2.
Das nur mal so als Hintergrundinfos an alle, die meinen, sich hier weit aus dem Fenster lehnen zu können.
Seufz. Ok, nochmal die Kurzform:
Ja- die ABE erlischt.
Nein, deswegen bekommt man nicht automatisch eine (Teil-)Schuld zugesprochen. Und der Versicherungsschutz erlischt deswegen auch nicht automatisch.
Benutz bitte die Suche, das wurd schon zigmal durchgekaut.
Original-BMW ohne Prozente: 950€ incl. neuem FRM (was sie direkt mitverkaufen wollen, weils ohne ja angeblich nicht geht) und Adapter, davon ~280 das FRM.
Richtig, wenn die Lampenüberwachung rausgenommen wird, zeigt er Defekte nicht mehr an.
Tip: Such mal im Netz (oder frag bei deinem örtlichen Teiledealer) nach ULO, das ist der Hersteller, der für BMW herstellt. Daher 1:1 identisch mit denen von BMW, nur ohne den zusätzlichen BMW-Aufkleber. Dafür aber ohne den BMW-Aufschlag. Ich hab die so deutlich billiger als für deine genannten Kurse bekommen.
kann man CSL Felgen aufgrund der Magnesium-Legierung ganz normal beim Felgen-Doc reparieren lassen? Hat da jemand Erfahrung? Felge hat einen Schlag und Bordsteinschäden.
Die Frage ist wohl eher, ob man *sollte*, nicht, ob man *kann*. Die Felge ist bereits durch grobe mechanische Einwirkung verzogen ("Schlag"). Jetzt soll sie durch starke Erhitzung nochmals verformt werden, um wieder in die ursprüngliche Form gebracht zu werden. Machbar ist das zunächst einmal sicherlich.
Aaaaaaaaaber: Du willst die Felge ja weiterhin als solche nutzen und damit auch herumfahren. Jeder, der sich aber etwas mit der Bearbeitung von Werkstoffen wie Aluminiumlegierungen auskennt, wird dir sagen, daß bei jedweder Verformung die Festigkeit leidet und stark beeinträchtigt wird. Nicht umsonst gibt es ja Festigkeitsgutachten bei Felgen. Eine derart vergewaltigte Felge würde bei erneuter Prüfung unter gleichen Bedingungen durchfallen. Normal sollte ein verantwortungsbewusst handelnder Felgendoc eine solche Reparatur rundheraus ablehnen, da nicht gewährleistet werden kann, daß die Felge nicht schon bei leichter Beanspruchung reisst bzw. bricht.
Vom Geräusch her würd ich auch auf nen Lagerschaden o.ä. tippen. Sollte man auf jeden Fall schnellstens angehen, bevor Folgeschäden entstehen!