wie sieht es bei einer Polizeikontrolle dürfen Sie die Kamera beschlagnahmen ?
Nein, dürfen sie nicht, so weit sind wir zum Glück nicht. Sie fragen jedoch manchmal nach dem Video ob sie es sehen können falls etwas passiert ist.
Gewagte Theorie & Wunschdenken, § 94(1) StPO sagt da etwas ganz anderes:
§ 94
(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von
Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer
Weise sicherzustellen.
(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und
werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der
Beschlagnahme.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.
Der Schuss mit der Kamera kann also bei entsprechender eigener Fahrweise durchaus auch nach hinten losgehen.