Ganz genau, Grundregel bei Bescheiden aller Art: LESEN. Es steht eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf.
Rechtsbehelfsbelehrung – Wikipedia
§ 58 VwGO - [Rechtsbehelfsbelehrung] - dejure.org
Da ist erklärt, dass man Widerspruch einlegen kann. Selbstverständlich macht der nur Sinn, wenn
man plausible Gründe hat, man also bspw. glaubhaft machen kann, dass man gar nicht am fraglichen
Ort unterwegs oder man nicht zu schnell war, das Schild nicht erkennbar gewesen ist etc. pp..
Evtl. ist dann auch der Gang zum Anwalt kein Fehler, vor allem wenn es um Punkte geht.
Die Idee mit Google Street View ist sehr gut. Ansonsten damit abfinden, bezahlen und in Zukunft
besser aufpassen. Ist ärgerlich, aber ich persönlich mag nicht daran glauben, dass die Jungs einen
Bescheid völlig ohne Grund verschicken.