Beiträge von Thilo


    Also wenn die VIN stimmt hast du das Navi Business ?(
    Es fehlt dir auch mindestens die SA 06NF Erweiterte Anbindung des Music-Players im Mobiltelefon

    :rolleyes: Nochmal mein Senf dazu


    AGB´s sind i.d.R. einseitige Erklärungen und besonders standardisierte Formulare. Wenn die nicht individuell verhandelt wurden ist das rechtlich kein Gesetz, sondern strittig (also nicht vereinbart)
    Hier war es ein mündlicher Vertrag. Da kann BMW sich sonstwas vorstellen bei Fällen die sonstwie ausgehen. Die AGB sind nicht bindend, sondern im Einzelfall zu entscheiden. Hier geht es dann um Kostenübernahme und nicht um AGB allein.
    Es ist einfach sinnvoll mit dem :) zu reden.
    Für den Umbau der Glühkerzen, scheint mir, genügende Munition zur Vermeidung von Abrissen öffentlich verfügbar zu sein (Stand der Technik) um der Werkstatt die Kostenverantwortung zuzuweisen.
    Von einer BMW Werkstatt kann man als Kunde die Einhaltung der TE und Vorgaben erwarten. Auch wenn die Problemgründe bei einem Zulieferer liegen kann man dem Kunden nicht zumuten das zu klären, zumal der Verkäufer erst einmal in der Pflicht ist.
    Resumee meiner Meinung nach:
    - egal ob die Kerze auch vor dem Erreichen des max. Drehmoments abknackt -> wirtschaftliche Verantwortung des Dienstleister ... da ....
    - in einem mündlichen Vertrag sicher keine AGB´s vereinbart waren.


    Mensch, das lief doch so -> Anruf des :): Müssen auch Kerzen wechseln, OK? -> Antwort: Ja, ok, wenn´s sein muss
    Da muss doch die Wekstatt die Verantwortung übernehmen :!:

    Also ich kann es mir nicht vorstellen dass es das Risiko des Kunden ist, denn der Kunde hat weder seinen BMW noch diese Glühkerze gebaut, noch hat er selbst daran geschraubt. Rechtlich ist das bestimmt anzufechten denn der Kunde kann nichts dafür. Außerdem ist hier der Pfusch nicht ganz auszuschließen und eine sachgemäße Ausführung der Arbeiten ist von der Fachwerkstatt zu erwarten, wozu zahlt man sonst das Geld? Die Werkstätten sind gegen solche Vorfälle versichert versuchen aber immer wieder das Risiko auf Kunden auszulagern, was kein Geheimnis ist. Natürlich ist es hier möglich dass sie alles richtig gemacht haben. Der richtige Weg wäre hier die Kosten zu teilen. Der erste Schritt wäre es dahin zu fahren und vernünftig zu reden. Einen Zylinderkopf zu tauschen kann einen finanziell komplett umhauen.


    :dito:

    Total falsches Beispiel... Die Wasserleitung hat nix mit der Dose zutun ;)
    DIe Glühkerze mit dem Kerzenwechsel ja aber wohl sehr ;)


    Das ist nicht nur Usus, das ist rechtlich FAKT!!!!
    Das ist in jeder Branche so! Wenn ein Maler ne Ziegelwand tapiziert und die Wand hällt die eine Schicht Tapete nicht aus und kracht zusammen, ist das nicht die Schuld des Malers. Der ist für die Fehlerhafte Grundsubstanz nicht verantworklicht! Genauso ist das in dem Fall hier! Die Kerze WAR SCHON FEST bevor das Auto in die Werkstatt kam -> Fehler/Defekt war bereits vorhanden! Die Werkstatt handelt nach Herstellervorgaben und kann in keinster Weise das defekte Bauteil vorher! erkennen und ggf reagieren. Der Defekt kann erst dann auffallen wenns zuspät ist!
    Risiko des Kunden! Das steht in den AGB eines jeden Autohauses die auch aushängen!! Diese Aushänge sind rechtlich bindend und ausreichend! Dein "zu Risikoen und...." ist quasi da vermerkt. Mit jeder Unterschrift unter einem Werkstattauftrag stimmst du den AGBS zu!! Der Kunde hat die Informationspflicht, nicht das Autohaus, dessen Pflicht endet mit dem Aushängen der AGBS im Serivebreich!


    Siehst du, deshalb hatte ich geschrieben kein Jurist zu sein :D
    Da sieht man mal wieder wie Gesetz und eigene Meinung zur "Gerechtigkeit" auseinander klaffen :thumbdown:
    Aber einfach freundlich bleiben beim :) schadet ja nichts

    Jain... In dem Fall definitiv NICHT möglich! Der Mechaniker stellt Drehmoment X ein und schraubt los, und dann machts KNACK... Wie soll der dich da vorher fragen? Keine Chance!


    Nochmal: Der Werkstatt ist in dem Fall kein Verschulden nachzuweisen, respektive hat diese keinen Fehler begangen für den sie haftbar gemacht werden kann! DIe Kerze musste raus und wenn diese das vorgeschrieben Drehmoment nicht aushällt, ist dass das Risiko des Kunden!!


    Also das ist vielleicht Usus bei den Werkstätten, aber ob es "rechtens" ist d.h. Gesetzeslage ? bin ich mir nicht sicher. Es handelt sich ja um kein schuldhaftes Verhalten der Werkstatt, das ist klar, trotzdem ...
    Ich denke ein "über Risiken informiert Sie ihr Apotheker" wäre erforderlich gewesen um eine Haftung der Werkstatt auszuschließen.
    Ich habe im alten Post deshalb schon mal geschrieben:


    Wenn ein :) eine Dienstleistung durchführt ist i.d.R. diese auch zu den TE-Minuten der Vorgaben von BMW zu erledigen, sonst muß er dich eigentlich darauf aufmerksam machen.
    Also solltest du den Preis eines normalen Wechsels bezahlen, mehr nicht. Den kann man notfalls durch ein Angebot eines anderen :) ermitteln.
    Besser wäre es natürlich du hättest es schriftlich - ging aber ja klarerweise nicht, Vertrag wurde halt mündlich geschlossen.
    Wenn er wirklich eine gesonderte Bezahlung fordert würde ich ihn freundlich aber bestimmt auf die Pflicht aufmerksam machen dich über ein Risiko vorab zu informieren, notfalls kann man ja mal einen Brief nach München andeuten.
    Stell dir vor, du beauftragst einen Elekktriker ne Dose zu setzen und er bricht eine Wasserleitung und die Wohnung ist überschwemmt, und dann sollst du am Schaden hängenbleiben? Nee, glaube ich nicht.
    :meinung: ich bin aber kein Jurist ( gut so ;) )

    Nun Kulanz gibts keine.. kosten ca. 1800€
    Nun ein neues Problem, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Werkstatt meinte eine Glühkerze wirft einen Fehler raus, ok ich denke wenn er schon steht gebe ich mein OK und sie können alle 4 wechseln.. nun habe ich einen Anruf bekommen das sie eine bündig zum Zylinderkopf abgerissen haben. Morgen wollen sie es nun mit einem "Spezialwerkzeug" versuchen falls das nicht klappt muss der Kopf ab.. nun meine Frage wer trägt diese Kosten?
    Ich habe Beruflich auch Kundenkontakt, ich kenne es so wenn es Probleme gibt (Man merkt Glühkerze hängt) ruft man den Kunden an und sagt den das und sagt Ihn das es möglich sein könnte das die Glühkerze abbricht und frägt ob sie es trotzdem versuchen können/dürfen?! Habe aber so einen Anruf nie bekommen, oder liege ich falsch mit meiner Meinung?
    (Habe nun ein eignes Thema dazu geöffnet)


    Wenn ein :) eine Dienstleistung durchführt ist i.d.R. diese auch zu den TE-Minuten der Vorgaben von BMW zu erledigen, sonst muß er dich eigentlich darauf aufmerksam machen.
    Also solltest du den Preis eines normalen Wechsels bezahlen, mehr nicht. Den kann man notfalls durch ein Angebot eines anderen :) ermitteln.
    Besser wäre es natürlich du hättest es schriftlich - ging aber ja klarerweise nicht, Vertrag wurde halt mündlich geschlossen.
    Wenn er wirklich eine gesonderte Bezahlung fordert würde ich ihn freundlich aber bestimmt auf die Pflicht aufmerksam machen dich über ein Risiko vorab zu informieren, notfalls kann man ja mal einen Brief nach München andeuten.
    Stell dir vor, du beauftragst einen Elekktriker ne Dose zu setzen und er bricht eine Wasserleitung und die Wohnung ist überschwemmt, und dann sollst du am Schaden hängenbleiben? Nee, glaube ich nicht.
    :meinung: ich bin aber kein Jurist ( gut so ;) )

    EisDave
    :thumbup: : KTL bedeutet ja Kathodisches Tauchlackieren d.h. die Karosse wird mit Spannung beaufschlagt und der Strom (Elektronen) fließt in Richtung Karosse. Zusammen mit der "Bewegung" und damit der Verfügbarkeit des Lacks wird normalerweise jedes Teil erreicht (bei jedem Hersteller :D ). Leider gibt es aber auch Probleme (Nasen besonders an Kanten, Poren (Filler!) und auch dünne Schichtausbildungen oder Vorbehandlungsprobleme). Wenn eine Nase einfach abgeschlagen wird kann das bis aufs Grundmetall gehen. Im Übrigen sieht das g..l aus wenn so´ne Karosse durch die Bäder geht : :P


    @Fastfood
    Zink ist dummerweise giftig beim Schweissen (und auch so als Abrieb), wenn es verbrennt bildet es also giftige Gase. Und wie du bemerkst, verzinkte Bleche sind schwerer schweißbar als unverzinkte.
    Aus Kohle- und Umweltgründen wird also kein OEM aus seiner Sicht unnötiges Zink verbauen.
    Da Zink als "Opferanode" dient (d.h. reduziert=Rost wird) geht die Dicke der Zinkschicht sehr wohl in die Beständigkeit eines entsprechend behandelten Blechs ein (statistisch gesehen ~1:1).
    Aber da das Zink eine Fernwirkung hat und relativ weich ist, können bei dickeren Schichten auch mechanische Verletzungen bis zum Grundmetall (Steinschlag) gemindert werden.
    Wenn aber eine größere Fläche (so ab 2-3 mm²) beschädigt ist wird das Blech "in sich" rosten. ;(


    @Hi A007
    Die Schichtdicke habe ich aus der Verbrauchsmenge/Fläche der gängigen Hersteller für 2k Acryllack errechnet. Hoffe ich habe mich nicht verrechnet.
    100ml/qm -> 10mm/dm² Schichtstärke -> 10:100 = 0,1 mm/qm Schichtstärke -> 0,1 mm sind 100 my ?(
    1k Lacke habe ich nicht hinterfragt, lediglich mich informiert, dass die offenbar beliebig oft auftragbar sind. Vielleicht war das ja "in den guten alten Zeiten" ;) so.
    Aber im Sinne der Umwelt sind halt auch 10kg mehr Lack ein Thema das vor 16 Jahren keines war ? 1k ist heute nicht mehr so gebraucht, ist zumindest mein Stand.