grundsätzlich gilt dass du die bekannten mängel nennen musst ohne gefragt zu werden, ausserdem müsstest du den auschluss der gewährleistung schriftlich im kaufvertrag erwähnen, wenn man mängel verschwegit gilt das als arglistige täuschung, die aber erstmal nachgewiesen werden muss.
Tuning ist aber kein bekannter mangel, und wenn das Fahrzeug top läuft, dann befinden sich auch keine mängel am fahrzeug die bekannt sind. ich kenne auch kein Kaufvertrag wo drin steht
Tuning am Fahrzeug (Ja/Nein..). ich kenne auch kein 335i im internet wo drin steht dass er mal getunt war
denke nicht dass alle serie sind. aber ist ja auch egal.
tut mir leid jungs, das war mein letzter OT beitrag.