zu 80% ja , leider glauben viele das der Aufwand zu groß ist was jedoch nicht der Fall ist
es klingt zwar nach viel is aber nicht so
Wir Kärntner haben noch Glück das München nur 3 Stunden entfernt ist
Ist doch super Daniel ![]()
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zu 80% ja , leider glauben viele das der Aufwand zu groß ist was jedoch nicht der Fall ist
es klingt zwar nach viel is aber nicht so
Wir Kärntner haben noch Glück das München nur 3 Stunden entfernt ist
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NOVA= Norm Verbrauchs Abgabe...errechnet sich woweit ich weiß aus dem durchscnittlichen verbrauch deines Fahrzeuges und kann glaub ich zwischen 0 und 20% des kaufpreises Ligen...
Hab ich mal so gehört...
EDIT:
grad gegoogelt:
Was ist die NoVA?
Die NoVA ist eine einmalige Abgabe die abhängig vom Verbrauch (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Fahrzeugwert (Netto) berechnet und durch eine Bonus-Malus-Regelung erweitert wird.
Die NoVA wird fällig, wenn:
ein neuer Pkw, Kombi (auch Wohnmobil) oder ein neues Kraftrad in Österreich an den Kunden geliefert wird oder ein Fahrzeug zum ersten mal zum Verkehr in Österreich zugelassen wird. Dem entsprechend wird die NoVA unter anderem auch fällig wenn, neue oder gebrauchte Kraftfahrzeuge aus dem Ausland importiert und zugelassen werden sollen (siehe Linkbox)
Kraftfahrzeuge als Übersiedlungsgut ins Inland verbracht und zugelassen werden sollen (Siehe Fahrzeuge als Übersiedlungsgut)
der Grund für eine NoVA-Befreiung entfällt: Zulassung eines ehemaligen Diplomaten-, Fahrschulfahrzeugs oder eines ehemaligen Miet-, Taxi oder Gästewagens bzw. Umtypisierung (z.B. von LKW auf Wohnmobil)
Die NoVA wird nicht fällig, wenn:
es sich um einen Anhänger (z.B. Wohnwagen), um einen Omnibus, um einen (sowohl kraftfahrrechtlichen als auch zolltarifarischen) Lkw handelt.
es sich um ein Elektrofahrzeug handelt (Hybidfahrzeuge sind sehr wohl NoVA-pflichtig!)
es sich um ein Fahrschulkraftsfahrzeug, einen Miet-, Taxi oder Gästewagen, Diplomatenfahrzeuge etc. handelt (weitere Ausnahmen unter www. bmf.gv.at)
ein Fahrzeug, das nicht zum Verkehr zugelassen werden soll (z.B. Motocrossmaschine) geliefert oder importiert wird
Bei NoVA-befreiten Fahrzeugen kann die Zulassungsstelle unter Umständen eine Unbedenklichkeitserklärung verlangen (erhältlich beim Wohnsitzfinanzamt).
Oldtimer: Folgende Kraftfahrzeuge gelten als Sammlerstücke von geschichtlichem Wert und sind daher von der NoVA befreit: die 30 Jahre oder älter sind und
die einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
die noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.)
Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht fahrbereitem Zustand).
Ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden.
NoVA-Pflicht bei Kauf eines Neufahrzeuges in Österreich:
Der Käufer des Fahrzeuges bezahlt die NoVA beim Händler, dieser führt sie dem Finanzamt ab. Grundsätzlich sind alle Leistungen, die der Importeur bzw. der Erzeuger erbringt, NoVA-pflichtig. z.B: Sportlenkrad, Breitreifen, Sonderausstattungen (wie ABS, Airbag, Klimaanlage, Schiebedach etc.), Sondermodelle. Keine NoVA-Pflicht entsteht, wenn die Leistungen erst nach Übernahme des Fahrzeuges erbracht werden (Kriterien: individueller Auftrag, Zusatzleistung und nicht Ersatz, entsprechendes Entgelt. z.B. Autoradio, Zusatzscheinwerfer, Alarmanlage).
NoVA-Pflicht bei Eigenimport durch Private:
In diesem Fall ist die NoVA bei Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen abzuführen. Die NoVA ist von jener Person, auf die das Fahrzeug erstmalig in Österreich zugelassen wird, selbst zu berechnen und seit 1.1.1998 vor der Zulassung mittels Formular "NoVA 2" und Zahlschein an das zuständige Wohnsitzfinanzamt zu entrichten. Ohne Bestätigung des Finanzamtes, dass keine steuerrechtlichen Bedenken gegen die Zulassung bestehen, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden (Siehe Eigenimport nach Österreich durch Private).
Berechnung der NoVA
Die fällige Normverbrauchsabgabe errechnet sich zum einen als Prozentsatz des Fahrzeugwertes und zum anderen als Bonus-Malus für CO2, NOx, etc.
1. Steuersätze:
1.1 Die Formel für die Berechnung des Tarifs für Pkw/Kombi lautet: Benzin-Pkw/Kombi: (MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz
Diesel-Pkw/Kombi: (MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz
Der Höchstsatz beträgt bei Benzin- als auch Dieselfahrzeugen 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 5%.
1.2 Die Formel für die Berechnung des Tarifs für Motorräder lautet:
(Hubraum (in ccm) - 100) x 0,02% = %-Satz
Bei einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm beträgt der Steuersatz 0%.
2. Bonus-Malus-Regelungen
2.1. Bonus-Malus-Regelung CO2
Der CO2-Malus wird ab einem CO2-Ausstoß von 161 Gramm pro Kilometer fällig. Eine Verschärfung für Fahrzeuge mit einem CO2 Ausstoß über 180 Gramm kommt ab 1. März 2011 zum Tragen. Eine weitere Verschärfung ist mit einer Senkung der einzelnen Malus-Grenzen um 10 Gramm mit 1. Jänner 2013 geplant.
Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
120 - 160g/km: kein Malus und kein Bonus
ab 160 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 160 25,- Malus
ab 180 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 180 50,- Malus
ab 220 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 220 75,- Malus
mit 1. Jänner 2013 werden die Malusgrenzen um 10 g/km reduziert
2.2 Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
Benzin-Pkw mit maximal 60mg NOx/km: Bonus 200,-
Diesel-Pkw mit maximal 80mg NOx/km und Partikel maximal 0,005g/km: Bonus 200,- . Diesel-Pkw mit Partikel-Ausstoß über 0,005g/km: Malus 300,-.
Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff). Die Boni für alternative Antriebe, CO2- bzw. NOx und Partikel-Werte sind auf insgesamt 500,- begrenzt.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 22.12.2010 festgehalten, dass die NoVA nicht als Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu werten ist. Trotzdem ist die NoVA (Grundbetrag + Bonus-Malus-Zahlungen) aufgrund einer speziellen rechtlichen Bestimmung in sämtlichen Fällen um 20 Prozent zu erhöhen.
HAMMER
Die zocken überall nur ab ![]()
9x19 et 48
10x19 et 45
Durch die hohen Et´s passen die ohne Probleme und Bördelarbeiten egal ob e90 oder e91 ![]()
Ein Arbeitskollege hat mit 3 oder 4 Studenten gegen die Ökosteuer auf die normale Steuer geklagt vor´m Deutschen Gericht, abegelehnt
Normal mit nem anderen Ergebniss hätte ich auch nicht gerechnet.....
Die Gesetzte hier wiedersprechen sich immer mehr hier in Deutschland, von daher
Egal ob jetzt in Österreich oder bei uns, die zocken uns normale Bürger (Steuerzahler) immer nur ab, schade ![]()
hey leute ja ich habe in meinem e90 325d nen LLK vom 335d drin um merke schon das er besser zieht! Hatte ihn auf dem Prüfstand bei mir in der Arbeit vorher 198.8 ps danach 206,7. Jetzt nachdem G-power sich meine Software vorgenommen hat fehlt nurnoch ne Downpipe dann ist richtig was los
anbei das Leistungsdiagramm mit gpower software.
gruß
Sag ich doch oder besser gesgat mein Kumpel sagte das auch, als er in seinem 320d den LLK vom 330d reingemacht hat....
Toni
vor Deinem Leistungsdiagramm, warte ab wenn erstmal die Downpipe
drin ist
Denke 10% mehr Leistung sind locker drin ![]()
finde gut das du das Thema einmal anschneidest Stefan
Finde ich auch, vorallem weil ich es nicht gewußt hab ![]()
"Schmarotzer im ..... geschoben "
Das selbe wie in Deutschland ![]()
Wir blöden Malocher müssen immer bluten, für alles & alle ![]()
Riddik
"Hier wird auf eine Steuer nochmal eine Steuer verlangt
"
Hier doch auch und zwar auf´m Sprit, auf die normale Steuer kommt nochmal ne Öko Steuer ![]()
Puuuh das ist der HAMMER Stefan, sind fast mal eben 20000€ unterschied ![]()
Ich denke immer jeder wie er kann, auch ein 318i macht spaß (hatte mal nen 316i und vieeeel spaß mit).
Das schnelle fahren + Leistung macht den BMW doch nicht schick und ansehenswert, sonder wie der Besitzer
den zurecht gemacht hat, von daher...... ![]()
Reifen ab, Radhausschale raus, den zuführenden Schlauch abklemmen und raus mit der Düse, ist zwar etwas kniffelig die Arbeit,
aber besser es selber machen als bei BMW ca.200€ zu bezahlen, mein Freundlicher hat´s bei mir gewechselt über Euro+,
hab die Rechnung gesehen für ca. 20 Min, ne ne ![]()
Ist eine gute Alternative Stefan das KW, ich denke das bekommt man bestimmt eingetragen, ich halt immer nur schwer nen
Tüvprüfer zu finden der auf so eine Abnahme bock hat....
Wenn ich aber die Wahl hätte ein Airride z.B. (G.A.S) oder ein von KW, würde ich mich ganz klar für´s KW entscheiden.
Gut das KW hat bei weitem nicht den Verstellbereich (runter/rauf) wie ein Airride, aber denke bei weiten mehr Kompfort.
Ein Kumpel von mir hatte das G.A.S im e46 drin, hat kein spaß gemacht, entweder war es vieeeel zu weich,
oder extrem hart, von daher.......
Der Rest ist geschmacksache, Airride oder KW ![]()