Beiträge von Shadow530

    Nein, Vandalismus ist immer in der VK. Einzig Glasbruch, z.B. das Spiegelglas wäre TK.


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    absolut korrekt!!!


    Fahrzeugbeschädigungen sonstiger Art sind nur über TK versichert wenn ein Diebstahl von versicherten Fahrzeugteilen vorraus ging!!!


    z.b. wenn die Spiegel abgebrochen und gestohlen werden. Dann zahlt die TK auch die dadurch entstandenen Kosten. (beim abbrechen wird Lack beschädigt etc)


    Bei purem Vandalismus (teile kaputtschlagen und liegen lassen etc) greift leider immer nur die VK, wenn vorhanden.


    Außer man schnappt die Verursacher und kann denen die Kosten überhelfen

    Zitat

    Hey Leute
    Wie reinigt ihr den Insektenschutz vom Schiebe-/Panoramadach? :saugen:
    Habs mit Druckluft probiert, bringt aber rein garnichts .. :weinen:
    LG


    Wie wär's mal mitm nassen Lappen?




    *dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig*

    Zitat

    kann man beim Panoramadach das hochfahren der Luftführung vorn rauscodieren?
    -> ohne ist es doch bedeutend leiser


    Aber auch bedeutend dreckiger im auto. Das teil is nich aus langeweile verbaut




    *dieser Beitrag wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig*

    warum sollte auch ein Händler dein auto zum Marktpreis ankaufen? Mit welcher Begründung ?


    was issn das fürn anwalt ? :whistling:


    jedes kind weiß das immer Händlerankauf gezahlt wird und nicht marktpreis (verkaufspreis). Marktpreis verlangt der Händler beim weiterverkauf.

    is ja wohl auch völlig normal das er nicht den wiederverkaufspreis seines alten BMWs bekommen hat sondern den händlerankaufspreis.


    das is halt dein risiko wenn du den wagen nicht selber vorher verkaufst sondern den einfachen weg des ankaufs wählst
    ;)

    Zitat

    Hinweis: Für Offroad und Rennsport


    das is nur etwas anders formuliert aber es meint genau das gleiche, nämlich "im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen"


    geh zum TÜV, zeig denen den Artikel und den Spruch.


    Die sagen dir mit Sicherheit "nicht zulässig, nicht möglich"


    Benzinfabrik will nur eins: ihre scheisse verkaufen!!!! rechtlich abgesichert sind die durch den "Hinweis" und somit fein raus aus der Nummer. Der der am ende Ärger bekommt ist der Halter des KFZ mit den verbauten Teilen.


    Der Firma is es sowas von furzegal ob du mitm illegalen Auto rumfährst oder nicht. Sie haben drauf hingewiesen. Enthaftet! Alles andere is dein Risiko.


    Ob man das nun als unlautere Werbung titulieren wil oder nichtl.... Polizei etc sagt dir: Vorher beim TÜV schlau machen.


    Punkt!