Beiträge von Alpina_B3_Lux

    Für die meisten M3 Owner wäre dann der Alpina B3 S die Alternative :thumbsup:

    Oder vielleicht auch nicht...der Alpina hat eine ganz andere Charakteristik als der M3. Längsdynamisch herrscht da zwar Gleichstand (und in der Elastizität Vorteil Alpina), aber um den Alpina auch vom Fahrwerk her und der Dauer-Abrufbarkeit der Leistung in die Gegend des M3 zu bekommen, muss man schon einiges investieren.


    Da werden aber ganz andere Fahrer-Typen angesprochen - der M3 ist da eher der vielleicht etwas nervöse, aber vom Fahrwerk her aufs Kurven-Räubern ausgelegte Sportler, der Alpina eher der leistungsstarke Autobahn-Gleiter. Der 335i gehört auch eher in letztere Kategorie, und in einer anderen Leistungsklasse.


    Ich finde das eher positiv, man hat ja bei diesem Angebot für jeden etwas dabei, je nachdem was man besser findet und wo man seinen persönlichen Schwerpunkt sieht.


    Ich persönlich wollte immer einen Turbo-Motor mit viel Drehmoment, der aber gleichzeitig schneller ist als ein M3 und vom Fahrverhalten annähernd gleichwertig. Mit etwas Aufwand ist auch das hinzubekommen, da die Basis von BMW schon so klasse ist. Da sind wir - im Vergleich zu den Audi-Fahrern etwa, oder auch MB - schon etwas verwöhnt...!


    Alpina_B3_Lux

    Dein 335i ist ja auch der "modifizierteste" den ich kenne :thumbsup:

    Und es kommt noch mehr! :D Aber erst im Februar voraussichtlich.


    Das kann ich so unterschreiben, eine Verlustleistung von ca 60 - 70 PS ist normal bei einem 335i.

    Bei meinen ersten Messungen bei Evotech (als ich noch deren Kennfeldänderung drauf hatte) wurde eine Schleppleistung von 85 PS angegeben (was ich auch als recht hoch ansehe). Das waren dann 292 PS Radleistung / 399 PS Motorleistung (Normleistung, korrigiert nach EWG, unkorrigiert 377). Beidesmal mit einem MaHa 3000.


    Letztlich ist diese ganze Prüfstand-Diskussion aber eher unwichtig, es sei denn - wie bereits erwähnt - zur Messung des Deltas. Danach ist nur noch wichtig, ob sich der Wagen auch anständig fährt, der Rest ist eher was für's Ego (und das kann man in den USA ja bestens beobachten, wo es reihenweise Threads zu Prüfstand-Messungen gibt).


    Alpina_B3_Lux

    Gemacht wurde folgendes:


    CRC Performance 76mm Downpipes inkl. HJS Sportkat
    CRC Performance Softwareoptimierung 411PS/602Nm
    Forge Ladeluftkühler


    Serie hatte ich 317PS/465Nm und Verlustleistung von 68PS.

    In Anbetracht der vorgenommenen Änderungen geht die Leistung schon in Ordnung. Die absolute Motorleistung ist sowieso uninteressant, das hängt von zu vielen Variablen ab (Umgebungstemperatur, verwendeter Prüfstand etc.), viel aussagekräftiger ist das gemessene Delta, also der Unterschied zwischen dem Serien-Fahrzeug und dem leistungsgesteigerten Fahrzeug. Da haben wir hier einen Zuwachs von 94 PS und 137 Nm, das liegt absolut im Bereich dessen, was man mit Kennfeldänderung, Downpipes mit Kats ( corrado: welche sind das von HJS?) und besserem LLK erreichen kann.


    Bei mir kam mit noch weiteren Änderungen ein Delta von ca. 125 PS und 240 Nm heraus, Verlustleistung 60 PS, das nur zum Vergleich.


    Alpina_B3_Lux

    Vielen Dank für Deine Bemühungen Michael, ich bin sicher alle Interessierten haben das sehr zu schätzen gewusst.


    Ich selbst werde mal schauen, ob wir dann vielleicht mit den 20 Leuten, die ernsthaftes Interesse bekundet haben, im Mai ein Fahrtraining auf der Nordschleife organisieren können, sobald die Daten der entsprechenden Anbieter erschienen sind. Ich werde dann alle hier Eingetragenen nochmal anschreiben und schauen, ob sich das nicht organisieren läßt.


    Bis dahin allen knitterfreie Fahrt!


    Alpina_B3_Lux

    Ich hätte einen weiteren Interessenten, der definitiv mitmachen würde, allerdings nur für das Nordschleifen-Fahren. Ich nehme an das geht auch? Denn er sagte, dass 800 EUR insgesamt zu viel wären, er aber bereit wäre, für einen Tag Nordschleife 400-500 EUR zu zahlen.


    Alpina_B3_Lux

    Nur mal so als Überlegung:


    Falls man die gewünschte Mindestanzahl nicht zusammenbekommt (was ich auch als höchst bedauerlich ansehen würde...), könnte man gegebenenfalls überlegen, sich (i) entweder formlos gemeinsam an einem Touristenfahrten-Wochenende zu treffen (das habe ich ja auch schon ein paarmal organisiert und es war immer sehr nett) oder (ii) sich mit den bislang Interessierten an einem Nordschleifen-Fahrtraining gemeinsam anzumelden. Letztere werden z.B. vom Pistenclub (Pistenclub-Website - hier klicken) oder vom European Speedclub (European Speed Club Website - hier klicken) organisiert.


    Ich hoffe natürlich nach wie vor, dass sich über das Wochenende noch genügend Leute hier eintragen - bei mir selbst kommen vielleicht auch noch zwei Leute hinzu.


    Alpina_B3_Lux

    Was die rechtliche Lage zur Versicherung anbelangt:


    Es kommt in diesem Fall auf die Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung an, die sowohl für die Haftpflicht als auch für die Kaskoversicherung üblicherweise sog. "Allgemeine Versicherungsbedingungen" vorsehen. In diesen ist in der Regel folgende Klausel enthalten (meistens mit der Überschrift "genehmigte Rennen" versehen):


    "Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten."


    Offensichtlich ist, daß es sich bei Autorennen und sonstigen Motorsport-Wettbewerben um derartige Veranstaltungen handelt, bei denen ein Versicherungsschutz entfällt. Die Frage ist nun, ob es sich bei dem unsererseits beabsichtigten Fahren auf der Nordschleife um solche Veranstaltungen handelt.


    Dazu muß man wissen, daß die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (StVZO) und eine zusätzliche, überwachte Beschränkung des Schalldruckpegels auf 95 dB(A) für die Nordschleife gelten - jedenfalls für die Touristenfahrten; ich gehe aber davon aus, dass das auch für uns der Fall sein wird. Fahrzeuge mit roten Nummernschildern, Oldtimerkennzeichen und Fahrzeuge, die lauter als 95 dB(A) sind, dürfen die Strecke nicht befahren. Darüber hinaus ist das Mitführen von Stoppuhren oder anderen Zeitmeßgeräten während der Touristenfahrten verboten und kann zu Hausverbot führen, genauso wie Kameras, mit denen die eigene Fahrt als Andenken oder zur nachträglichen Zeitnahme aufgezeichnet werden soll. Es gilt auch das Rechtsfahrgebot und das Verbot, rechts zu überholen. Da die Strecke nicht durch geschlossene Ortschaften führt, gilt zwar keine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung, aber im Bereich der Ein- bzw. Ausfahrten sowie der Ortschaften Nürburg und Breidscheid wurden aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen Tempolimits ausgewiesen.


    Was folgt nun aus dem Vorstehenden?


    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte im Jahre 2007 über einen solchen Fall zu entscheiden, in dem ein Fahrer einen Unfall während einer Touristenfahrt auf dem Hockenheimring (die Bedingungen hierfür sind dabei identisch mit den Bedingungen für Touristenfahrten auf der Nordschleife) durch die Kasko-Versicherung regeln lassen wollte; die Versicherung weigerte sich jedoch, so daß der Fahrer klagte - und gewann (Aktenzeichen 12 U 107/07):


    Mit dem Begriff der „Rennveranstaltung“ aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. mit der verwendeten Umschreibung der „Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt“, sind „Rennen mit Kraftfahrzeugen“ im Sinne von § 29 StVO gemeint. Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO sind Rennen Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbs (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Wenn dagegen die Verbesserung des Fahrkönnens und der Beherrschung des Fahrzeugs im Alltagsverkehr, insbesondere in extremen Gefahrensituationen, im Vordergrund steht und die Erzielung einer möglichst hohen Geschwindigkeit nicht Haupt- und Endziel ist, es auf diese also nicht ankommt, liegt keine der engen Ausnahmefälle vor. Entscheidend sei jedoch, dass es sich bei den Touristenfahrten mangels Wertung, Platzierung und Zeitmessung nicht um Rennveranstaltungen bzw. um Fahrtveranstaltungen, bei der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, handle.


    Fazit:
    Bei den Touristenfahrten auf der Nordschleife greifen die üblichen Ausschlußbedingungen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung nicht, die Versicherung muß daher bei einem Unfall zahlen - außer der Fahrer hat sich grob fahrlässig verhalten (was auch erst einmal nachgewiesen werden muß). Was nicht heißt, daß die Versicherung nicht zunächst eine Regulierung ablehnen wird (aufgrund von Unkenntnis der zuständigen Sachbearbeiter). Diese Argumentation läßt sich ohne weiteres auch auf unseren Nordschleifen-Tag übertragen, da auch dort kein Wettrennen beabsichtigt ist.


    Vorstehende Ausführungen sind selbstverständlich ohne Gewähr und sind nicht als verbindliche Rechtsberatung anzusehen.


    Alpina_B3_Lux