Beiträge von Benisch89

    Es sind nur die Kombinationen aus Felgen und Reifenzulässig, welche im Gutachten aufgelistet sind!

    Das bedeutet somit, mal ganz blöd gefragt, ich habe für meine Kombi kein Gutachten und bekomme sie daher auch nicht eingetragen?! Mir wurde der Komplettsatz doch so und passend für den Wagen verkauft?! :huh:

    Ja, und zwar du selbst, indem du nachmisst. Jedes Fahrzeug ist unterschiedlich. Wenn du also möglichst weit raus willst ohne Karosseriearbeiten, musst du selbst nachmessen, wieviel Platz du hast

    Ja klar kann und werde ich mal einen Zollstock ranhalten, aber was ist legitim, für wie viel ungefähr (!) bekomme ich bedenkenlos eine Eintragung? Ich weiß ja nicht bis wie weit von innen gesehen ich messen darf?!

    Ok, habe ich verstanden - danke! Sieht das dann aber nicht ein wenig komisch aus wenn die Reifen auf jeder Seite ungefähr 2 cm überstehen? Dann könnte die Felge doch weniger zur Geltung - Geschmackssache?!


    Jetzt noch mal eine Frage zu dem Gutachten, das etwas weiter oben gepostet wurde. Wenn ich meine Reifenkombi dort nicht finden kann, jedoch eine Kombi mit einem breiteren Reifen, ist meine Kombi dann automatisch zulässig? Sprich sind das die maximal möglichen Werte?


    Kann mir noch jemand sagen wie viel mm Spurplatten ich bei meiner Radkombi verarbeiten kann, ohne was an der Karosserie zu verändern? (E91 VfL 320d)


    Vielen Dank!

    Okay, erstmal danke dafür!


    Die 8,5 steht doch hierbei für eine Breite von ca. 216 mm, oder?! Wenn ich jetzt auf den Link unten klicke, lese ich im ersten Post unter 18 Zoll eine Breite auf der HA von 255 mm, für eine Felgenbreite von 8,5 Zoll. Nach meiner Logik wäre der Reifen dann ca. 39 mm zu breit?!


    Kannst Du mir das auch erklären?


    Steht die 255 denn für die maximal zulässige Breite? Denn ich fahre ja lediglich 225, was ja nach deiner Aussage legitim ist?!