Beiträge von Willi85

    Hallo,


    Ende November hat mein 320i nach einem Waschstraßenbesuch mit Unterbodenwäsche den Geist aufgegeben -> Zündspule defekt.
    Heute war ich der erste mal nach erfolgter Reparatur wieder in der Waschstraße (ohne Unterboden): Nächste Zündspule (weiß nicht, ob es die gleiche ist, da ich nicht auslesen kann).


    Die Quote "Defekte Zündspule nach Waschstraße" liegt bei 100 % - das kann doch nicht sein ?(
    Soll ich demnächst den Motor in der Waschstraße laufen lassen? Oder besser nicht mehr bei Regen auf die Straße???



    Hab den Wagen mit knapp 30.000 km / 7 Jahre alt vor einem halben Jahr gekauft, bin jetzt 10.000 km weiter und traue mich nicht mehr in die Waschstraße...



    Meint ihr, ich sollte bei der Gelegenheit alle alten Spulen tauschen lassen? Beim 320i sind defekte Spulen nach 40tkm ja keine Seltenheit. Oder müssen irgendwelche Verkleidungsteile am Motor ausgebessert werden, damit es nicht mehr "reinregnet"? Bin echt Ratlos und für jeden Hinweis dankbar!


    MfG
    Willi85

    Hallo,


    kurzer Zwischenstand: Laut Werkstatt muss der Händler nicht zahlen, da solch ein Fehler nicht seit Kauf vorhanden sein konnte, sonder spontan auftrat. Klingt logisch. Wobei der Wagen schon vorher bei kleinen Drehzahlen nur widerwillig Gas angenommen hat - angeblich deuten sich so ja defekte Zündspulen ankündigen, oder?


    Zündspule wird jetzt getauscht. Der Spaß kostet 126 Euro - hab mit wesentlich mehr gerechnet! Puh... Mal hoffen, dass es danach gut ist.


    Grüße
    Willi

    Hey, vielen Dank!


    Den Beitrag im Link hab ich ehrlich gesagt nur überflogen ^^
    Bin etwas aufgewühlt - hab den Wagen gerade drei Monate, der hat noch keine 40tkm auf der Uhr und dann so was...


    Dass heißt ich hab mich jetzt umsonst bekloppt gemacht und kann die Versicherung / den Händler (Selbstbeteiligung) bezahlen lassen? Das wäre echt total Klasse!!!


    Hatte den jemand schon mal so einen Fall und der Händler hat sich quer gestellt? Bin leider nicht Rechtschutzversichert.

    Hallo,


    gestern Abend (also vor wenigen Stunden...) hat mein E90 320i BJ05 stotternd und mit blinkender Motorkontrollleuchte nach einem Parkplatz geschrieen. Der Abschleppdienst hat den Fehler ausgelesen: 2. Zylinder zündet nicht, läuft somit auf 3 Zylindern. War einen Tag vorher in der Waschstraße mit Unterbodenwäsche - "hoffentlich" hab ich mir da nur einen Stecker losgerappelt, sodass es nix teures ist (Zündspulen und Injektoren sind ja eine beliebte Ursache...).


    Soweit zum ausheulen ;( , jetzt zur eigentlichen Frage...:


    Gekauft hab ich den Wagen vor 4 Monaten, über den Händler eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen (EinsAuto) und zusätzlich ein Dekra-Gütesiegel erstellen lassen. Letzteres auch durch den Händler, sodass es vermutlich ein Gefälligkeitsurteil war (will aber nix unterstellen....).


    Die Garantie sollte unabhängig vom Dekra Siegel greifen, oder? Jedoch gibt es dort 100 € Selbstbeteiligung. Ich habe gelesen, dass man in solchen Fällen den Händler über die sechsmonatige Sachmängelhaftung in die Pflicht rufen kann. Klauseln wie "nach Dekra-Siegel geht die Beweislast-Umkehr auf den Käufer über" greifen laut Quelle nicht. Genau diese Klausel hat mir der Verkäufer unter die Rechnung gepinnt.


    Wer hat Erfahrungen damit? Bin für jeden Hinweis Dankbar!


    Grüße
    Willi