Beiträge von CabRyder

    Das hängt davon ab, ob du VFL oder LCI hast, deswegen fragte ich.


    Die W5W passen in den VFL. Beim LCI ist es prinzipiell eine Ba9s, lässt sich aber ohne Bastelei nicht einfach so wechseln.

    Diese Ausnahmen gibt es und sie greifen bei Bagatellschäden, also relativ geringen Schadenshöhen, die evtl sogar von Gutachter- und Anwaltskosten übertroffen würden.


    Ansonsten haben schon mehrere Richter für den Geschädigten geurteilt:


    "Zu den Kosten der Unfallregulierung (Regulierungskosten) gehören auch die Kosten eines Rechtsanwalts. Auch die Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig, soweit sie erforderlich waren, was grundsätzlich der Fall ist (AG Leipzig 11.11.2008 Az. 108 C 5756/08).
    Selbst wenn sich die gegnerische Haftpflichtversicherung schon bereit erklärt hat, den Unfallschaden zu 100% zu regulieren, kann der Geschädigte einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten zu ersetzen sind. Die Zusage der Regulierung ist lediglich eine Aussage zum Haftungsgrund, aber nicht zur Höhe der Schadensregulierung (AG Hann., zfs 1983, 363).
    Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts als erforderlich anzusehen. Angesichts der immer komplizierter werdenden Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Schadenspositionen, zu Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätzen, ist es geradezu fahrlässig, einen Verkehrsunfallschaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG FaM, 02.12.14, Az. 22 U 171/13).
    Nach einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte auch von Anfang an berechtigt, sich der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen, es ist nicht erforderlich, den Versicherer vorher in Verzug zu setzen (OLG Hm. 19.06.2008, Az. 6 U 48/08). Die Kosten der Beautragung eine Anwalts sind vom Versicherer zu erstatten (BGH, VersR 1970, 41)."

    Gutachter ja - Anwalt nein.
    Anwalt nur, wenn die Versicherung nicht bezahlt. Wenn sie aber bereit ist zu bezahlen, dann muss sie keine Kosten für einen Anwalt übernehmen: So viel, sagt die Rechtsprechung, kann man einem Geschädigten zumuten, das Gutachten in einen Brief zu stecken und der Versicherung zu schicken (wenn man Geld will) - wenn man Reparatur will, dann noch einfacher, muss man nur eine Werkstatt beauftragen und kann den Mietwagen genießen.

    In welchem Land soll diese Rechtsprechung gelten? Deutschland ist es schonmal nicht.


    Ich würde der Versicherung allerdings auch erst mal die Chance einräumen, den Schaden zu regulieren, ohne das ich gleich einen Anwalt einschalte. Telefonieren oder mailen, und fragen wie sie es handhaben wollen. Wenn sie wie bei meinem Unfall damals anfangen wollen zu feilschen, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Bilder vom Schaden würde ich halt selbst noch machen, falls sich das ganze zu lange hinziehen sollte.

    Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Jedoch ist man als Privatmann gegen eine Versicherung immer im Nachteil. Das sind keine gemeinnützigen Caritasvereine, das sind Unternehmen mit dem Ziel knallharter Gewinnmaximierung. Wenn die bei dir anrufen und sich der Schadensregulierung annehmen wollen, dann sicher nicht zu deinen Gunsten.
    Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, sollte von seinen Rechten Gebrauch machen.
    Es kann und soll jeder natürlich seine eigenen Erfahrungen sammeln, ich kann nur dazu animieren, diesen Rat anzunehmen. Glaubt mir, auf Streitereien mit Versicherungen habt ihr keine Lust. Darum sollen sich die kümmern, die sich damit auskennen und das können.

    Immer zum Fachanwalt für Verkehrsrecht als Geschädigter wenn eine sehr einsichtige Person einen Auffahrunfall verursacht hat? Oder reicht ein eigener Gutachter? Frage mich wie die gegnerische Versicherung (AXA) drauf ist und ob mich das eventuell noch nerven kosten kann - für den Moment scheint alles klar.

    Die Person kann die einsichtigste und netteste der ganzen Welt sein, am Ende streitest du aber nicht mit ihr, sondern mit ihrer Versicherung.
    Du hast als Geschädigter das Recht auf einen eigenen Gutachter und einen Anwalt. Mein eindringlicher Rat: nimm von beidem Gebrauch.

    Ja ist richtig. Bei ZKW konnte man mit etwas Bastelei auch nur die Birne tauschen. Siehe hier. Birne ist eine BA9s mit 10W. Müsste bei Valeo eigentlich auch so zu machen sein, aber dafür keine Gewähr.
    Wenn du von oben dran kommst, tausch von oben. Wenn nicht, dann über das Radhaus.

    Erstmal daran, dass du dann keinen Ölbehälter hättest :D
    Wenn du voll einschlägst (aber bitte nur kurz), dann hörst du bei einer hydraulischen ein kreischendes Geräusch der Pumpe. Das dürfte es in der Form bei der elektromechanischen nicht geben. Da würde man im Stand aber eventuell den E Motor surren hören.
    Ansonsten stehts vielleicht auch in der Ausstattungsliste.