Es gibt auch ein paar Ersatzsicherungen. Wenn du die markierte nicht auf dem Plan findest, wird es eine solche sein.
Beiträge von CabRyder
-
-
Hier findest du die gesuchten Daten
-
Dachte man könnte den Fehler reseten
Kann man ja auch. Dafür müsste man aber zunächst mal den genauen Fehler kennen und die Ursache beheben.
Schau im Bordcomputer - oder wenn vorhanden Navi - nach, welches Servicesymbol rot leuchtet. Dort ist dann ein Fehler hinterlegt. Dann siehst du auch ob er wegen vorderer oder hinterer Bremse meckert, wenn es denn die Bremse ist, wovon ich wegen der dauerhaft leuchtenden Handbremsleuchte mal ausgehe.
Die Sensoren müssen nicht zwangsweise durchgeschliffen sein. Ich selbst hatte schon ein in der Mitte durchgescheuertes Sensorkabel, weil die damalige Werkstatt beim Wechsel das Kabel nicht ordungsgemäß verlegt hatte. Das hat dann schön vor sich hin gebaumelt, bis es dann irgendwann durchscheuerte und entsprechende Fehlermeldung kam -
Kipp doch mal Wischwasser nach

Spass beiseite, ich tippe ebenfalls auf verschlissene oder anderweitig beschädigte Bremsbelelagsensoren. Die und die Beläge selbst (alle acht) kontrollieren. Sensoren sind vorne links und hinten rechts verbaut. -
K-Temp müsste der siebte Oberpunkt sein, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.
Also 7.01 beispielsweise -
Injektorenreiniger in den Tank schütten
Welche Injektoren willst du beim N52 denn reinigen?
88 Grad Wasser ist die Öffnungstemperatur für das Thermostat
Das Thermostat beim N52 ist kennfeldgesteuert.
200 kg mehr ist durchaus schon ne Ansage. Dazu RFT und dein Verbrauch schießt in die Höhe. Fast 12 Liter bei überwiegend Landstraße (gleichmäßige Geschwindigkeit über längere Zeit) klingt für mich aber auch zu viel.
Fehlerspeicher auslesen ist nie verkehrt. Vlt steht ja was drin.
Nach einer längeren Fahrt auch mal die Temperatur der Bremsscheiben kontrollieren. Evtl hängt ein Kolben fest. -
Wenn du den Wagen beim Händler kaufst, besteht grundsätzlich mindestens 1 Jahr Gewährleistung. Das ist in DE vorgeschrieben.

In diesem Zusammenhang sollte man aber auch erwähnen, dass nach sechs Monaten die Beweislastumkehr in Kraft tritt. Sprich nach nem halben Jahr muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden gewesen ist, was mitunter schwierig werden könnte. "Freie Bahn" hat man also nur in den ersten sechs Monaten.
Garantie - sofern man eine abgeschlossen hat - bleibt davon unberührt.
-
-
In dem sinne, spiegelkappen also weiß machen

Also ich würd se schwarz lassen
.gif)
-
Denke es ist nicht erlaubt weil Dich dann keiner im Auto erkannen kann.....
Es geht wohl eher genau ums Gegenteil: Die Sicht nach Aussen.
Es mag einige unsinnige Regelungen innerhalb der Zulassungsordnung geben, aber dass die Sicht des Fahrers als hoher Sicherheitsfaktor gesehen wird und deswegen mehr oder weniger unangetastet bleiben soll, das ist völlig richtig so. Glaube da gibt es wenig drüber zu diskutieren.
Wenn man bei Dunkelheit an einer Kreuzung nen Fußgänger ummäht, weil man ihn schlicht nicht gesehen hat, ist die Sache dann wahrscheinlich nicht mehr so lustig.Wenn der Fahrer sich der Gefahr bewusst ist und auch bei Dunkelheit mit einem entsprechendem Mehr an Aufmerksamkeit unterwegs ist, ja mei, soll ers machen. Das hält eh höchstens bis zum nächsten TÜV Termin

Denn es existiert hier keine Grauzone. Scheibenfolien müssen eine ABE besitzen, in der drin steht, für welche Scheibeiben diese freigegeben sind. Sämtliche Tönungsfolien haben zu 99,9% keine Freigabe für die vorderen Seitenscheinben. Es spielt also keine Rolle, wie schwammig es eventuell in der StVZO formuliert ist, allein durch die fehlende ABE ist und bleibt es unzulässig.Und ich bezweifle auch, dass man so eine Folie einfach so von der Scheibe ziehen kann wie nen Aufkleber vom Trägerpapier. Ich hatte meine Rückleuchten mal foliert gehabt. Da ging beim abziehen ohne Fön schon mal gar nix.