Keine Betriebserlaubnis heißt keine Betriebserlaubnis. Ein Gutachter bzw Anwalt der Gegenseite zerreißt einen in der Luft... Und dadurch,dass wir es wissen,kommt Vorsatz noch erschwerend hinzu
Er schlau machen, dann Panik verbreiten - oder eben nicht.
Wenn dein Auto keine Betriebserlaubnis hat, ist es trotzdem genauso versichert. Die Versicherung kann dich lediglich (soll die Sache nicht verharmlosen) in Regress nehmen. Somit zumindest aus der versicherungstechnischen Sicht erstmal egal ob das Bauteil schuldursächlich für den Unfall war oder nicht. Und das das Bauteil wirklich schuldursächlich war, müsste man auch erstmal kompliziert nachweisen. Ich habe bisher noch nirgends von einen solchen konkreten Fall gelesen. Soll nicht heißen das es diese nicht gibt, zeigt aber doch eher wie selten es ist.
Ich finde, das Thema wird heißer gekocht als es gegessen wird. Trotzdem erachte ich lichtverändernde Umbauten an Scheinwerfern als grenzwertig, aber das ist meine persönliche Meinung.