Was heißt dann das hier: "SmartSale-FZG OHNE LACKINSTANDSETZUNG" ?
Von Felgen würde ich mich nie verleiten lassen ein Auto zu kaufen!
Was heißt dann das hier: "SmartSale-FZG OHNE LACKINSTANDSETZUNG" ?
Von Felgen würde ich mich nie verleiten lassen ein Auto zu kaufen!
Ich würde auch sagen, dass der zu teuer ist. Aber das ist in Foren sowieso immer die erste Aussage: Zu teuer. 1000 € wird der nie im Leben runtergehen. Die Autohäuser weinen ja schon bei 2-300 € und tun so, als würde man denen die Butter vom Brot klauen.
Und verstehe ich das richtig, dass der Wagen nicht einmal richtig aufbereitet wird?
Weiß ich nicht, ist erst die erste selbst eingefüllte Tankfüllung im Tank. Habe den Wagen vollgetankt (weiß nicht, was reingetankt wurde) beim Autohaus abgeholt und knapp 600 km um die 170-180 km/h gefahren. Bei 570 km ging die Reserve an, rein gingen 59 l Aral Ultimate, also knapp 10 l Verbrauch. Bin jetzt 200 km Stadt und Landstraße gefahren, Tankanzeige hat das erste Viertel weg. Muss noch ein paar Mal tanken um auf ein wirkliches Ergebnis zu kommen. Bevor ich nicht mind. 3-4000 km gefahren bin, will ich mir kein Urteil erlauben.
Ich tanke kein E10, wenn es nicht unbedingt sein muss. Habe mit meinem alten Auto mehrmal festgestellt, dass ich bei gleichem (ok, nahezu gleichem) Fahrprofil auf der Langstrecke als auch kombiniert in Stadt und auf Landstraße deutlich mehr verbraucht habe. Leistungsverluste waren nicht spürbar, dafür aber eben knapp 1 l mehr Verbrauch auf 100 km.
Gerade teste ich jetzt, ob es einen Leistungs- oder Verbrauchsvorteil gibt, wenn ich statt normalen Super das teurere Super+ oder sonstige Konsorten tanke.
Ist ok. Ich muss ja schließlich auch von etwas leben.
"'Eine Formulierung, zu der selbst die Automobilclubs raten".
Und es damit genau so falsch machen. Sei es drum, mir ist das jetzt egal. Macht was ihr wollt, ich bin raus aus der Diskussion.
Ich hab's doch schon erklärt. Die üblichen Verträge im Internet sind alle dafür gedacht, häufiger als 3 Mal verwendet zu werden, ergo sind die darin enthaltenen Regelungen als AGB zu bewerten, da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Privatverkauf handelt. Einfach keine vorgefertigten Vertrag benutzen, sondern selber einen aufsetzen. Keine Formulierung wie z.B. "gekauft, wie gesehen" verwenden oder auch nichts groß von Garantie erzählen. So wenige Informationen im Vertrag wie möglich mit aufnehmen, die als Beschaffenheitsvereinbarung bewertet werden können. Im Kaufvertrag nimmt man ein besonderes Feld und bezeichnet es als "Sondervereinbarung". Dort kann man alles reinnehmen, das besonders und ausdrücklich vereinbart werden soll. Eine passende Formulierung für einen wirksamen Gewährleistungsausschluss wäre:
„Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern beruhen sowie bei Körperschäden“.
Diesen gesonderten Punkt lässt man sich gesondert unterzeichnen. Und ganz wichtig: Diese Regelung nicht mehr mit irgendwelchen anderen Regelungen kombinieren, weil man denkt, dass man dann auf der ganz besonders sicheren Seite wäre.
Nicht persönlich, aber ich kenne es aus dem Berufsalltag. Ist nicht einfach - aber auch nicht unmöglich.
Deswegen rede ich ja die ganze Zeit von der Gewährleistung - aber das will ja scheinbar auch keiner hören. Hier ist ja scheinbar jeder Jurist, der Google bedienen kann.
Das deutsche Recht ist dem österreichischen übrigens sehr ähnlich. Insbesondere aus schuldrechtlicher Sicht.