Sollten Sie nicht nach den Vorgaben gehandelt haben, MÜSSEN sie dafür natürlich gerade stehen, dass ist ja gar keine Frage.
(Meine Aussagen bezogen sich immer nur auf 100% den Vorgaben entsprechend ausgeführten Arbeiten)
Hätte die Werkstatt nach dieser Anleitung gearbeitet wäre die Glühkerze ja jetzt noch drin . Da steht ja, sollte Sie sich nicht lösen bleibt sie drin.
Habe gerade einen befreundeten Werkstattmeister angerufen, er meint normalerweise merkt man das schon bevor eine Glühkerze abreisst und dann sollte man sich vorher mit dem Kunden in Verbindung setzen. Es sei aber auch schon vorgekommen das mal eine abreißt... aber fühlt sich dann nicht in der Verpflichtung dafür zu haften, das sei ja die "schlechte" Substanz für die er auch nichts kann.