Du hast meine Frage wegen den Paddels noch nicht beantwortet
Beiträge von J-Freak
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Nun es gibt ja die Leute die bezüglich Driften auf Handschaltung schwören. Weil z.B. das Halten bzw. Korrigieren des Drift's durch die Möglichkeit der Kupplungsbetätigung vereinfacht wird.
Im Falle des DKG's kann ja nur mittels Gas gesteuert werden. Oder ging das mit einer übermotorisierten Karre™ wie einem M3 sowiso ganz gut?
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Überwiesen inkl. Trinkgeld für Deine Bemühungen!
Man dankt
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Hast ja die Nummer
Fest steht bis jetzt, dass das Schild auf dem Topf nicht die gewünschte Nummer enthält.
Das wurde mir eben vom Strassenverkehrsamt mitgeteilt. Gemäss deren Aussage ist die EG-Teilegenehmigung nicht eingestanzt.Ich warte jetzt auf die Antwort von BMW.
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Quelle: Leebmann24.de
Im Zweifel mal mal ne Mail an den BMW Kundendienst schicken.
Genau das mit der Zulassungsnummer hat mir der Herr von der Behörde eben mitgeteilt. Ich werde das denen zukommen lassen und dann schauen was die sagen. Ich habe lieber etwas in der Hand, falls die Freundlichen in Uniform es einmal anders sehen sollten.
Bei meinem Bekannten hat es ja nichts gebracht, dass er nur darauf hingewiesen hat.
Bald muss ich noch den Emailverkehr im Handschuhfach mitführen..
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Ich habe jetzt BMW wie auch die zuständige Behörde angeschrieben.
Die Meinungen werde ja vermutlich diametral auseinandergehen. Also besser beide gefragt.
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Ein Freund hat mir heute erzählt, dass er am Wochenende von der Polizei kontrolliert wurde.
Dabei wurde beanstandet dass a) ein Performance Auspuff montiert ist, ohne dass ein Beiblatt mitgeführt wird, b) die Klappe bzw. das Ventil abgesteckt ist und c) Lärmbelästigung.
Punkt b) und c) ist erstmal nicht so wichtig, mir geht's eher um das Nichtvorhandensein des Beiblattes.Kann mir Jemand (vorzugsweise ein Schweizer) hier sagen, ob ein solches Blatt benötigt wird oder nicht? Bitte beachten, es geht um die CH-Gesetzgebung.
Meine Meinung war ja bis heute, dass kein Dokument benötigt wird.Der Freundliche in Uniform hat meinem Freund erzählt er würde selber BMW fahren (daher hat er wohl auch gewusst, wo er das Ventil prüfen muss) und er ein solches Beiblatt habe.
Kann das jemand hier bestätigen? Andernfalls müsste ich mit den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen.
Fahrzeug war mein ehemaliger E92 330xi.
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Tatsächlich! Es wäre eigentlich ziemlich offensichtlich..
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