Kann mir Jemand (vorzugsweise ein Schweizer) hier sagen, ob ein solches Blatt benötigt wird oder nicht? Bitte beachten, es geht um die CH-Gesetzgebung.
Meine Meinung war ja bis heute, dass kein Dokument benötigt wird.
ZitatDie BMW Performance Schalldämpfer-Systeme besitzen eine europäische
Zulassung als eigenständige technische Einheit nach EWG/70/157. Eine
separate Eintragung (TÜV o.ä.) oder eine Änderung der Fahrzeugpapiere
ist nicht notwendig! Die Zulassungsnummer (e4*xxx ) ist auf dem
Endschalldämpfer aufgebracht. Mit dieser Nummer können Behörden wie
Polizei o.ä. die Zulassungsdokumente einsehen.
Quelle: Leebmann24.de
Im Zweifel mal mal ne Mail an den BMW Kundendienst schicken.