Beiträge von tobi320

    ich bin im begriff mir eine westfalia AHK mit fahrzeugspezifischem kabelsatz zu montieren an meinem 325i E90 Bj 2006.
    alle abgriffe für die E-satz leitungen sind im kofferaum zu finden,auch der CAN,weil PDC vorhanden.
    einer gehört noch an die rechte rückleuchte für "blinker rechts".
    dann wäre da noch die leitung fürs bremslicht.laut anleitung hinterm linken rücksitz zu finden.diese schwarz/gelbe leitung speist die 3.bremsleuchte.


    nun frage ich mich,warum es unbedingt von der 3.BL abgegriffen werden muß.kann ichs nicht genauso gut von der rechten rückleuchte abgreifen,so
    wie das blinksignal auch?


    habe mir jetzt 3 verschiedene kabelsatz-anleitungen für den E90 angesehen und es ist immer von hinterm rücksitz,also 3.BL die rede....


    WARUM??

    ich habe bei meinem E90 N52B25 motor nun auch die bekannten probs mit dem aufleuchten der motorkontrolleuchte,verursacht durch folgende fehler:


    2A87 Auslass-VANOS, Mechanik
    2A82 Einlass-VANOS
    2A98 Kurbelwelle - Einlassnockenwelle, Referenz


    ich habe mich bereits in diversen foren schlau gelesen,das es zu 99 prozent die magnetventile sind.
    auch habe ich gelesen,das es softwareupdates gegeben hat,welche zb die ansteuerung der magnetventile beim motorstart änderten.


    ich frage mich nun,ob bei meinem (EZ 2/2006 aktuell 60tkm) schonmal ein update gemacht wurde.
    in INPA gibt es ein feld,unter F3 zu erreichen, (AnwenderInfoFeld) indem unter anderem "programmierdatum" und "programmstand" zu finden sind (siehe bilder)


    unter AIF1 stehen 0km und datum 24.1.2006,ich denke das war der auslieferzustand.
    unter aktuell stehen 33600km und programmierdatum 7.2.2012


    sehe ich das nun richtig,das er am 7.2.2012 bei 33600km ein update bekommen hat?
    indem auch die neue regelung der magnetventile enthalten ist?

    war vorerst nur so ein gedanke für den fall,das ich die garantie in anspruch nehmen muß.
    heute ist dieser fall leider eingetreten.motorkontrolleuchte an,fehlerspeicher habe ich selbst ausgelesen.
    ergebnis:
    2A98 Kurbelwelle - Einlassnockenwelle, Referenz
    2A82 Einlass-VANOS


    schade,hatte gehofft ich bleibe davon verschont.............

    mal eine generelle frage zur gebrauchtwagen garantie.der verkäufer trägt fürs erste halbe jahr die beweislast,das das fahrzeug beim verkauf keine defekte aufweist bzw aufwies.


    nun mal folgendes beispiel:
    an tag X soll das fahrzeug an den käufer übergeben werden.der verkäufer liest nochmal den FSP aus und stellt fest,es sind fehler vorhanden.anstatt diese fehler zu beheben,
    löscht er einfach den FSP und läst sich das von fehler befreite protokoll mit zeit und datum ausdrucken.


    da der ein oder andere fehler natürlich wieder auftaucht nach dem start des wagens kommt nach einer woche der käufer nach eigenständigem auslesen des FSP auf die idee,den verkäufer
    um beseitigung der fehler am fahrzeug zu bitten.
    dieser behauptet nun,am tag der übergabe waren keine fehler vorhanden,hier ist das protokoll.


    hat sowas schonmal jemand erlebt?kann der verkäufer mit sowas durchkommen?