Mach dich nicht verrückt. Wenn das nur ein Passant war gilt: ausgage gegen aussage oder der hat ein Video gedreht in dem man sieht wie du gedriftet bist.
Alles halb so wild. Und die Herren in blau werden sich dafür garnicht intressieren.
Mach dich nicht verrückt. Wenn das nur ein Passant war gilt: ausgage gegen aussage oder der hat ein Video gedreht in dem man sieht wie du gedriftet bist.
Alles halb so wild. Und die Herren in blau werden sich dafür garnicht intressieren.
Verrückt gemacht habe ich mich auch nicht. Genau wie du sagst steht Aussage gegen Aussage. Und selbst hätte er nen Video wäre das ja auch kein 100% Beweismittel. Mir kam dann halt nur der Gedanke ob es da wirklcih was in der STVO gibt. Aber laut dem Link von Shadow530 ist die sache ehh sehr schwammig.