wie jetzt kulanz....??
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
bei mir war das flexrohr durch, da diesel hab ick es erst später festgestellt, auto 1,5monate in meinem besitz...
aussage des gesetztes
Die Sachmängel-Haftung ist im Gesetz (§ 437 BGB) geregelt und umfasst das gesamte Fahrzeug. Sie beinhaltet das Recht auf Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt und Preisminderung.
wichtigstes merkmal.... UMFASST DAS GESAMTE FAHRZEUG...also auch dein gurtanschnaller....und er muss normal alles zahlen....
den es gibt (soweit ich mich informiert habe,verbessert mich wenn ich mich irre)...keine verschleissteile werden nich repariert option in der gewährleistungszeit...man muss eben nur beweisen das es schon vorher da war....
also bei mir hat es wunderbar geklappt...wurde repariert und vom händler alles bezahlt...rechnungskopie bekommen,die haben es direkt bei BMW reparieren lassen...