Ich finde sie nervig wobei ich Audi nicht schlecht reden will.
Meine ehrliche Meinung? Hätten diese Deppen stattdessen Fahrzeuge entwickelt die Abgasnormen erfüllen und nicht diesen Blinki-Bunti-Blödsinn. Wie wäre es mit den Lautsprechern in Felgen die Disko-Musik spielen? ![]()
Beiträge von LMDV
-
-
Was am Beispiel Tesla zwecks Mobilität oft verschwiegen wird, ist das du die Dinger nirgends aufladen kannst.
Hi,
ist jetzt zwar komplett fremdes Thema, aber im Fall von Elektroauto wird viel mehr verschwiegen, das sind nur die Eckpunkte:1.Lithium-Batterie altert schnell. Wir wissen was mit der Lithiumbatterie nach 5 Jahren im Notebook passiert. Wer zahlt den Batterieverschleiß?
2.Wir haben keine Quellen die so viel Ladeenergie liefern kann um wirklich alle Autos auf Elektro umzustellen. Sonst müssen wieder die Atomkraftwerke her.
3.Wir haben keine Leitungsinfrastruktur die so viel Ladestrom liefern kann um wirklich alle Autos laden zu können. Derzeitige Zuleitungen wären schnell überlastet.
4.Reichweite, z.B. Tesla S. Sobald man auf der Autobahn ist, wird schon nach wenigen Minuten aus 400km-Reichweite 270km.
5.Man weiß nicht wie der menschliche Körper auf irsinnig starke Magnetfelder des Elektroantriebs auf Dauer reagiert. Chinesische Taxifahrer klagen bereits über Übelkeit und Kopfschmerzen.PS: Tesla S ist ein nettes Spielzeug, beschleunigt wie die Sau (Von Sinnen-Modus) und ist echt cool im Autopilot-Modus. Kostet aber wie ne halbe Eigentumswohnung und als Ersatz für Praxisauto eine Totgeburt.
Gruß.
-
Hi,
mal was Anderes: wie alt ist die Fahrzeugbatterie? Eine alte Batterie provoziert ganz gerne ELV-Probleme. (zumindest bei VFL)
Also wenn sie immer noch die Originale ist, würde ich sie tauschen, sonst hast du später noch mehr Probleme.Gruß.
-
Die Sache mit dem Öl interessiert mich auch, aber wie findet man dazu eine echte Antwort? Oft ist es halt (leider, für die Aussage) so, dass diejenigen wo häufig das Öl wechseln normal auch eher gut mit dem Auto umgehen, es pflegen und eher gutes Öl verwenden. Wenn der Rest dann gerade so die Intervalle hält, irgendwas rein schüttet und den Karren tritt (überspitzt gesagt), muss man sich über nix wundern. Früher habe ich auch alle halbe Jahre bzw alle 7500km gewechselt. Bei dem BMW jetzt, der leistungsgesteigert seit 60.000km bei mir ist, habe ich die Intervalle bis dato nur eingehalten. Schwierige Sache. Getriebeöl möchte ich zB auch noch wechseln, halb/halb aber für den Kopf als dass ich es für zwingend notwendig halte.
Hi,
was Öl und Wechselinterfalle angeht habe ich schon immer einen Zusammenhang zu den Turboschäden bei M47-Reihe vermutet. Die Erstbesitzer der E90-Reihe hatten ihre Autos in der BMW-Inspektion wo (z.B. 320d) "nur" nach 30tkm gewechselt wurde, einige hatten Kurzstrecken, einige hatten 30tkm überzogen, das gab dem Turbo den Rest der dadurch mit dem verdünnten Öl arbeiten musste. Es ist deutlich zu sehen an dem viel zu hohen Ölstand der Fahrzeuge die bei BMW gewartet werden (weit über max.), das Öl verdünnt sich halt, und es wird auch noch viel zu viel eingefüllt bei BMW, was nicht unbedingt gut ist. Dazu noch gibt es hier im Forum ein Audi-Papier das das Problem beschreibt: bei Kurzstrecken verdünnt sich das Öl bei Fahrzeugen mit DPF, dazu noch müssen sie wiederholt regenerieren, dies verstärkt die Ölverdünnung enorm da bei der Regeneration mehr Sprit eingespritzt wird, nun muss der Turbo mehr Regenerationen aushalten mit dem "schlechteren" Öl, und irgendwann mal macht er die Gretsche. Bei ADAC ist das Thema Ölverdünnung mit DPF auch erwähnt worden.Gruß.
-
Im übrigen ist das von dir angeführte Urteil schon 22 Jahre alt, in 2010 hat das BGH die Hürden deutlich höher gelegt:
BGH, Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09Dieses von dir aufgeführtes Urteil gibt übrigens dem Inhaber der Kameras Recht und liest sich nicht viel anderes als das was ich dir gepostet haben.
Das hier ist die wichtigste Zitat von allen:ZitatDas Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Kläger hat das Berufungsgericht zurückgewiesen.
Mehr braucht man auch nicht zu wissen. Und wenn doch, hier weitere Zitaten.
Zitatc)Nach diesem Maßstab hat das Berufungsgericht im vorliegenden Fall zu Recht angenommen, dass den Nachbarn der Kläger kein Unterlassungsanspruch zustand. Ihr Persönlichkeitsrecht war nicht verletzt. Überwachungsanlage auf einem privaten Grundstück nicht rechtswidrig, wenn objektiv feststeht, dass dadurch öffentliche und fremde private Flächen nicht erfasst werden. Im vorliegendenFall liege aber in der Installation der Videokameras, so wie sie von derBeklagten vorgenommen worden sei, kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrechtder Nachbarn, so dass diesen kein Unterlassungsanspruch gegen die Kläger zugestanden habe.
-
Das ist leider falsch. Einzig und allein unter entsprechenden Auflagen darf das eigene Grundstück überwacht werden, wenn nur das eigene Grundstück zu sehen ist bzw. öffentlicher Raum ausgeblendet wird. Öffentliche Videoüberwachung ist einzig und allein durch die Polizei nach richterlicher Anordnung zulässig.
Nicht unbedingt falsch.
Also ich kann aus dem TE-Beiträg nichts rauslesen dass er etwas öffentliches überwachen will. Natürlich würde er eher seinen Parkplatz filmen als irgendwelche halbnakte Passanten in der Fußgängerzone. Selbst wenn der Täter dagegen klagt dass etwas Öffentliches gefilmt wurde, glaube ich nicht dass es seinen Strafbestand aufhebt: es gibt dann halt nur zwei verschiedene Klagen. Selbst die Überwachung öffentlich zugänglicher Räume ist nach § 6 b Abs. 1 BDS erlaubt wenn es der Wahrnehmung des Hausrechts oder berechtiger Interessen für konkrete Zwecke dient. Wir haben sogar zwei konkrete Fälle von Vandalismus. Und jetzt lesen wir weiter (BGH NJW 1995, Seite 1954, 1955), hier steht dass sogar die Videoüberwachung in Einzelfällen über das eigene Grundstück hinausgehen darf, wenn es dem effektiven Schutz des Eigentums dient.Gruß.
-
Mit einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum bewegt man sich rechtlich auf sehr dünnem Eis.
Ich halte diese Sorge für überflüssig außer man will die Videos irgendwo veröffentlichen. Selbst dann kann man persönliche Sachen unkenntlich machen. Es geht hier um Verhinderung einer Straftat; man konzentriert sich besser aufs Wesentliche. Was definitiv nichts bringt ist nichts zu tun: weil die Täter in solchen Fällen aus der näheren Umgebung stammen, sind sie oft in solchen Video nicht schwer zu erkennen. Immerhin hat Videoüberwachung schon Einige überführt, so falsch und dumm kann sie nicht sein. 24 Stunden Gewehr bei Fuß beim Auto zu stehen ist keine Alternative.
Gruß.
-
Wer so etwas macht ist dennoch unermittelbar, denn die Person ist bestimmt kein Dummer und vermummt sich 100%.Wer eine Straftat verübt denkt mindest 5 min vorher nach und Sorgt dafür das er nicht erkannt wird.
Nun ja, im Stein gemeiselst ist das nicht. So lässt sich z.B. zumindest ein Unterschied zwischen einem Nachbarsjungen und einen Erwachsenen ermitteln, die Tatzeit z.B. kann weitere Indizien liefern: wer wurde zur der Zeit draussen gesehen, sind es vielleicht mehrere Jugendliche die Langeweile hatten usw. Irgendein Detail kann hier schon auffallen und außerdem ist die Welt nicht frei von Dummheit.
Gruß.
-
Hi,
zuerst in Ruhe überlegen wer das sein kann: 2 Mal hintereinander, da muss was dahinter sein, eine Konfliktsituation etc.
Die einfachen überwachungakameras wie z.B. Wildkamera kosten heute nicht mehr so viel, am besten mindestens zwei benutzen, eine im Auto wäre nicht verkehrt. Ich kann dir leider keine konkrete Kamera empfehlen, aber es wäre z.B. so eine gut mit IR-Bewegungsmelder die bei Bewegung alles aufnimmt.Gruß.
-