Ja, aber idR ist der Schuld, der auffährt. Drängler, Mittelspurschleicher, etc. dagegen anzuschwärzen ist nach der Justiz aber gerade eben nicht Sinn einer Dash Cam. So wie ich das Urteil verstehe, ist der Datenschutz da vorrangig.
Der hinter dir kann genau so (mit einem Zeugen) behaupten, du hättest ohne Grund gebremst, obwohl der Grund war, wie so oft, der fehlende Abstand. Die Kamera vorne kann diesen Sachverhalt nicht erfassen, mit beiden Kameras, die synchron laufen, hast du es leichter es nachzuweisen. Aber abgesehen vom Auffahren gibt es noch eine Menge Situationen die hinter dir passieren.
Was Datenschutz angeht: der eindeutige Verstoß gegen Datenschutz wäre die Weitergabe der Aufnahmen an Dritte oder Veröffentlichung dieser im Internet. Alles andere ist einfach Medien-Geschwätz oder liegt in der Hand des Richters.
PS: Ich habe hinten an der Scheibe ein Gerät für Messungen, das wie eine Cam aussieht. In der Regel sieht ein Drängler dieses Ding und denkt dass es eine Kamera ist, und verzichtet darauf weiterhin zu drängeln. Dies habe ich aus eigener Erfahrung festgestellt.