Apell an alle, lasst euch nicht verarschen! In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird vom Gesetz her ausgegenagen das der Schaden dem Verkäufer bekannt war und das läuft alles über die Gesetzliche Mangelgewährleistung und NICHT über die Gebrauchtwagengarantie!
Also muss der Händler beweisen das ihm der Schaden nicht bekannt war, oder er muss die Reperatur komplett bezahlen!
So ist die Theorie , wenn du Pech hast , kommt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dir und dem Händler , und wenn dann ein Gutachter beauftragt wird , was nun ein Mangel ist und was nicht , kannst du dich ganz schön anscheißen und bezahlst nachher alles alleine ( gutachter, Gericht , Anwalt und schaden am Auto ... )
Weil Bauteile , welche bei einem 10 Jahre altem Auto kaputt sind , können auch alters-bzw. Verschleißbedingt kaputt gegangen sein , und dann ist es auch kein Mangel mehr und der Händler wäre dann aus dem Schneider !!!
Nur so als Info....., allerdings kommt es meistens nie soweit das ein Gutachter kommt , um zu bestimmen was nun ein Mangel ist und was eine Bauteilermüdung aufgrund des Alters ist ...
Wenn man allerdings Pech hat , und ein Händler streitet bis aufs Messer , kann es schon mal soweit kommen. .
Also am besten immer eine gute Rechtschutzversicherung abschließen