Unfall mit der Polizei :(

  • Ja hätte ich zb stärker beschleunigt wären sie mir in die Tür rein das würde einem fast Game Over gleich kommen.
    hab mich informiert und die Gesetzeslage schaut so aus Polizei darf ihre Sonder rechte nutzen nur wenn sie nicht
    die Öffentliche Sicherheit gefährden (was ja in dem fall der fall war) , da ich ja null Chance hatte das Polizeiauto wahrzunehmen , gar das es mit "sonder rechten" unterwegs war sollte es gut für mich ausgehen :D


    mehr gibs hier z.B. http://www.gutefrage.net/frage…e-ueber-rote-ampel-fahren

  • Ich war mal bei der Feuerwehr aktiv, wo wir auch Schulungen über Sonderrechte im Straßenverkehr hatten. Diese gibt es nur bei Blauchlicht UND Martinshorn. Das ist meines Wissens bei der Polizei auch so. Das Blaulicht alleine gilt nur als Warnsignal, z.B. um auf eine Unfall- oder Gefahrenstelle hinzuweisen. Beim Fahren muss das Martinshorn an sein.


    Hier ist es kurz erläutert, allerdings ist hier die Unfallsituation etwas anders:
    http://info.folkertjanke.de/un…e-martinshorn-teilschuld/


    Von daher düfte die Polizei die volle Schuld bekommen ... Hoffentlich finden sich noch Zeugen, die dir das bestätigen können.

  • ach Unfälle sind doch immer scheiße!


    gut ist schonmal, das nichts schlimmeres passiert ist.
    Und das mit dem wagen wird schon wieder !!!


    nach deiner Schilderung ist meinen erachtens die Schuld ganz klar bei der Polizei zu suchen, da sie ohne martinshorn die rote Ampel überfahren

    Gruß
    Kai


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  • Die Polizei hat natürlich Sonderrechte und darf über z. B. rote Ampeln fahren. Hierfür muss nicht mal Blaulicht an sein :!:


    ABER: Hierbei darf kein anderer gefährdet werden.


    §35 Abs. 8 StVO: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."


    JETZT:


    § 38 Abs. 1 StVO : "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."


    Abs. 2 vom § 38: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."



    Nun ist es IMMENS wichtig, dass es Zeugen gibt, die belegen können, dass kein Einsatzhorn verwendet wurde. Sonst könnte es Probleme geben. Wenn die Polizei belegbar NUR mit Blaulicht unterwegs waren kriegen sie die Schuld.

  • Die genaue Rechtssprechung weiß ich jetzt nicht genau...
    Sags aber mal in meinen Worten...
    Bei uns in Ö ist es so das sich die Polizei usw vergewissern muß das sie eine Kreuzung udgl gefahrlos überqueren kann wenn sie im Einsatz sind...
    Also quasi bis zum Stillstand abbremsen und dann langsam in die Kreuzung einfahren und sich antasten...
    sei froh das dir nicht mehr passiert ist...
    Hoffe für dich das alles gut ausgeht...

    Biete Tachoumbau in Wien an
    Biete Hilfestellung bei kleineren Wartungsarbeiten wie Bremsentausch,Ölwechsel udgl...
    Bei Interesse PM an mich...


  • erstmal gute besserung, das ganze ist einem freund auch einmal passiert, er allerdings im smart four four, und es waren zwei polizei autos, wie es ausgegangen ist weiss ich nicht, es war aber ein mietwagen.
    für mich eindeutig polizei schuld, eine kreuzung ohne martinshorn rot zu überfahren ist lebensmüde und für mich ein gefährlicher eingriff im straßenverkehr.


    ich hoffe dass andere polizisten aus einer anderen polizeistation zur unfall aufnahme dazu kamen...

  • die Gibt es die Zeugen aber umso mehr um so besser :)
    war zwar benebelt nach dem Crash hab mir aber Bilder geschossen und Telefon Nummern geben lassen von 2 Zeugen.



    Ps. lt paragraf weis ich nicht , muss es von einer anderen Dienststelle aufgenommen werden, dass hat mir die nette Polizistin erklärt
    als ich aus stieg und meinte uch die Polizei ist schon da :thumbsup:

  • Ja hätte ich zb stärker beschleunigt wären sie mir in die Tür rein das würde einem fast Game Over gleich kommen.
    hab mich informiert und die Gesetzeslage schaut so aus Polizei darf ihre Sonder rechte nutzen nur wenn sie nicht
    die Öffentliche Sicherheit gefährden (was ja in dem fall der fall war) , da ich ja null Chance hatte das Polizeiauto wahrzunehmen , gar das es mit "sonder rechten" unterwegs war sollte es gut für mich ausgehen :D


    mehr gibs hier z.B. http://www.gutefrage.net/frage…e-ueber-rote-ampel-fahren


    ich kann mir vorstellen dass sie nicht im einsatz waren, ich habe sooooooo oft gesehen das die polizei über rot mit blaulicht gefahren ist und dann bei bürger king rein! (amtsmißbrauch)


  • ich kann mir vorstellen dass sie nicht im einsatz waren, ich habe sooooooo oft gesehen das die polizei über rot mit blaulicht gefahren ist und dann bei bürger king rein! (amtsmißbrauch)


    :dito:
    das kann ich mir auch sehr gut vorstellen... aber Zeugen holen dann passt des...
    können die dir normal nix machen... sind ja auch selbst schuld....

    B///MW

    Zitat

    (22:28:31) justen: Greislig heißt in Bayern ned hässlich sondern schon schön aber ned vooooll schön


    Zitat

    (20:31:05) chief: ist waffels papa ein waffeleisen?



  • ich kann mir vorstellen dass sie nicht im einsatz waren, ich habe sooooooo oft gesehen das die polizei über rot mit blaulicht gefahren ist und dann bei bürger king rein! (amtsmißbrauch)



    dadrauf hatte ich auch gehoft , wie es aus sah waren die 2 Pioniere mit Geschwindigkeit bei rot über die Ampel zu fahren im Einsatz da Minuten später ein Van aus dem selben Revier hinterherkam :thumbdown: