Hochgradig illegal weil noch zusätzliche Urkundenfälschung.
Beiträge von Fluchtfahrer
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Auf der Batterie steht doch die Spitzenlast.
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Ich bin beim E61 mit dem Vorbesitzer zum Händler und schon hatte ich die Informationen. Aber an sich hat @Panik45 wie gewohnt Recht.
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Einfach als Lehrgeld abhaken. Arglistige Täuschung setzt so viel voraus, das ist bei einem privaten Verkäufer eigentlich nicht durchzusetzen. Aber da kann ein Anwalt mehr zu sagen.
Man kann bei BMW über die VIN die Historie abfragen. Da sieht man dann was schon an dem Wagen gemacht wurde wenn es bei BMW gemacht wurde.
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Zumal das garantiert nicht explizit im Kaufvertrag steht. Und sprechen kann man immer viel.
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Ich denke: Auslesen.
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FS auslesen. Orgeln beim Start: HDP. Unrunder Leerlauf: Alles Mögliche beim N53.
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Habe ich aus erster Hand. Ob es noch immer so ist weiß ich nicht.
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Würth hat angeblich irgendwann allen Außendienstlern Winterreifen ganzjährig aufgezogen und verboten schneller als 120 zu fahren. Dann halten Winterreifen im Sommer wohl auch länger.
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