Einfach als Lehrgeld abhaken. Arglistige Täuschung setzt so viel voraus, das ist bei einem privaten Verkäufer eigentlich nicht durchzusetzen. Aber da kann ein Anwalt mehr zu sagen.
Man kann bei BMW über die VIN die Historie abfragen. Da sieht man dann was schon an dem Wagen gemacht wurde wenn es bei BMW gemacht wurde.