Beiträge von Brainny1

    Hat dir das Google gesagt, oder ein Richter, als er nen Händler verurteilt hat?


    Nochmal, Recht haben, heißt nicht, dass du Recht bekommst.


    In meinem Fall war die Rechtslage auch klar, eigentlich.Trotzdem hätte ich mit nem Gutachter auffahren müssen, was dann immer größere Kreise gezogen hätte.


    ABer jut.Mach du wie du denkst, du wirst drauß lernen, so oder so.

    Recht haben, und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe.


    Wurde jetzt mehrmals gesagt : Wenn du unbedingt meinst, gegen Windmühlen kämpfen zu müssen, sprich mit nem Anwalt.Die erstberatung schlägt da noch nicht so zu Buche.Ich kann dir gerne einen Vermitteln, mit dem du mal Unverbindlich reden kannst.


    Du kannst uns aber ruhig glauben, dass das ganze, wenn du alle Geschütze auffahren willst, mehr als Teuer wird.


    Vor Gericht reicht es vlt schon aus, mit den Schultern zu zucken und zu sagen "bin zwar Händler, aber den Treffer haben wir beim "aufbereiten" eben nicht gesehen". Mein Anwalt hat mir bezüglich Gewährleistung einiges gesagt, bei dem man vom Glauben an das Rechtssystem abfällt.


    Selbst wenn du vor Gericht gewinnen solltest, das Geld bist erst mal los, weil Vorkasse.je nach Instanz kannst dir 1-3 E9x in gutem Zustand von kaufen, aber, musst im Endeffekt du wissen.

    richtig

    Mein Anwalt hat mir auch gesagt, dass der Händler 4 mal nachbessern kann, nicht wie bisher angenommen 3 mal. Verwehrt man ihm dieses Recht, hast Pech.


    Zudem, wie erwähnt, kostet es mit Rechtsschutz Zeit und Nerven, und die Schüssel fahren würde ich in der zeit auch nicht.


    Gutachter kann er dir gerne schicken, kann man dann anzweifeln, und jemanden schauen lassen, der nicht der Bruder vom Onkel der Tante ist.


    Und ja. Wie hoch waren deine Unkosten in etwa?


    Bist du in der Rechtsschutz, lass dich beraten, und dann schau weiter.

    :m0004:

    Unterschreib ich dir ungelesen :D

    Die juristische Frage ist, hab ich einen Anspruch darauf, dass er die Mängel abstellt?


    Wie schon gesagt, es kann ja nicht sein, dass er ein faules Ei verkauft, einmal nachbessert, ein faules Ei zurück bringt und dann das Fahrzeug einfach wieder zurück nimmt und es beim nächsten versucht. Dafür hat man ja nicht die Gewährleistungspflicht eingeführt...

    Gib den Bock zurück, am besten gestern.


    Wenn er das bei dem Fahrzeug macht, macht ers auch bei anderen, somit kannst du dir das schlechte Gewissen schenken.