Das erste halbe Jahr steht der Verkäufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der Fehler nicht bei Kauf vorlag. Im zweiten Halbjahr dann der Käufer.
1 Jahr Sachmängelhaftung gelten afaik z.B. für Reparaturen, falls in den AGB so festgelegt - aber für neue und gebrauchte Sachen gelten bei Kauf 2 Jahre Sachmängelhaftung.
Bei Ankunft wird eh erstmal carly rangeworfen.
Carly ist für einen Gebrauchtwagencheck leider nicht geeignet, kann nur Fehlerspeicher auslesen und paar Live Daten anzeigen, aber nicht unters Auto gucken. Liest die Laufleistung zwar aus verschiedenen Steuergeräten, aber nur Trickser Anfänger würden das nicht berücksichtigen.