Heilige Schei.... na, das hat sich ja mal gelohnt.
Ich muss unbedingt nachsehen, ob ich hinten die Kindersicherungen beide drin habe.
Nur ein kleiner Baustein zur Sicherung, ist auch klar.
Beiträge von MathMarc
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Ne, habs bisher nur per Telefon gesagt bekommen. Bin gerade nicht in der Heimat und der BMW steht sich in der Niederlassung die Reifen platt.
Lass es dir schriftlich geben. Sicher ist sicher. -
Also diese Methode halte ich für sehr unprofessionell. Ich glaube auch, dass die wenigsten Werkstätten mitgebrachte BF befüllen - BMW wahrscheinlich noch weniger.
Ich denke das mit der "eigenen" BF ist hauptsächlich für die DIY-Leute gedacht, die n eigenes Entlüftungsgerät haben - wenn Du nicht ne Werkstatt an der Hand hat, die sowas macht.
Ja, das denke ich eben auch. So haben wir das in meiner Lehrzeit gemacht, aber damals hat sich noch niemand Gedanken über die Automaten gemacht...
Ich denke aber, dass ich meine Werkstatt - obwohl ich da wirklich jeden duze - kaum dazu bewegen kann, diese Kiste zu entleeren, um meine Flüssigkeit einzufüllen. Ok - gefragt habe ich noch nicht. Vielleicht mache ich das mal noch. -
So, Kulanzantrag in München wegen der Heckklappe gestellt und siehe da.. ohne Probleme angenommen.
Ich bin ja mal gespannt was und wie sie es gemacht haben, wenn ich den Wagen wieder habe.PS: die gammeligen Dämpfer werden nicht übernommen
Hast du die Kulanzentscheidung schriftlich? Da muss man ja scheinbar auf alles vorbereitet sein...
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Zwischenfrage erlaubt?
Die meisten Werkstätten haben ja "ihre" BF in den Automaten drin - wenn ich dann mit meiner Superflüssigkeit ankomme, muss ich das wohl auf die alte Art von Hand und Fuß (vor allem Fuß) machen, oder?
Mag der Hauptbremszylinder das denn? Man hört, dass die Teile beim wiederholten "durchdrücken" bis zum Anschlag etwas zu Undichtigkeiten neigen sollen.Das wäre ja nicht so im Sinne des Erfinders!

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Nein du kennst dich noch nicht aus. Mach erst deine Erfahrungen

Spaß beiseite, was man noch machen könnte, falls man ein gelegentlicher Datenlogger ist: Mit der Dosierung rumspielen und gucken, wann eine Regeneration des DPFs stattfindet. Vorausgesetzt wäre eine einigermaßen regelmäßige Strecke. Evtl. kann man so auch eine gewisse ideale Dosierungsmenge des Wunderöls ausmachen, speziell für die eigene Kiste
Einspruch euer Ehren:
1) ich habe noch nicht zwei Regenerationen mit dem gleichen Abstand gesehen, und ich fahre fast ausschießlich eine Strecke. Da muss man die Datenbasis doch etwas größer gestalten, und man muss auch schauen, dass man quasi direkt nach der Regeneration tankt, sonst hat man Mischbetrieb (Teilstrecke ohne 2TÖ, Teilstrecke mit 2TÖ), das ist weniger als nix. Davon abgesehen, ich kann keinen Einfluss des Öls auf die Regeneration erkennen. Das schwankt im gleichen Bereich, ob mit oder ohne.
2) gewisse Dosierungen haben sich ja bewährt, aber wer will, kann gerne die nächsten 200Tkm Messreihen fahren um zu sehen, ob es mit 1:185 oder 1:215 besser läuft
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Falls es jemanden interessiert, habe mir nun eine Tankflasche aus dem Modellbaugeschäft (für so kleine Benzinautos) gekauft. Kostet 5,5 € und dürfte ganz gut funktionieren denk ich mal.
Foto hab ich angehängt

Die ist ja süss!
Wie lange dauert es, das Zeug da durchzudrücken?
Kann man die Flasche fest verschließen? -
Bruce, du weißt wie viel ich auf deine Expertise gebe, aber hier kann ich dir nicht folgen...
BMW kann man das genauso wenig anlasten. Damit isses völlig unerheblich. Und dass der jetzige Motortausch zu Lasten des Auftraggebers geht, also des TE, ist doch wohl logisch. Wem soll BMW denn sonst eine Rechnung ausstellen? Dass der TE nix wusste ist und bleibt nicht das Problem von BMW, sondern zunächst allein seins. Da kannst du es drehen und wenden wie du willst.
Erstmal ist bei einer Kulanz nicht der TE Auftraggeber, sondern BMW. BMW gewährt Kulanz, die kann sich der Kunde nicht nehmen wie es ihm beliebt. Wer bezahlt, bestimmt was gemacht wird. Es kommt ja auch niemand zu dir und schüttet dir was in den Tank was du nicht wolltest und legt dir dann die Rechnung vor. Oder streicht dein Haus grün, ohne dich zu fragen!BMW kann nicht Garantie oder Kulanz für etwas leisten, für das sie nicht verantwortlich sind.
Richtig. Und genau aus diesem Grunde stellt man ja einen Kulanzantrag und lässt BMW die Entscheidung. Wird sie abgelehnt, zahlt BMW nichts. Zur Entscheidungsfindung kann aber nur BMW die Faktenlage prüfen. Der Kunde ist nicht nur nicht sachkundig, er ist auch nicht autorisiert, Kundenbindungsmaßnahmen zu seinen Gunsten auf Kosten des Herstellers einzuleiten.Soll er den Verkäufer (ich mag mich täuschen, aber es riecht schwer nach Fähnchenhändler) verklagen. Was geht das BMW an?
Hätte BMW den Kulanzantrag mit Hinweis auf den verbauten Motor abgelehnt, hätte der TE genau das machen können. Aber so hat BMW Fakten geschaffen, die es dem Händler unmöglich machen, eine zeitwert gerechte Instandsetzung auch nur anzubieten, da der Motor ja garnicht mehr zur Verfügung steht. Was meinst du, ob BMW den Altmotor nochmal anliefert und wieder einbaut, sowie den neuen Motor zurücknimmt? Wohl kaum. Dann gäbe es etwas, worauf man den Händler verklagen könnte. Ihm sein Recht auf Nachbesserung zu entziehen und statt dessen die Rechnung vorzulegen, das ist nunmal nicht möglich.Natürlich hat es ein Kommunikationsproblem gegeben, das ist nicht zu bestreiten. Auslöser dafür war aber, dass der TE der Werkstatt nichts vom Austauschmotor gesagt hat (noch einmal, ob er das wusste oder nicht, ist und bleibt völlig IRRELEVANT).
Nein, hier irrst du. Ich habe jetzt nicht im StGB nach der Definition von "verschweigen" geschaut, aber allgemein üblich (Duden, Wiktionary, Juraforum) ist eine Definition, die besagt, dass man, um etwas verschweigen zu können, KENNTNIS vom Sachverhalt haben muss. Verschweigen setzt ABSICHT voraus! Was man nicht weiß, kann man nicht verschweigen. Wenn der TE angibt, nichts von den AT-Motor gewusst zu haben, muss man ihm das glauben, bis man das Gegenteil beweisen kann.Es kann also gar keine Rede davon sein, dass der "Schaden" durch eine "Fehlleistung" der Werkstatt oder von BMW entstanden ist, nein, dafür ist der TE zumindest in erheblichem Maß mitverantwortlich. Und ich wage die Vermutung, dass das auch ein Richter so sehen wird.
Siehe vorangegangene Ausführungen, ich bezweifle, dass ein Richter diesem Ansatz folgen könnte.
Dass der TE danach seinerseits versuchen könnte, Schadenersatz bei seinem Fähnchenhändler geltend zu machen, der ihm den (mutmaßlich gebrauchten) Ersatzmotor verschwiegen hat, ist eine andere Geschichte. Und mit der hat die BMW AG rein gar nichts zu tun. Das muss man komplett trennen, juristisch sind es zwei Fälle.
Möglicherweise wurde das Fzg. bereits dem Händler mit diesem Motor verkauft, bis zum Beweis des Gegenteils gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Mit BMW hat DAS nichts zu tun, das stimmt natürlich.
Auch die Vermutung, dass der TE sich im Wissen dessen, was nun evident ist, für eine andere Lösung entschieden hätte, ändert daran absolut nichts. Tut mir leid, das ist ein Scheinargument. Dem TE ist eher mit Ehrlichkeit gedient. Und vermutlich mit einem Anwalt, aber auch der wird ihm solche Dinge sagen, die er zunächst nicht hören will.
Es gibt sicherliche noch Aspekte, die wir nicht beleuchtet haben. Der Rat mit dem Anwalt wurde dem TE (u.a. von mir) ja schon früher in diesem Thread gegeben.Sorry, das finde ich nicht. Außerdem kannst du dir auch gerne einen anderen Orig. Apple-Akku vorstellen, der nicht in dieses MacBook gehört, wenn dir das besser gefällt. Das ist doch shice-egal, es ändert nichts. BMW gewährt Kulanz auf den werksseitigen Motor und nun ist eben ein anderer drin, vielleicht aus einem Unfallwagen. BMW kann darauf unmöglich Kulanz gewähren, kein Hersteller würde das tun.
Natürlich, du hast vollkommen Recht. Daher ist die Kulanz auch direkt abzulehnen! Selbst wenn es ich hier um den richtigen Akku handelt, der halt mal runtergefallen ist. Die Seriennummer ist ausschlaggebend, das ist ja auch das, worauf sich BMW bezieht.
Und sie müssen es auch nicht ahnen, wenn der Kunde dies verschweigt. Es wäre schön gewesen, wenn man die Seriennummer früher abgeglichen hätte, aber ich sehe den TE auch in der Pflicht, der Werkstatt etwas vom ersten Motortausch mitzuteilen.
Der Kunde verschweigt nichts, und ahnen ist die völlig falsche Vorgehensweise, die können einfach nachsehen. So einfach, ein Butterbrot schmieren ist Kunst daneben. Es gehört zur Prüfung eines Kulanzantrages unabdingbar hinzu, und zwar direkt. Das ist eine normale Vorgehensweise, was wir hier lesen, ist mit amateurhaft und lächerlich noch milde umschrieben. Davon abgesehen ist es sozusagen der Worst Case, wenn wir von Kundenbindung reden, schlimmer kann man sich als Unternehmen nicht mehr präsentieren. Da ist die direkte und begründete Ablehnung des Antrages (hatte ich auch schon, hat meiner Bindung zu BMW nicht geschadet) richtiggehend harmlos daneben.
Wir wissen doch bislang gar nicht, was genau verabredet wurde, wie die Telefonate gelaufen sind, was der TE unterschrieben hat. Wir kennen nur eine Seite, und selbst von der werden wir kurz gehalten. Der TE ist ja kaum in der Lage, die Laufleistung anzugeben. So kann das nichts werden.
Stimmt wohl, aber er ist nicht der erste, dem wir hier die Würmer aus der Nase ziehen müssen

Menschlich verständlich mag es sein, aber das hilft ihm kein Stück weiter.

Doch, so langsam versteht er, was auf ihn zukommt

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Genau mein Themengebiet.
Bei besagten Geräten kann zwar ein Kunden den gleichen originalen Akku (sprich identische Teilenummer) verbaut haben, jedoch ist der Servicepartner (Werkstatt) verpflichtet dessen Seriennummer zu prüfen. Dies erfolgt über eine sogenannte Komponentenprüfung. Sofern es hier zu Diskrepanzen kommt oder ein Techniker einen Fremdeingriff feststellt, müsste die Reparatur/Kulanz verwehrt werden.
Wird die Komponente trotzdem getauscht, hält sich die Werkstatt nicht an die Herstellervorgaben. Das an den Hersteller retournierte Defektteil kann im Anschluss dem Servicepartner in Rechnung gestellt werden, aber nicht dem Kunden.Sorry für den kleinen Ausflug, aber so läuft es bspw. bei anderen Unternehmen.
Richtig. So ist das bei uns (Baumaschinenhersteller) auch: verschiedene Komponenten werden während der Produktion mit Seriennummer erfasst und in der Maschinenstammkarte hinterlegt. BMW tut etwas vergleichbares, sonst wären sie außerstande, später den Verbau des nicht originalen Motors festzustellen.
Wenn wir denn für eine dieser Komponenten einen Garantie- oder Kulanzantrag bekommen udn feststellen, dass es sich um eine abweichende Seriennummer handelt, wird die Kulanz üblicherweise abgelehnt. In der Garantiezeit sind wir da etwas kulanter - manchmal zu kulant, wie einige Kollegen immer wieder anmerken. Selbst über offensichtliche Bedienerfehler sehen wir mitunter hinweg - Kundenzufriedenheit ist halt alles.
Und: alle nötigen Daten können an der Maschine gesammelt werden, noch bevor auch nur ein Handschlag zur Reparatur gemacht wird - das dauert nur Stunden. Lehnen wir die Kulanz ab, ist es Sache es Kunden, die Maschine auf seine Kosten mit Originalteilen instandsetzen zu lassen, oder eine andere Vorgehensweise zu wählen. -
BMW als Konzern wird sich da sicher nichts ausdenken, nur dahinter stehen ja Menschen, und die machen manchmal Fehler, oder wollen etwas vertuschen.
In der Rechnung muss doch etwas stehen, ein Rechnungsposten oder so. Man zahlt ja nicht einfach so 2000,- Euro ohne zu wissen wofür?
Das Auto hast du jetzt ein Jahr, wie es da mit Wandlung / Rückgabe wegen eines verschwiegenen Mangels aussieht weiß ich gar nicht.Sicher, dass der Km-Stand stimmt? 15.000/Jahr kann schon sein, es könnten aber auch doppelt so viele sein.