Leider kenne ich niemanden mit einem Autotransporter.
Ja, was ich mit der Werkstatt mache habe ich mir überlegt und einen Rechtschutz (ADAC) hab ich, aber das wird wohl eher schwierig wenn Fuchs selbst das Öl als passend auflistet...
Dann können die sich fein darauf abstützen.
Rechnung hab ich von denen. Da steht das verwendete Öl aber nicht mit drauf, nur "Spülung nach Tim Eckart". Das Öl habe ich nur aus dem Mail vom Chef.
Die Werkstatt liegt derzeit 800 km von mir entfernt...
Das ist das Problem, wenn man sich an zwei (entfernten) Orten aufhält.
Nene. Maßgeblich ist aus meiner Sicht schon, was auf dem Produkt selbst vermerkt ist - das hat man zur Anwendung unter der Hebebühne in der Hand, nicht das Internet. Und da ist keine Freigabe für ZF vermerkt, es ist noch nicht mal behauptet, dass es der Freigabe entspricht (was keine Freigabe von ZF wäre, aber immerhin eine Meinung von Fuchs). Da kommt die Werkstatt nicht raus. Im Internet kann man auch lesen, dass man Hunde in der Microwelle trocknen kann. Es geht aber trotzdem nicht.
Abgesehen davon ist das egal, wenn es nicht draufsteht: das Auto fährt nicht, das Getriebe ist hochgradig gefährdet, komplett auszufallen. Wenn ein Gutachten anschließend sagt, dass ein falscher Schmierstoff verwendet oder sonstwie bei der Spülung geschlampt wurde, zahlen die dir ein neues Getriebe.
Du bist wie ich bei der ARAG im Rechtschutz. Ich würde mit denen reden, mir die Kostenübernahme für die fachgerechte Instandsetzung schriftlich geben lassen. Wenn sie nachbessern wollen - ok. Fraglich ist, ob sie das wollen und können.
Wenn die nicht mitspielen, Anwalt, Frist, Gericht. Da fackel' ich nicht lange.
Edit wegen Nachtrag:
Umso besser, dann hebe dir die Mail gut auf.
Und wenn die 800km weg sind, ginge die Abholung wohl auf deren Kosten, weil sie ja den ganzen Umstand zu verantworten haben. Da ist es billiger, dir 800,- Euro von der Haftpflicht in die Hand zu drücken und zu hoffen, dass die Kuh damit vom Eis ist...
Das hier habe ich drin.
Lies mal die Spezifikationen. GN8.