Beiträge von MathMarc


    Übrigens, falls ihr diese Schrauben auch nach Winkelmaß festzieht (ich mach's nicht :whistling: ), dann müssen die Schrauben erneuert werden. Ansonsten, wenn ihr wieder nach Nm und ° festzieht, bricht die Schraube wahrscheinlich ab.


    Woher hast du das?
    Das stimmt nicht. Zumindest kann man das nicht verallgemeinern. Eine genauere Anzugsmethode bedeutet nicht, dass Schrauben zerstört werden - im Gegenteil, eine Vorspannung innerhalb des elastischen Bereiches der Schraube kann mit Torque & Angle sogar weitaus prozesssicherer hergestellt werden als bei einer reinen Drehmomentverschraubung, wo es im wesentlichen auf den Reibwert im Gewinde ankommt, welche Vorspannkraft letztlich vorliegt. Diese Schrauben hier sind nicht als Dehnschrauben ausgeführt. Richtig montiert, können diese wieder verwendet werden.
    Aber kaputt bekommt man natürlich alles...

    So, ich habe jetzt selbst mal recherchiert (das sollte man viel öfter tun...):


    https://www.adac.de/_mmm/pdf/Fahrzeugdiebstahl_screen_58329.pdf


    Zitate daraus:

    Zitat

    ...nach Ablauf eines Monats ab Eingang der Schadensanzeige beim Teilkaskoversicherer geht das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung über. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Frist wieder aufgefunden, müssen Sie das Fahrzeug zurücknehmen. Daher ist die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges erst nach Ablauf der Monatsfrist sinnvoll, sonst haben Sie ggf. ungewollt zwei Fahrzeuge.


    Wird das Fahrzeug vorher gefunden, zahlt der Versicherer diebstahlsbedingte Beschädigungen in Höhe der Reparaturkosten oder bei Totalverlust den Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert (bei Neuwagen je nach Vertrag sogar den Neupreis). Die Teilkaskoversicherung darf den Gutachter benennen. Darüber hinaus sollten Sie den Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrages prüfen bzw. prüfen lassen.


    Zitat

    Mietwagenkosten für die Dauer des Fahrzeugwegfalles zahlt üblicherweise nicht die Kaskoversicherung.

    Auf den Kosten für den Mietwagen bleibt man also sitzen. :(

    Hat noch jemand Probleme mit den E90 Xenons? Ich habe eigentlich nach dem Desaster mit den ZKW Xenons im e46 gehofft, dass mir das beim e90 erspart bleibt...


    Zum Thema: Ich glaube ihr bezieht euch hier alle auf die Gewährleistung. Bei einer Garantie gibt es keine Beweislastumkehr und sie gilt immer zu den Konditionen die vertraglich abgemacht sind.


    Natürlich beziehen wir uns auf Gewährleistung, wenn er eine Garantie hätte, könnten wir uns das doch sparen, oder?? :whistling:


    Meine Xenons sind auch von ZKW und kein Desaster. Die sind gut. Das, was du hier siehst, ist eine absolute Ausnahme, und die Fehlerursache noch lange nicht klar.

    Ich kann es nicht genau sagen, denn es ist einerseits in den unterschiedlichen Versicherungsbedingungen geregelt.
    Aber meiner Meinung nach, müssen sie nach 6 Wochen den Wiederbeschaffungswert zahlen bzw zumindest anteilig, wenn keine Gründe dagegen vorliegen.
    Auf die 6 Wochen will ich mich aber nicht versteifen.


    Naja, ok, mit den 6 Wochen könnte ich sicherlich noch leben, in der Zeit hätte man ja brauchbaren Ersatz gefunden. Nur, in der Zwischenzeit kann man ja nicht losziehen und ein anderes Auto kaufen, es besteht ja die "Gefahr", dass das geklaute Auto wieder auftaucht, und das muss man ja zurücknehmen, oder?
    Also ist man im schlimmsten Falle für 6 Wochen auf einen Leihwagen angegewiesen, da können ja einige Kosten auflaufen.
    Schnellrecherche bei Sixt:
    Gesamtsumme für 42 Miettage: € 1.238,75
    (VW Golf o.ä.)


    Wenn ich gezwungen bin, 6 Wochen den Mietwagen zu fahren, weil ich eher weder Geld sehe noch die Freigabe für einen "Neu"kauf bekomme, will ich das Geld an sich zurück bekommen!


    Richtig und konsequenterweise immer von anderen losgelöst.


    Je nach Versicherung ist es festgelegt, ab wann sie zahlen müssen.
    Wenn ich mich recht entsinne, sind es im Schnitt 6 Wochen.


    Wie ist das geregelt, zahlen die Versicherungen für diese 6 Wochen einen Nutzungsausfall, oder die Kosten für einen angemessenen Leihwagen?

    er
    Das wichtigste ist und bleibt, eine gute Versicherung, die im Schadensfall nicht den Kopf einzieht und versucht, sich rauszuwinden.
    Und natürlich eine gute Rechtschutzversicherung, die notfalls bei anwaltlicher Hilfe zur Seite steht.


    ...und - wenn ich das ergänzen darf - dass diese beiden Versicherungen nicht die gleiche sind.

    900 EUR... Ihr habt echt zuviel Kohle...


    Vorher einfach mit Carly loggen, hinfahren, tunen lassen und danach loggen.


    Zahlen hier posten und fertig. Leistungsprüfstand ist gar nicht nötig! Einspritzmenge und Luftmasse sagen deutlich mehr!


    Nur einen Wert im Sinne von PS-Leistung bekommst du nicht, und das ist es ja, was hier gewünscht ist.