Kurz um: Es gibt Vertragsstrafe ab 500 EUR + Kalkulation rückwirkend ab Vertragsbeginn und die dazu gehörige Nachzahlung!
Die Vertragsstrafe richtet sich je nach Versicherung und deren Bedingungswerk. Die rückwirkende Kalkulation ist eine gesellschaftsunabhängige Norm und wird bei allen Versicherern gleich behandelt.
Das hat weniger mit Abschreibungen zu tun aber viel mehr mit Prämienkalkulation, da KFZ eine sehr hart umkämpfte Sparte geworden ist, jeder Kunde so billig wie möglich versichert sein möchte und dies für Versicherer meist der leichteste Weg ist um an Folgegeschäft zu kommen
In jedem Fall, ob massive Abweichung oder nur 1000km, melden ist besser als Schweigen in dem Fall! Es muss nicht zwingend ein Unfall hervorgehen, ein Glasbruch reicht völlig aus.