Ich finde das bei BMW auch immer wieder merkwürdig: Garantie ist vorhanden (also weder die Werkstatt, noch der Kunde müsste etwas zahlen, bzw. wenn überhaupt nur der Kunde etwas zuzahlen), trotzdem will die Werkstatt nichts machen.
Ich würde die ganzen Tehmen nochmal schriftlich fixieren - also Mängelanzeige schriftlich beim Händler. Am besten auch noch einen Zeugen dazu mitnehmen. Den Händler auch nochmal auf die Gewährleistung hinweisen!
Die Chancen, das was gemacht wird sehe ich so:
-Türscharniere rosten stark an beiden Vordertüren: da muss was gemacht werden, das ist nicht Stand der Technik. Was rostet denn genau? Bilder?
-Führungsschienen des Fahrersitzes rosten: Schönheitsfehler, da passiert nix -> da würde ich nicht drauf umherreiten
-FH Schalter löst sich der Softlack auf der Fahrerseite -> Schönheitsfehler, kann je nach Laufleistung (und Handcreme...) passiert, sehe ich keine Chance
-Ledersitz: Schönheitsfehler, kann bei der Laufleistung mangelhafter Pflege passieren. -> seh ich bei einem Gebrauchtwagen auch keine Möglichkeit, dass da was für dich gemacht wird. Besorg dir Lederpflege vom Lederzentrum, passende Farbe etc. Das Zeug wirkt Wunder!
- Panoramadachdichtung: eindeutiger Mangel -> ist innerhalb der Gewährleistung zu beheben.
Eigentlich brauch es dich nicht zu interessieren, wie der Händler (du gehst doch dahin, wo du den Wagen gekauft hast, oder?) das löst. Ob er es nun mit der Garantieversicherung klären will oder sich selbst drum kümmert. "Echte" Mängel, die nicht auf den Gebrauch zurückzuführen sind, muss er beheben.
Deswegen nochmal der Hinweis: alles schön schriftlich machen! Auf dem Rechtsweg steht es zumindest für die rostenden Türscharniere und das Panoramadach gut!
Wenn ich mal fragen darf: wer ist dein Händler? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei kleineren BMW Werkstätten oftmals wesentlich besser behandelt wird. Bei den großen Läden dauert es immer ewig, bis man mal einen ordentlichen Ansprechpartner gefunden hat, der auch etwas vom Qualitätsgedanken hält...