Ohne BEWEIS, dass das die schwankende Drehzahl schon VOR dem Kauf da war, kannst dich auf den Kopf stellen, da passiert gar nichts.
Und das zu beweisen wird wohl schwierig bis unmöglich sein wenn nichts im FS mit Kilometerstand hinterlegt ist. Wenn der VK nicht ganz ungeschickt war, hat er den FS und Historyspeicher eh vor dem Verkauf gelöscht.
Aber Wind machen kann man ja mal bei schlechten Aussichten auf Erfolg, die Anwälte brauchen ja auch ein Einkommen.
So was ähnliches hatte ich mal mit einem Unfallauto was mit nicht als solches verkauft wurde...Ende vom Lied war, kann man nix machen laut Anwalt, Privatverkäufer hatte das Auto nicht auf sich angemeldet, wusste angeblich von nix...