Gut, auf der anderen Seite ist das Kaufen/Verbauen von gebrauchten Airbags verboten. Auf legalem Weg wäre der Airbag also nie in dein Auto gekommen. Wenn man das so betrachtet, ist der Prozess von BMW eigentlich doch in Ordnung, bzw. Es ist verständlich, dass solche Fälle wie deiner nicht betrachtet wurden.
Aber eigentlich werden solche Fälle eben schon beachtet, auch nachgerüstete Airbags werden getauscht, also wenn zum Beispiel auf Sportlenkrad umgebaut wurde. Meiner war ja auch nicht betroffen ab Werk, das war dem KBA bzw. BMW auch bewusst, aber ich bekam trotzdem den Brief zur RA, für den Fall dass bei mir ein Sportlenkrad nachgerüstet wurde.
Im Endeffekt ist es halt so dass ein originaler BMW Airbag in meinem Fahrzeug verbaut ist, der einen Produktionsfehler aufweist.
Aber ich muss dann höchstwarscheinlich selbst einen neuen Airbag kaufen - entweder ich finde einen gebrauchten, der schon im Rahmen der RA ausgetauscht wurde, oder notfalls muss ich den neu bei BMW kaufen.