Richtig, wenn Du das/Dein Fahrwerk/Gewinde auf 17“ einträgst kannst Du ALLE Radreifen Kombinationen fahren die im Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein eingetragen sind....
Das ist nach meinem Wissensstand nicht bzw. nur teilweise richtig.
Wenn Du das Gewinde z.B. mit 17" Serienfelgen eintragen lässt kann es passieren das der Prüfer die Radgröße im Text mit angibt. Dann ist die Eintragung nicht automatisch für alle anderen Größen gültig. Auf der sicheren Seite bist Du wenn er einen Zusatz dazu schreibt, z.B. "Gütig für alle Serienmäßigen Rad-Reifenkombinationen."
Wenn Du dann eine größere als in der Zulassungbescheinigung aufgeführte serienmäßige Rad-Reifenkombination fährst solltest Du zur Sicherheit einen Nachweis mitführen das diese Kombination auf dem Fahrzeug serienmäßig gefahren werden darf.
Das erspart dir Ärger und Lauferei falls Du mal an einen eifrigen aber ahnungslosen von der Trachtengruppe triffst. ![]()