Beiträge von neffets88

    why


    Das mit den Toleranzen stimmt erstmal nicht!
    Es gibt Toleranzen, die einzuhalten sind, wenn ich von der Originalbereifung abweichen will. Das sind in der Regel 1% nach oben und max. 4 % nach unten. Geht man darüber hinaus, benötigt man eine Tachoprüfung. Das ist Fakt 1. Bei Abweichungen größer 8% benötige ich sogar Geräusch und Abgasgutachten!!! (Änderung der Drehzahlen ind den jeweiligen Prüfzyklen . . .)
    Fakt 2 ist: Das bei Fahrzeug mit ABS und anderen Spielerein der Abrollumfang von Achse 1 zu Achse 2 kleiner 1% sein soll, damit das System nicht beeinflußt wird. Es würd dann ständig "denken", das eine Achse Schlupf hat. Deshalb schaut man sich die Originalbereifung an und bleibt innerhalbe der Taleranz von Achse 1 zu Achse 2, die die Originalbereifung vorgibt!


    UND jetzt soll sich dein "TÜV-Mann" mal die Originalbereifungen von BMW anschauen, die BMW freigibt! Da gibt es Mischbereifungen, die von Achse 1 zu Achse 2 bis 3,5% abweichen!!!! Das ist bei BMW teilweise Serie und deshalb möglich . . . . Grund dafür ist, daß BMW das System "anlernen" läßt. Das heißt bei Montage der Reifen erfaßt das System die Drezahlunterschiede von Achse 1 zu Aches 2 und vergleicht diese. Ändert sich da was, gibt es Schlupf. Bei anderen Herstellern werden einfach nur die Drehzahlen verglichen, so daß ich tatsächlich Achs1 gleich Achse 2 haben sollte! Das BMW-System ist halt etwas flexibler. (Inwieweit AUDI,MERCEDES das gestaltet haben, entzieht sich meiner Kenntnis.)


    Sicher mach das genaue Vergleiche Arbeit. Andererseits muß man sich etwas mit der Materie bei BMW befaßt haben. Aber ich kann halt nicht "alle über einen Kamm scheren".


    Andererseits: Alles was nicht original ist - und sei es auch "nur" der 225-er Reifen auf einer anderen Originalfelge - gehört es eingetragen. Wie schon erwähnt, im Zweifelsfall zahlt die Versicherung nicht oder nimmt Euch in Regreß.


    MfG


    neffets88

    Hallo,


    die 225 18-Zöller müßte Dir jeder Sachverständige der Technischen Prüfstelle Deines Landes - Osten DEKRA, Westen TÜV - auch ohne Reifenfreigabe eintragen. Das lassen die Reifen zu.
    Es ist jedoch eine Einzelabnahme - deshalb auch zur Technischen Prüfstelle Deines Landes. Kostet ca. 40-50€ je nach Abnehmenden und sich in der Sache Auskennenden. Mit den Paieren MUSST Du aber zur Zulassungstelle, da die Dir dann wieder die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug mit der Bereifung gibt. Das Gutachten ist nur der technische Teil. Die Eintragung in die Papiere kostet bei uns bei der Zulassungsstelle ca. 11,- €.


    Gute Fahrt und komm gut durch den Winter


    neffets88

    Tagfahrlicht wurde hier schon -zigmal diskutiert.
    Geht definitiv nicht beim VFL.
    Die beschriebenen "tiefgreifenden Maßnahmen" sind illegal - Hände weg davon! Die Leuchte hat keine Prüfung als Tagfahrlicht -Prüfzeichen RL.
    Also Lösung "Dauerfahrlicht" über die Xenon´s.
    War bei mir und dem meinigen bis jetzt auch so - und habe es überlebt!!!


    Jeder Prüfer / Polizist, der sich ein bißchen mit der Materie auskennt und wichtiger, auskennen will, erkennt original von "nachkonstruiert". Die "Nachkonstruierten" unterscheiden sich doch vom Original und haben halt KEIN Prüfzeichen . . . .


    MfG

    @mutzenbacher


    Gebe Dir vollkommen Recht und stehe hinter Dir, dennoch
    es gibt/gab mindestens eine als Einstiegsbeleuchtung beschriebene Unterbodenbeleuchtung eiines Zurüsters mit Teilegutachten!
    Wenn ein "Kunde" - und mag es noch so ein "Kunde" sein - das hat, hat er Anspruch auf Anbauabnahme . . . . . .


    Alle ohne Teilegutachten haben auch keine Prüfzeichen und gehören in den Müll!


    MfG

    Hallo!


    Bin jetzt seit ´ner Woche von E91 318d auf E93 320i umgestiegen. ;)


    Nun bin ich ja schon ´ne geraume Zeit E91 gefahren - hab ja hin und wieder mitgelesen/mitgeschrieben.
    Jetzt kommen aber dennoch Fragen auf.


    Der Neue hat Zentralverriegelung mit Komfortzugang. In der Bedienungsanleitung steht, daß sich beim Abschließen von außen das Handschuhfach mit verschließt. Geht das tatsächlich nur von außen? Habe mich reingesetzt, Schlüssel in der Hand übers Dach gehalten (Fenster untern!) und abgeschlossen - ging nicht!


    Welche Bedingungen müssen dafür gegeben sein??


    Fahrzeug ist noch ein VFL mit Navi-Business. Bin ich da der falschen Annahme, daß es eine Musiksammlung haben müßt, die Musik im Fahrzeug speichert????
    Habe den USB-Anschluß im Handschuhfach genutzt -ging nicht. Nirgendwo im I-Drive-Menü der Button "Im Fahrzeug speichern"!
    Mach ich da was falsch oder hat diese Unterstützung nur das Professionell?


    Habe die vorletzte Navi-Update drauf, also nicht das neuste mit Stand 01/2010. Bestehen Unterschiede zum neuesten Stand dann nur im Kartenmaterial?? Oder gibt es Feature , die mit dem Update neu hinzukommen? Ist schon das neue Business mit Plattennavigation.
    Habe vorher ein Medion-Navi mit POI-Warner genutzt. Gibt es diese Möglichkeit für die Original-BMW-Platten-Navi´s mittlerweile auch??


    Weiß, sind ´ne Menge Fragen. Hab mich aber noch gebremst . . . . :rolleyes:


    MfG


    neffets
    der "Klappdachfahrer"

    Die Aussage ist so nicht ganz richtig.
    Mittlerweile kann man einen geringeren Loadindex fahren als unter Zif 15 (Bereifung) des neuen Scheines eingetragen, so lange der montierte Loadindex ausreichend ist für die maximale Achslast.
    Problem bei BMW ist aber, daß BMW bei Anhängerbetrieb ein höheres zulässiges Gesdamtgewicht in Verbindung mit einer höheren Hinterachslast zuläßt. Im Prinzip rechnen die einfach die Stützlast des Anhängers auf Hinterachslast und zulässiges Gesamtgewicht zu. Diese höheren zulässigen Werte stehen entweder im Schein oder im COC-Papier.
    Solltest Du also Reifen montieren mit gereingerem Loadindex als eingetragen, schau daß der montierte Loadindex im Anhägerbetrieb auch für diese Werte ausreichend ist.


    MfG
    neffets88