BMW E91 320d LCI Riss im Motorblock und nun ???

  • Super Beiträge und eine ECHTE Hilfe!!! stev


    Leider habe ich keine Rechtsschutz und daher keine kostenlose Beratung vom Anwalt... :whistling: Ich werde euch/ Dich hier auf dem Laufendem halten.


    Frohe Ostern!!!

    gerade die verkehrsrechtschutz ist heutzutage sehr wichtig... wie oft mir bei kfz dingen schon leute ans bein pinkeln wollten obwohl ich im recht war. dann reicht es teilweise sogar schon aus nur zu erwähnen, dass du ne rechtsschutz hast und die werden auf einmal ganz friedlich und entgegenkommend.


    und so eine verkehrsrechtschutz kriegst du schon für 5 euro im Monat, das lohnt sich schon, wenn du nur einmal im leben nen dicken streitfall hast. und der kommt, garantiert ;)


    nur mal so als gedankliche anregung ;)


    mfg


    jörn

  • Bezüglich der RS kann ich Jörn nur recht geben! Eine RS im Internetzeitalter ist unabdingbar.


    Bin ja gespannt, wie sich dein Verkäufer anstellt.

  • Kein Ding dafür ist das Forum da :thumbup:


    Und ich kann Alamais Beitrag 100% unterschreiben. Schließ eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ab und wenn du noch ein bisschen was übrig hast, auch eine für Vertragsrecht. So spart man definitiv am falschen Ende. Allein für Beratungen ist sie schon ihr Geld wert. Kanns dir wirklich nur raten ^^

  • Ich wäre ein wenig vorsichtig bei Deiner Freude, so sehr ich Dir wünsche, dass es so läuft, wie Du es Dir vorstellst.


    Gewährleistung wurde bereits genannt. In den ersten 6 Monaten wie gesagt, liegt die Beweislast beim Händler.
    Ich zitiere mal Jurawiki


    "Tritt innerhalb der Haftungsfrist ein Fehler auf, der

    • entweder schon bestand, als die Sache übergeben wurde oder
    • zumindest schon mehr oder weniger unausweichlich in der Sache angelegt war, als sie übergeben wurde,

    dann und nur dann hat man die gesetzlichen Ansprüche. Mängelhaftung soll also nur sicherstellen, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei ist.
    Fehler, die "einfach so", ohne schon in der Sache angelegt gewesen zu sein, nach der Übergabe auftreten, sind niemals
    von der gesetzlichen Mängelhaftung erfasst - das war übrigens auch
    früher schon immer so, da hat sich nichts durch "neues EU-Recht"
    geändert."


    a) kann man wohl schon ausschließen. Denn 7000 km mit Riss im Motor ist eher unwahrscheinlich.
    b) Tja, da wird es haarig. Was machst Du wenn Dein Händler sich weigert? Kann man mit einem bereits vorgeschädigten Motorblock noch 7000 km bis zum Riss fahren?
    Wenn a) und b) nicht greifen, dann wird das nichts mit der Gewährleistung.
    Gewährleistung ist eben keine Garantie.


    Warum der Händler auf die Garantie verwiesen hat, ist relativ einfach.
    Die Garantieversicherung hat er bereits bezahlt. Für ihn entstehen damit keine weiteren Kosten. Bei Gewährleistung sieht das anders aus.


    Wie gesagt, ich hoffe für Dich, dass das klappt, wäre aber an Deiner Stelle ein wenig skeptisch.

  • Nappo1997: Also skeptisch bin ich weiterhin, aber habe schonmal eine Gesprächsgrundlage im Gegensatz zu vor ein paar Stunden! :) Und da ist ja auch noch die Beschreibung der BMW EuroPlus bei Gebrauchtwagen...


    Zitat:
    "... Ihr BMW Vertragshändler bzw. Ihre BMW Niederlassung nimmt jedes Gebrauchtfahrzeug genau unter die Lupe. Hierbei prüfen Experten mit modernsten Diagnosegeräten die Funktionen Ihres Fahrzeugs. So können Sie sicher sein, dass mit Ihrem „neuen“ Gebrauchten alles in Ordnung ist. Damit Sie noch lange Freude daran haben. EUROPlus ist eine einjährige Komplettgarantie auf alle mechanischen und elektronischen Teile Ihres Fahrzeuges ohne Kilometerbegrenzung. Sie wollen sich länger vor Risiken schützen? Dann vereinbaren Sie beim Abschluss Ihrer EUROPlus Garantie eine Laufzeitverlängerung von bis zu 24 Monaten. Ihr Gebrauchtfahrzeug vom BMW Vertragshändler bzw. von der BMW Niederlassung ist damit genauso zuverlässig wie ein Neuwagen. Und das im Schadensfall europaweit - bis zu drei Jahre lang. "


    Und da passt dann schon nicht, dass ich direkt am 1. Tag in meinem Besitz, ein defekten Querlenker beanstandet habe und das ist in ja auch vermerkt --> ergo für mich auch ein Indiz, dass obig gepriesendes Qualitätsniveau, da auch nicht vom Verkäufer eingehalten wurde!

  • Nappo1997: Also skeptisch bin ich weiterhin, aber habe schonmal eine Gesprächsgrundlage im Gegensatz zu vor ein paar Stunden! :) Und da ist ja auch noch die Beschreibung der BMW EuroPlus bei Gebrauchtwagen...


    Zitat:
    "... Ihr BMW Vertragshändler bzw. Ihre BMW Niederlassung nimmt jedes Gebrauchtfahrzeug genau unter die Lupe. Hierbei prüfen Experten mit modernsten Diagnosegeräten die Funktionen Ihres Fahrzeugs. So können Sie sicher sein, dass mit Ihrem „neuen“ Gebrauchten alles in Ordnung ist. Damit Sie noch lange Freude daran haben. EUROPlus ist eine einjährige Komplettgarantie auf alle mechanischen und elektronischen Teile Ihres Fahrzeuges ohne Kilometerbegrenzung. Sie wollen sich länger vor Risiken schützen? Dann vereinbaren Sie beim Abschluss Ihrer EUROPlus Garantie eine Laufzeitverlängerung von bis zu 24 Monaten. Ihr Gebrauchtfahrzeug vom BMW Vertragshändler bzw. von der BMW Niederlassung ist damit genauso zuverlässig wie ein Neuwagen. Und das im Schadensfall europaweit - bis zu drei Jahre lang. "


    Und da passt dann schon nicht, dass ich direkt am 1. Tag in meinem Besitz, ein defekten Querlenker beanstandet habe und das ist in ja auch vermerkt --> ergo für mich auch ein Indiz, dass obig gepriesendes Qualitätsniveau, da auch nicht vom Verkäufer eingehalten wurde!

    Die Garantie wird auf jeden Fall greifen, die Frage ist, ob die Gewährleistung greift. Gut, das Argument des Händlers "Wir haben den Wagen gecheckt", kannst Du sicherlich mit dem defekten Querlenker aushebeln. Aber wie ist das mit dem Argument, dass sich ein Vorschaden nicht erst nach 7000km zeigt?

  • Naja nach der EU Richtlinie muss ich das gar nicht, denn der Händler muss mir in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Riss zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestand! Und dann wird er kommen, dass er den Wagen gemäß EuroPlus Bestimmungen gecheckt hat und dann beißt der "Hund sich in den Schwanz", denn dann kommt der defekte Querlenker nach einem Tag. :whistling:


    Also ich bin selbst am Meisten gespannt, wie und was er sagen wird... Aber dennoch empfinde ich es als eine sehr guteArgumentationsgrundlage für mich als Privatkäufer. Die EuroPLus würde mit 90% greifen da ich über 120 000 km bin und wie Du schon sagst, die greift auf jeden Fall.

  • Die Garantie wird auf jeden Fall greifen, die Frage ist, ob die Gewährleistung greift. Gut, das Argument des Händlers "Wir haben den Wagen gecheckt", kannst Du sicherlich mit dem defekten Querlenker aushebeln. Aber wie ist das mit dem Argument, dass sich ein Vorschaden nicht erst nach 7000km zeigt?

    Er musste häufiger Kühlerwasser nachfüllen. Das darf eigentlich nicht sein. Auch wenn es sich erst nach 7000 km zeigt, zählt es als "versteckter Mangel" und fällt somit wieder unter die Gewährleistung. Das es kein versteckter Mangel ist, muss er dir erstmal richtig nachweisen.