esp und das gesetz

  • Tja Pech gehabt würde ich sagen.


    Wer sich aber anstatt auf sein eigenes Fahrerisches Können so massiv auf die Technik verlässt hat es in meinen Augen nicht besser verdient!


    Grüße


    Alex

  • Schon heißes Thema!


    Die Argumentation der Versicherung kann auf viele andere Fälle übertragen werden . . . .
    Zum Beispiel ist man im Winter immer "zu schnell" . . . .


    Was wäre gewesen, wenn es diese toll bildhafte Ausdrucksweise der leider anwesenden Zeugen nicht gegeben hätte?



    Will den NISSAN-Fahrer nicht helfen, denn wie schon geschrieben, die vorhandene Technik gibt nicht die Freiheit, das Hirn auszuschalten. Aber ich kann mir viele Unfälle vorstellen, wo Versicherungen ähnlich argumentieren können.

  • das ist es ja.
    Früher konnte eine Versicherung immer schnell sagen: Grob fahrlässig, Kasko muss nicht zahlen - is aber immer schlecht für die Kundenverbindung.
    Aber seit diesem Jahr gibt es ja deswegen die Quotelung. Also bei grober Fahrlässigkeit gibt es nicht mehr nix, sondern vielleicht immerhin noch 30% oder was anderes.
    Kommt immer drauf an was vorliegt...

    320d, M-Paket, 17" 194M, LeMans Blau, Navi Prov + BT + Spracheingabe, Sitzheizung, PDC, Xenon + Kurvenlicht, Schiebedach, Alarmanlage, Lordosenstütze, Durchladesystem, elektr. Anhängerkupplung, CD-Wechsler, Komfortzugang, Regensensor, HiFi-Lautsprecher, Innen + Außenspiegel abblendend, Tempomat, Ablagenpaket, Alu Längsschliff fein, elektr. Heckscheibenrollo + mech. Türscheibenrollo. Tuning: Blacklinerückl, LED-Kennzeichenbel., HAMANN-Kennfeldoptimierung, M3-Idrivecontroller

  • also dass das fahrverhalten vom nissan-fahrer grob fahrlässig war ist ja mal die grundgedanke auf den sich die versicherung stützt (ohne zeugen keine verdacht - was keiner sieht ist nicht passiert)


    was ich halt komisch find ist die sache mit den esp. wenn du jetzt mit einen alten m3 ohne esp fahrst kommst du gar nicht in den genuß dieses vorwurfes - also ist es jetzt ein fehler esp zu haben????


    das kann es ja wohl nicht sein X(



    lg...

  • in was für einen Genuss von welchem Vorwurf? Durch den Umstand, dass das ESP nicht eingeschaltet war, konnte er sich keinerlei Vorteile ableiten. Die Richter haben seiner ESP-Ausrede überhaupt kein Gewicht beigemessen.


    Ob mit oder ohne ESP - ein Unfallfahrer, der sein Fahrzeug nicht beherrschte, trägt immer eine Mitschuld.

    Gruss Brick
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    E91 325i, handgeschaltet - Gott sei Dank!

  • der typ im nissan ist ungefaehr so bloed wie n halbes brot! selbst meine mutter haette gemerkt, das bei ihrem wagen die raeder durchdrehen. simples gaswegnehmen und kupplung treten, haette dieses ganze theater verhindern koennen. esp versehntlich abgeschaltet und dann vergessen, dass ich nicht lache. der wollte einfach mal den max machen und ist auf den ars.. gefallen. geschieht ihm recht!