Leasing-Fahrzeug Problem!

  • Hallo,


    aus diversen Gründen(lange Geschichte) überlegen mein Vater und ich, ob wir unseren BMW eventuell zurückgeben (Ist ein Leasing-Fahrzeug).
    Die Frage:
    Gilt das Widerrufsrecht ab Vertragsentstehung oder Vertragsbeginn? Denn Vertragsbeginn war der 30.11., in die Wege geleitet wurde das Ganze jedoch am 5.11.


    MfG

  • Ist die Auftragsbestätigung noch zur hand? Da drauf müsste die Widerrufsbelehrung stehen.
    Also ich würde meinen, dass sich das Widerrufsrecht auf den Vetragsabschluss richtet.


    mfg Tom

  • Würde sagen in Eurem Fall ab dem 05.11. und damit durch...
    Wandlung wäre noch ne Möglichkeit, redet doch einfach mit dem Händler, bei Problemen ist der meist ebenfalls an einer eivernehmlichen Lösung interessiert...
    Oder weder Euch direkt an den Kundenservice von BMW...
    Ich würde auf jeden Fall zuerst mit dem Händler sprechen...

  • Hallo Maborel,


    díe Frist für ein Widerrufsrecht beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dem Erhalt einer Widerrufsbelehrung.
    Allerdings gibt es ein Widerrufsrecht überhaupt nur bei bestimmten Geschäftstypen. Ich persönlich glaube nicht, dass ein Leasingvertrag dazu gehört!?


    Sehe mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht nach, da steht einiges dazu drin.


    Und mit dem Händler reden schadet in keinem Fall


    Gruß
    Thilo


    Auszug aus Wiki:
    Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes einem privaten Käufer (Verbraucher) gegenüber einem gewerblich tätigen Verkäufer (Unternehmer) bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:
    Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
    Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB);
    hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise Ebay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
    Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
    Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
    Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
    sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)
    und im Versicherungsrecht

  • War gestern tagsüber unterwegs und war dann leider zum spät beim Händler!


    Also angenommen wir können das Ganze nicht widerrufen, wie realistisch ist ein Rücktritt bzw. Wandlung?
    Der Wagen hat keine 500 KM, also sollte da ja nicht allzu viel zu zahlen sein, wir haben jedoch circa 1000€ für Überführung und all so einen Kram bezahlt, ich gehe mal schwer davon aus das es das nicht zurückgibt oder?


    MfG

  • Das ist jetzt wirklich eine dumme Frage, wer soll dir denn die Kosten für Überführung erstatten nur weil du es dir anders überlegt hast???
    Rechne du eher mit Schadenersatzsforderung seitens Händler - die 500km drehen sich nicht wieder runter und Neu ist das Auto auch nicht mehr

  • Schau einfach mal wieviel billiger Tageszulassungen sind ;) dann kannst dir ausrechnen was für Kosten für dich entstehen können.

    Gruß Hendric


    Bei Interesse am Umbau von Abgasanlagen => PN :thumbup:

  • War gestern tagsüber unterwegs und war dann leider zum spät beim Händler!


    Also angenommen wir können das Ganze nicht widerrufen, wie realistisch ist ein Rücktritt bzw. Wandlung?
    Der Wagen hat keine 500 KM, also sollte da ja nicht allzu viel zu zahlen sein, wir haben jedoch circa 1000€ für Überführung und all so einen Kram bezahlt, ich gehe mal schwer davon aus das es das nicht zurückgibt oder?


    MfG


    Hi Maborel,
    ich verstehe ja nicht warum man hier gleich angemacht wird wenn man eine Frage stellt, auch wenn die sicherlich eine klare Antwort hat :watchout:


    Aber zur Sache:
    Wandeln kannst du den Vertrag sowieso nicht!
    Eine "Wandlung" gab es nur wenn die Sache, also dein Auto, einen schwerwiegenden Mangel hat. Seit 2002 gibt es die Wandlung im Gesetz überhaupt nicht mehr.


    Sollte also kein Widerruf möglich sein, bleibt dir nur ein "Rücktritt" . Leider ist so ein Rücktritt meistens nicht so einfach.
    1. Vertraglicher Rücktritt: Schau in deinen Vertrag ob dort ein Rücktrittsrecht enthalten ist (glaube ich aber nicht).
    Wenn eine vorzeitige Kündigung vorgesehen ist, stehen dort auch schon die Konditionen drin!
    2. Gesetzlicher Rücktritt: Da Verträge grundsätzlich zu erfüllen sind, gewährt das Gesetz ein solches Recht nur dann, wenn die Durchführung auf besondere Schwierigkeiten stößt (Leistungsstörung).
    Der Schuldner leistet nicht, nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder verletzt bei Anlass der Leistung Schutzpflichten.
    Da du dein Auto ja hast kommt das eigentlich auch nicht in Frage.


    Mein Fazit:
    Deine eigenen Kosten kannst du sicher abschreiben.
    Der Händler wird wohl auch einen angemessenen Schadensersatz wollen, wenn er überhaupt bereit ist den Vertrag zu lösen.


    Ich hoffe ja ich irre mich und es gibt doch noch ein Recht für dich zurück zu treten, aber das ist im Moment meine Sicht auf deinen "Fall"
    Gruß Thilo

  • Ein Leasingvertrag ist ein ab deiner Unterschrift gültiger Mietvertrag ohne Rücktrittsrecht.
    Die Mietdauer ist bindend. Ein frühzeitiger Austritt ist darin nicht vorgesehen.
    Es muss immer der Leasinggeber der Sache zustimmen also die BMW Bank.
    In der Regel stimmt diese einem vorzeitigen Austritt zu. Die Bank lässt sich das aber gut bezahlen. Und der Wertverlust der Wagen kommt noch dazu. Und der ist heftig. Ich geh hier bei zwei Autos von 10.000€ und mehr aus. Allein wenn wir ein Fahrzeug anmelden als Vorführeagen verbrenn wir mit einmal je nach Fahrteug zwischen 5-15.000€. Die Bank schenkt dir nix! Immerhin willst du aus einem rechtlich bindenden Vertrag einfach so raus.
    Fazit: Du ganz allein trägst voll den Wertverlust und sämtliche Kosten und Gebühren die dir die Bank aufbindet. Und. Ist auf deren Knade angewiesen dich überhaupt aus dem Vertrag zulassen. Und wird natürlich Regress fordern für die Zahlungen die Ihr entgehen.


    Wer denkt nur weil er 500km Gefahren ist ist das Auto noch gleich viel Wert der irrt gewaltig.

    Made in East Germany - the bitch


    Zum Gedenken an Robert Müller († 21.05.2009) - du warst ein großer Sportler und Mensch :traurig2:

    Einmal editiert, zuletzt von badavalanche1 ()

  • Ein Leasingvertrag ist ein ab deiner Unterschrift gültiger Mietvertrag ohne Rücktrittsrecht.
    Die Mietdauer ist bindend. Ein frühzeitiger Austritt ist darin nicht vorgesehen.
    Es muss immer der Leasinggeber der Sache zustimmen also die BMW Bank.
    In der Regel stimmt diese einem vorzeitigen Austritt zu. Die Bank lässt sich das aber gut bezahlen. Und der Wertverlust der Wagen kommt noch dazu. Und der ist heftig. Ich geh hier bei zwei Autos von 10.000€ und mehr aus. Allein wenn wir ein Fahrzeug anmelden als Vorführeagen verbrenn wir mit einmal je nach Fahrteug zwischen 5-15.000€. Die Bank schenkt dir nix! Immerhin willst du aus einem rechtlich bindenden Vertrag einfach so raus.
    Fazit: Du ganz allein trägst voll den Wertverlust und sämtliche Kosten und Gebühren die dir die Bank aufbindet. Und. Ist auf deren Knade angewiesen dich überhaupt aus dem Vertrag zulassen. Und wird natürlich Regress fordern für die Zahlungen die Ihr entgehen.


    Wer denkt nur weil er 500km Gefahren ist ist das Auto noch gleich viel Wert der irrt gewaltig.


    :dito: wie war das noch gleich, sobald du aus der "Hofeinfahrt" rausfährst hast du 20-30% miese gemacht? :whistling:^^


    Aber warum willst du ihn auf einmal wieder abgeben?!? Würde mich mal Interessieren.