Anzeige wegen Handgestik

  • Im Saarland wurde kürzlich ein Mann wegen eines Parkplatzstreits erschossen.


    Freue Dich über Deinen 325i und über Deine Freundin - und lass den Rest los und genieße das Wochenende (oder willst Du die Frau noch - gedanklich - weiter mitnehmen?). Einfach loslassen!!!


    MaxJ30



    P.S.: Ansonsten gilt das Motto: Jeder Angriff ist eine wunderbare Möglichkeit sich auszuprobieren!

  • Den selben Scheiss hatte ich auch mal. Ich habe zu jemand gesagt schiebe deine Mülltonne zur Seite. Ein paar Wochen später kam dann die Anzeige. Ich hielt das selbstverständlich für ein Scherz aber dem wahr nicht so. Die ganze Sache ging vor Gericht und ich durfte 300 € Strafe (angesetzt waren 1000€!!!) und 400 € Anwaltskosten zahlen :thumbup: . Von wegen Aussage gegen Aussage. Eine Frechheit zumal sie mir noch ein Mittelfinger gezeigt hat. Ich würde mich auf JEDEN FALL bei deinem Anwalt informieren. Wenn du Rechtschutzversichert bist kostet das ja noch nicht mal was.
    mfg

  • Naja wenn Du eine Tat zu gibst sieht die Sache ganz anders aus-ob Scherz oder nicht-das interessiert keinen. Seine Freundin hat nichts gezeigt und die Dame meint was gesehen zu haben. Da niemand etwas beweisen kann, kann auch keiner urteilen! Wenn er jetzt vorgeladen wird (weil sie in wirklich angezeigt hat) und er sagt das seine Freundin was gezeigt hat steht natürlich nicht Aussage gegen Aussage, dann ist die Sachlage ja klar und es geht ausschließlich um die Strafbemessung-dann gehts vor Gericht.
    Wenn Du vor Gericht Deinen Satz abgeschritten hast und Du bist trotzdem schuldig gesprochen worden, ist das mehr als eigenartig.


    Grüße

  • Ach somit hat sie sich schon selbst verraten. Wie sieht sie denn deine Freundin, wenn Sie das riesige Auto nicht sieht somit hat sie sich das bestimmt ausgedacht... Hättest du nicht abgebrems, wäre sie reingefahren. Somit hat sie dich genötigt abzubremsen.. fließender Verkehr hat überrall Vorfahrt. Und ich denke nicht, das sie noch zur Polizei geht und ne Anzeige macht. Wenn dann hätte sie die Polizei gleich gerufen.

    Alle Wege führen...... an eine Tankstelle :D

  • Natürlich habe ich das nicht zugegeben das ich so etwas gesagt habe. Die Frau ist noch nicht mal zum Gerichtstermin erschienen und hat trotzdem Recht bekommen. In Deutschland hat der Recht der zu erst die Anzeige erstellt. Und nur mal so vorab ich bin nicht gerade ein Rüpel ( habe keine Akte) im Straßenverkehr wodurch der Richter sein Urteil hätte begründen können. Hast du die Möglichkeit würde ich mich Rechtlich beraten lassen. Naja vielleicht hast du ja auch Glück und es erledigt sich von selbst.

  • So mal wieder zum Thema,
    auf einem Parkplatz gilt zunächst erst einmal nicht die StVO, selbst wenn der Eigentümer ein entsprechendes Schild aufgestellt haben sollte.
    Auf einem Parkplatz gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Also immer schön vorsichtig fahren, sonst riskiert man eine Mitschuld wenn´s kracht.
    Die Plusterdame kann ja gerne Anzeige erstatten, nur gegen wen? Gegen unbekannt nämlich. Schließlich hat nicht snake.db die Hand gehoben, sondern seine Freundin. Die Polizei muss also erstmal den Halter ermitteln und diesen fragen wer zu der Zeit den Wagen gefahren ist. Anschließend muss der Fahrer gefragt werden, wer Beifahrer war, um gegen den wegen Beleidigung vorzugehen. Bisschen viel Aufwand für so eine Lappalie, die vor Gericht dann vielleicht auch mit Aussage gegen Aussage endet.
    Also locker bleiben.

  • Das ist soweit völlig richtig erläutert, Problem ist dann fall's doch eine Strafanzeige errzielt wird, ist bei Aussage gegen Aussage nicht 100%ig mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu rechnen.
    Es kann vor das zuständige Gericht kommen.
    Der Richter, die Richterin, entscheidet dann ob "öffentliches Interesse" an dem Fall besteht, aus welchen Gründen auch immer.
    Und dann sieht es so aus, das man als Angeklagter/Angeklagte ja des Recht zum "Lügen" bei seiner Aussage hat.
    (Ich habe das so verstanden das man dann echt nach der Nase beurteilt wird :rolleyes: )
    Somit kann es durchaus passieren das man als unglaubwürdig hingestellt wird.


    Für den sogenannten "Scheibenwischer" ist übrigens ein Bußgeld von bis zu 350 Euro drinnen.


    Also abwarten und fall's du echt Post bekommst (was ich mal nicht denke), dann lass alles über deinen Anwalt klären.

  • Grüß dich Dani,


    Tja, das sind Frauen, immer zu ner Disskusion bereit :D


    Das Deine Freundin nen Scheibenwischer gemacht haben soll, kann sie nicht beweisen.
    Aussage gegen Aussage, da jede von Euch nen Zeugen hatte.


    Ich hätte die Dame mal gefragt, ob sie ihre Tage hat, ansonsten sollte sie sich verpissen, und das nächste mal mit dem Fahrrad oder Bus fahren .


    Naja hätte hätte hätte...
    Hätte der Hund nicht geschissen, hätte er den Hasen gekriegt.


    Mach dir keinen Kopp, da kommt ja nix , ist nur laberei , da denen das nach nem Großeinkauf beim Kaufland zu lästig ist noch zu den grünen zu fahren.


    Wenn sie denn doch ne Anzeige gemacht hast, auch kein Thema .
    Was soll passieren?
    Ist ja nix gewesen , und die Dame wird schon bei der Polizei auf den Schiedsmann verwiesen ...


    Also geniess dein Wochenende und lehn dich zurück .


    Gruß Fred

    Lache niemals über jemand der einen Schritt zurück macht.... Er könnte Anlauf nehmen!

  • die sache ist doch klar:
    die frau fährt nen audi, also ist sie alles schuld :D

    biete neuwertige komplette bremsanlage VA fürn 320d zum kleinen preis an....