Wildunfall (Hundeunfall)

  • bei meiner versicherung ist es jedenfalls so: wenn der verursacher (also der der Schuld hat, also der Hundehalter) keine Versicherung hat (warum auch immer)
    zahlt meine Versicherung alles und klagt das dann beim Verursacher (also der der Schuld hat, also der Hundehalter) ein...


    Das ist leider nicht so. Aus welchem Grund sollte denn deine Versicherung bezahlen? Erst mal muß ein gedeckter Schaden vorhanden sein damit die bezahlt.
    Deine Haftpflichvers. ist zb. nur da um Schadenersatzansprüche an dritte zu decken. In der Kasko ist es dann so daß wenn der Schaden gedeckt ist und das Verschulden jemanden anders nachzuweisen ist, wie es ja in diesem Fall ist, regressiert wird.
    Das ist eine ganz normale Sache, allerdings ist es hier noch nicht in dieser "Instanz"
    Wollte das nur aufzeigen falls sich der Hundebesitzer quer stellt und nicht zahlen will. Früher oder später muß er das ohnehin aber warum sollte man bis zu einer etwaigen Verhandlung mit einem defekten Fahrzeug durch die Gegend fahren bzw. den Schaden erst mal selbst begleichen.


    OT: Selbst wenn wir Haftpflichtschäden mit ausländischen Versicherungen abrechnen zahlen wir zum Teil den Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers erst mal aus der Kasko weil es zum Teil ein halbes bis dreiviertel Jahr dauert bis die ausländischen Versicherer bezahlen.

  • Also ich denke es ist doch egal ober meine versicherung bei wildunfall zahlt oder nicht


    bei meiner versicherung ist es jedenfalls so: wenn der verursacher (also der der Schuld hat, also der Hundehalter) keine Versicherung hat (warum auch immer)
    zahlt meine Versicherung alles und klagt das dann beim Verursacher (also der der Schuld hat, also der Hundehalter) ein...


    deshalb weiß ich nicht warum es wichtig ist ob meine Kasko Wildunfälle zahlt oder auch unfälle mit tieren.
    das wird doch nur interessant wenn ich selbst schuld bin oder versteh ich da was falsch?


    Wenn das bei seiner Versicherung auch so ist, hast du Recht, dann hat er alle Sorgen los.
    Dann hat diese Sorgen der Verursacher

    Zitat von chris-78

    (also der der Schuld hat, also der Hundehalter)

    :D


    Aber ein rundum Sorglos Packet hat normalerweise keine Versicherung.

  • @Stefanitzn
    Doch, das ist genauso.
    Je nachdem, bei welchem Versicherer, man welche Kaskoversicherung mit welchem Tarif abgeschlossen hat.
    Es gibt Kaskoversicherer, die einem die ganze Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung oder Verursacher abnehmen, also in Vorleistung gehen und dann Regress nehmen.
    Außerdem gibt es auch Kaskoversicherer, die Zusammenstöße mit Hunden wie Wildzusammenstöße sehen und regulieren.


    Üblicherweise ist das dann aber nicht der Standart- oder Basistarif, sondern nennt sich meistens Premium-, Spezial, Maximal- oder Sonstwie-Tarif und kostet entsprechend mehr.


    Also nicht gleich NEIN-Schreien. :thumbsup:

    Das ist leider nicht so. Aus welchem Grund sollte denn deine Versicherung bezahlen? Erst mal muß ein gedeckter Schaden vorhanden sein damit die bezahlt.
    Deine Haftpflichvers. ist zb. nur da um Schadenersatzansprüche an dritte zu decken. In der Kasko ist es dann so daß wenn der Schaden gedeckt ist und das Verschulden jemanden anders nachzuweisen ist, wie es ja in diesem Fall ist, regressiert wird.
    Das ist eine ganz normale Sache, allerdings ist es hier noch nicht in dieser "Instanz"
    Wollte das nur aufzeigen falls sich der Hundebesitzer quer stellt und nicht zahlen will. Früher oder später muß er das ohnehin aber warum sollte man bis zu einer etwaigen Verhandlung mit einem defekten Fahrzeug durch die Gegend fahren bzw. den Schaden erst mal selbst begleichen.


    OT: Selbst wenn wir Haftpflichtschäden mit ausländischen Versicherungen abrechnen zahlen wir zum Teil den Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers erst mal aus der Kasko weil es zum Teil ein halbes bis dreiviertel Jahr dauert bis die ausländischen Versicherer bezahlen.


    Das ist leider nicht so. Aus welchem Grund sollte denn deine Versicherung bezahlen? Erst mal muß ein gedeckter Schaden vorhanden sein damit die bezahlt.
    Deine Haftpflichvers. ist zb. nur da um Schadenersatzansprüche an dritte zu decken. In der Kasko ist es dann so daß wenn der Schaden gedeckt ist und das Verschulden jemanden anders nachzuweisen ist, wie es ja in diesem Fall ist, regressiert wird.
    Das ist eine ganz normale Sache, allerdings ist es hier noch nicht in dieser "Instanz"
    Wollte das nur aufzeigen falls sich der Hundebesitzer quer stellt und nicht zahlen will. Früher oder später muß er das ohnehin aber warum sollte man bis zu einer etwaigen Verhandlung mit einem defekten Fahrzeug durch die Gegend fahren bzw. den Schaden erst mal selbst begleichen.


    OT: Selbst wenn wir Haftpflichtschäden mit ausländischen Versicherungen abrechnen zahlen wir zum Teil den Schaden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers erst mal aus der Kasko weil es zum Teil ein halbes bis dreiviertel Jahr dauert bis die ausländischen Versicherer bezahlen.

  • Je nachdem, bei welchem Versicherer, man welche Kaskoversicherung mit welchem Tarif abgeschlossen hat.
    Es gibt Kaskoversicherer, die einem die ganze Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung oder Verursacher abnehmen, also in Vorleistung gehen und dann Regress nehmen.


    Drücke ich mich so undeutlich aus?? Ich habe geschrieben daß der Schaden erst mal aus der Kasko bezahlt werden kann. Du willst mir wiedersprechen und schreibst ebenfalls daß es auf den Kaskotarif ankommt - ALSO wird es erstmal aus der Kako bezahlt. Wie der Versicherer das dann deklariert kann natürlich unterschiedlich sein.


    Außerdem gibt es auch Kaskoversicherer, die Zusammenstöße mit Hunden wie Wildzusammenstöße sehen und regulieren.


    Ähm ja, das hab ich eigentlich schon ganz am Anfang geschrieben


    Üblicherweise ist das dann aber nicht der Standart- oder Basistarif, sondern nennt sich meistens Premium-, Spezial, Maximal- oder Sonstwie-Tarif und kostet entsprechend mehr.


    Eins kannst du mir glauben, kein Versicherer bezahlt irgendwas was er nicht muß. Wenn wir von einem gedeckten Schaden sprechen MUß der Vers. bezahlen. Da brauch ich kein Superspezialpaket oder sonstiges, er wird regressieren.


    Also nicht gleich EINSPRUCH schreien. :thumbsup:

  • Hallo,


    glaub mir, für diesen Fall brauchst du dir keinen Anwalt zu nehmen! Die Sachlage ist rechtlich ist sowas von Glockenklar, da gibt es so gut wie keinen Spielraum für die Gegnerin!


    Der Fall handelt im Zivilrecht (Privatrecht), da sich 2 Rechtssubjekt (natürliche Personen) gleichrangig gegenüberstehen.
    Ich diesem Falle greift der § 833 Satz 1 BGB.
    Dieser hat folgenden Inhalt:
    "Wird durch ein Tier eine Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
    Die Tatbestandsmerkmale dieses § sind in jedem Falle erfüllt. (Tier-> Hund; Sache beschädigt-> Auto)
    Demnach kann die Rechtsfolge des § 833 Satz 1 BGB eintreten. Die Halterin des Hundes / der Hunde ist also zum Schadensersatz nach § 833 Satz 1 BGB verpflichtet und muss demnach für den Schaden an deinem E90 aufkommen!



    Ich wusste es, irgendwann brauche ich das was ich in meiner Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vermittelt bekomme auch mal im Privatleben^^. 8)


    LG

    Gruß Daniel :thumbup:


    "Wenn du anfängst zu denken, bist du bei diesen Autos schon zu langsam" (W. Röhrl)


    "Beschleunigung ist,wenn die Tränen der Rührung waagerecht nach hinten abfließen " (W. Röhrl) :thumbsup:

  • Die Sachlage habe ich schon verstanden, habe aber keine Lust mich in Zukunft weiter mit der Hundehalterin auseinander zusetzen.
    Weil ich nicht das Gefühl habe, das ich da alleine etwas erreiche.
    Ist leider telefonisch immer noch nicht erreichbar und ich muss dann wieder zur Nachtschicht.
    Termin beim Anwalt meines Vertrauens steht, der regelt das für mich und kann sich auch objektiv und effektiv besser ausdrücken.
    Der wollte das mir überhaupt "nicht glauben", das die Halterin überhaupt keine Haftpflicht für die Hunde hat?


    Meine Versicherung (Allianz) habe ich natürlich auch angerufen, die meinten nur das geht die mal gar nichts an, ich müsste das leider selbst reglen.
    Selbst wenn, meine SB von der Vollkasko ist so hoch, da müsste ich den Schaden eh zu 80% selbst zahlen...
    Das hatte mir gestern Abend ja bereits die zuständige Polizeidienststelle mitgeteilt.


    PS für die Hundeliebhaber: Der Hund welcher in den NSW gepresst wurde liegt in der Tierklinik, der andere saß gestern Abend wieder vor der Haustür.


    PS @TOM 330i: Na Mensch du, hast du also auch "Glück" gehabt?! :rolleyes:
    Was muss gemacht werden?

  • Demnach kann die Rechtsfolge des § 833 Satz 1 BGB eintreten. Die Halterin des Hundes / der Hunde ist also zum Schadensersatz nach § 833 Satz 1 BGB verpflichtet und muss demnach für den Schaden an deinem E90 aufkommen!


    Soweit ist alles richtig.


    Bleibt aber noch das Problem des nackten Mannes, dem man nicht in die Tasche greifen kann. Auch wenn es sich hier um eine Frau handelt. Wenn nichts zu holen ist, bleibt der Geschädigte nicht nur auf seinen Schaden, sondern auch noch auf den Kosten des Verfahrens sitzen. Ohne Rechtschutzversicherung kann das sehr happig werden.


    Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen. Aber wenn die gute Frau nicht freiwillig zahlt, würde ich, sofern möglich, über meine Teilkasko abwickeln. Bei einer Vollkasko lohnt sich das in der Regel nicht, da man sehr kräftig hochgestuft wird.


    Aber ich drücke mal die Daumen, dass alles glatt geht.
    Uwe

  • PS Tom 330i: Na Mensch du, hast du also auch "Glück" gehabt?! :rolleyes:
    Was muss gemacht werden?


    Ja leider :weinen: Mir streifte beim rückwärtsfahren einer mein linkes hinteres Eck.
    Bei mir steht die Schuld außer Frage,mein Wagen war Ordnungsgemäß abgestellt(saß nicht drinnen).


    Was genau gemacht werden muß stellt sich Morgen raus wenn der Gutachter kommt.
    Sicher ist die Stoßstange muß neu.Der Kotflügel muß lackiert werden,und ob ich den Schnitzer-Diffusor auch neu bekomme stellt sich Morgen raus(der ist geklebt)
    Der linke PDC Sensor ist auch kaputt(Dauerton der nervt :grimmig: )
    Bilder siehst du in meinem Thread(Userfahrzeuge)


    Da wird schön was zusammen kommen :mundzu:


    Drück dir aber die Daumen,daß bei dir schnellst möglich die Sache zu deiner Zufriedenheit erledigt ist ;)

  • Vollkommen richtig,



    wenn die Frau den Schaden nicht zahlen kann bleibst du auf dem Schaden sitzen.
    Die von mir erläutere Rechtslage ist auch nur die Theorie, in der Praxis solltest du genau abwägen ob es sich überhaupt lohnt vor Gericht zu gehen und evtl. die Gerichtskosten selbst zu tragen. In diesem Falle kann dich eine Rechtsschutzversicherung vor bösen Überraschungen bewahren!


    daniel

    Gruß Daniel :thumbup:


    "Wenn du anfängst zu denken, bist du bei diesen Autos schon zu langsam" (W. Röhrl)


    "Beschleunigung ist,wenn die Tränen der Rührung waagerecht nach hinten abfließen " (W. Röhrl) :thumbsup:

  • Bis jetzt habe ich nur einen Termin beim Anwalt, dieser kostet den Hundehalter im normal Fall auch nichts, weil alles über die Haftpflicht abgerechnet wird.
    Genauso die Kosten für vielleicht Gericht/Anwalt oder sonst etwas, die trägt auch allein die Hundehalterin, da müsste ich gar nichts zahlen!
    Und nur weil ich meinen Anwalt einen Brief schreiben lasse, geht das doch nicht gleich vor Gericht,
    der vermittelt doch nur und es ist manchmal wirkungsvoller als wenn ich das verfassen müsste.
    Habe überhaupt nicht vor zu klagen und bis jetzt ist der Anwalt nur informiert (hat noch keine Details).
    Aber gefallen lassen werde ich mir nichts, ich kriege schon mein Geld, egal ob auf einem vernünftigen Weg oder halt anders.
    Denn ich sage bestimmt nicht, "Naja, dann zahle ich halt den Schaden selbst, den ein anderer verursacht hat, kann doch mal passieren dafür gehe ich doch arbeiten."


    Ansonsten habt ihr natürlich Recht, wo nichts vorhanden ist kann man auch "nichts" holen.
    Habe sie auch erreicht,
    Den Hunden geht es bla bla, sie trägt die Schuld bla bla...
    Also ich von einer vierstelligen Zahl sprach meinte sie, soviel verdient sie nicht einmal im Monat. 8|


    Da klingt für mich jetzt natürlich erst einmal nicht nach Anwalt, muss halt schauen ob sie dazu in der Lage ist dafür aufzukommen.
    Wenn nicht, dann muss ich mir wohl etwas einfallen lassen (wie auch immer).


    @TOM 330i


    Jetzt habe ich deine Bilder auch gesehen, das schaut ja böse aus!
    Drück dir die Daumen das dein E90 schnell wieder glänzt. ;)