Und wie sieht sowas eigentlich für eine Garantiezeit aus? Muß dafür vorher der Service auch "nur" bei BMW durchgeführt worden sein, um im Garantiefall Anspruch zu haben?
Das zweite Jahr schon, du hast keine Garantie sondern Gewährleistung! Auch für Kulanz nach der Gewährleitungspflicht besteht für Dich keine Chance mehr! Den würde ich einen Satz heiße Ohren verpassen und auf eine schriftliche Stellungnahme drängen, dass aufgrund falscher Vertragsausgangslage BMW trotzdem zu Ihren Garantie und Kulanzleistungen verpflichtet ist, ansonsten mit anwaltlicher Wandlung des Vertrages drohen, da das Fahrzeug nicht den Vertraglich zugesicherten Grundlagen und Bedingungen entspricht!