Heute hat es mich erwischt ..."bisschen"jedenfalls....


  • Das Miniröckchen stand in der Parklücke und ist vorwärts losgefahren. Ich war auf der Strasse.

    Damit dürfte die Sache eigentlich klar sein. Obwohl: Recht haben und dieses bekommen, sind in D ja manchmal zwei Paar Schuhe. :rolleyes:

  • ..uwe hat ja zubehör-kotflügel, die blinker aber sind original bmw - nur die einsätze in die originalkotflügel würde ich nicht machen, da es oft probleme damit entstehen, frag mal andre, e90 weiß


    und wie schon oft erwähnt, immer schön die polizei rufen...

  • Hi,
    leider ist gar nichts klar...auf einem "Parkplatz", wie vor einem Real oder anderem öffentlichem Parkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme. Einem Kumpel von mir (ich saß mit im Fahrzeug) ist mal ein Mini, von rechts kommend, auf die vordere Stossstange gehüpft. Mein Kumpel war sich sicher, die Tante sieht ihn und bleibt stehen...ne, die rutscht von der Kupplung ab und der Mini springt wie ein Kängeru :D .
    Das passierte auf einem öffentlichen Parkplatz in der Stadt. Ohne weitere Beschilderung...jeder kann dort seinen PKW gegen Gebühr abstellen.
    Die Polizei wurde gerufen, da die Tante echt nen Schock hatte und sich nicht beruhigen wollte...alles nur Kunststoff, was defekt war...
    Jeder bekam 50% Teilschuld am Hergang. Letztlich bezahlte jeder seinen Schaden selbst.
    Anders ist es, wenn auf einem Privatparkplatzgelände auf die StVo explizit hingewiesen wird. Dann gelten die Regeln wie im Strassenverkehr...Dann muß aber auch ausgeschildert werden....


    Tja, dumme Erfahrung...und immer ärgerlich...


    Gruß Pedda

  • Anders ist es, wenn auf einem Privatparkplatzgelände auf die StVo explizit hingewiesen wird. Dann gelten die Regeln wie im Strassenverkehr...Dann muß aber auch ausgeschildert werden....


    Da würde ich nicht drauf vertrauen.

  • vertrauen sowieso nicht... :) ...immer hübsch vorsichtig. Aber das ist eben der Unterschied...Hinweis auf die StVo oder nicht...

  • Hat er schon recht, klar ist da nichts. Ist leider so und jetzt abhängig was der Gegner sagt. Zur Not dann eben zivilrechlich klagen.


    Leider ist es so, aber egal morgen geht meiner wegen TÜV zu BMW ..und dann mach ich einen Termin zur Reperatur aus. Leg es vor und Klage dann (zur Not).


    Arschlecken, ist leider SO in Deuchland mit dem Recht, wäre schon brutal ,wenn es 50/50 ausgeht. Muss man jetzt sehen.