Nachfahren mit geeichtem oder ungeeichtem Tacho ist ne gerichtsverwertbare Messung.
Das wusste ich nicht!
Nachfahren mit geeichtem oder ungeeichtem Tacho ist ne gerichtsverwertbare Messung.
Das wusste ich nicht!
Zitat eines örtlichen Polizisten:
ZitatWir sind zu zweit, wir tragen die Kleidung des Staates, wir haben immer Recht!
Im meinem Fall war der Polizist aber alleine unterwegs. Was mich besonders verunsichert ist, das er mir extra nachgefahren ist bis auf den Parkplatz und auch kurz ausgestiegen ist, dann aber gesehen hat, das ich im Gebäude verschwunden bin. Er ist dann weiter gefahren. Jetzt weiß ich halt nicht ob er nur mein Gesicht sehen wollte, oder ob er mich belehren wollte, aber da ich ja schon im Gebäude war das nicht machen konnte und somit die sache auf sich beruhen läst.
Glaub mir da kommt keine Strafe auf dich zu, die könnens dir nicht beweisen, geschweige denn hat er nicht mal mit dir geredet, kannst also sagen du warst da nie unterwegs.
Glaub mir da kommt keine Strafe auf dich zu, die könnens dir nicht beweisen, geschweige denn hat er nicht mal mit dir geredet, kannst also sagen du warst da nie unterwegs.
Das Problem ist, ich war gerade bei der Bank und habe das auch etwas mit einer Unterschrift quitiert, zudem bin ich auch zu 100% auf den überwachungsviedeos zu sehen, somit fällt das schonmal flach.
Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer machen die keinen so großen Aufwand, das würd sich nicht lohnen.
Ich hoffe du hast recht ... hab schon irgendwie panik gehabt danach, das mein Lappen erstmal weg wäre, zwar selber Schuld, aber muß ja trotzdem nicht sein.
Ist ja schon fast lustig, was einige hier für Angst haben...
DA KOMMT NIE IM LEBEN WAS!!!!
(auch wenn dus verident hättest... 60 zu schnell ist schon nicht ohne...)
Dafür müssten die dich zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25km/h überschreitung außerorts erwischen, dass die dir denn Lappen nehmen.
Also es liegt tatsächlich im Ermessen de Polizeibeamten.
20% Abzug sind mir etwas zuviel, auch bei dieser Geschwidigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften.
AUf der Seite: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home gibt es einen aktuellen Bußgeldrechner!
Wenn du dort deine Überschreitung eingibst, wirst du feststellen, dass sich eine Anzeige seitens des Bamten sehr wohl
lohnen würde, schließlich hast du eine nicht unerhebliche Ordnungwidrigkeit begangen.
Der Beamtekann sich jederzeit ohne großen Aufwand "in Dienst" versetzten, völlig losgelöst davon, ob er grad Uniform anhat
oder auf dem Heimweg ist. Desweiteren könnte er dein Kennzeichen überprüfen lassen und den Halter ermitteln, um die Daten für
eine Anzeige zu bekommen.
Ob es allerdings als Beweis reicht, in einem Privat-Kfz hinter dir herzufahren um deine Geschwindigkeit zu ermittlen, wag ich zu bezweifeln.
Ausser der Anzeige aus Amtswegen könnte er dich natürlich auch als Privatperson anzeigen, da benötigt er keinen Beweis.
Am Ende obliegt es ihm was er macht, beeinflussen kannst du es jetzt elider nicht mehr!
Drücke dir die Daumen das nichts passiert, die Bestrafung der Geschwindigkeitsüberschreitun in deinem Fall ist nicht ohne!
Grüße