Von Polizist a.D. beim zu schnelle fahren beobachtet, drocht eine Strafe/Anzeige ?

  • An den Fred Starter
    eins muss ich aber dazu doch loslassen auch wenn du keine Belehrungen wolltest....


    Ich denke, da du dir jetzt solche Gedanken um Strafen und Füherscheinwegnahme machst, hat sich das Hinterherfahren des Polizisten schon gelohnt, ist auch ne Art Belehrung!!!! Beim nächsten Mal wirst du dir mehr Gedanken machen, ob du nun auf ner Straße soviel zu schnell fahren musst

  • delalu: Genau diese Meinung vertrete ich auch. Das Anregen zum Nachdenken ist doch vorhanden!



    @alle anderen: Am Ende obliegt es dem Polizeibeamten was er macht, ob der tätig wird oder nicht!


    Völlig egal was andere jetzt denken, meinen zu wissen oder wie auch immer, eine generelle Aussage dazu kann man nicht machen,


    auch keine für den Betroffenen!



    Aber eins gilt generell: Wenn man Aussagen über die Polizei oder das Recht macht, dann sollten diese Aussagen auch etwas basieren und damit meine ich nicht


    Erfahrungen die man mal gesammelt hat oder von jemandem anderen mal gehört hat.

  • wenn das Fahrzeug mit dem der Polizist unterwegs war einen geeichten Tacho hatte, dann ist es vollkommen egal ob er alleine war, seine Aussage reicht vor Gericht, denn er hat für die Richter keinen Grund zu lügen.
    im Endeffekt entscheidet sowieso der Richter.
    wie hoch der Wert ist, der bei solchen Aktionen von der Tachoanzeige runter gerechnet wird, weis ich net mehr, ist aber viel höher als bei normalen Blitzgeräten.
    was dem TE ja den Hals retten sollte ;)


    ein Kumpel hatte letztes Jahr genau so einen Fall, ich habe mir das Ganze Vorort angeschaut, vor Gericht hatte er keine Chance....

  • Vor Gericht habe ich schon mal verloren bei so was aber da waren auch 3 Beamte im VW Bus die schätzten meine Geschwindigkeit, Vor Gericht nahm der Richter meine Akte und sagte "sie haben ja schon einen Punkt da fahren sie wohl immer zu schnell" Gab dann 3 Punkte 180 Mark.Ist aber schon einige Jahre her, aber solch Erfahrungen brennen sich gut ins Gedächtnis. Bin auch zur Verhandlung mit was wollen die mir haben keine Beweise usw. War vor ca 19 Jahren.

  • Oder darf ein Polizist, der beim Rasen geblitzt wurde einfach sagen, er habe jemanden verfolgt weil dieser zu schnell gefahren ist?


    Dann müsste Sekunden zuvor aber das Bild des Rasers in der Radarfalle gespeichert sein. ;)


    Zum Thema: Wie schon so oft gesagt, dürfte nichts mehr kommen. Ich denke er wollte dich ermahnen, hat dann aber eingesehen, dass er keinen Auftrag hat, da du ja dann im Gebäude verschwunden bist. :D:D

  • @fashion


    wie du weißt bin ich zwar aus A, aber mit der aussagen von wegen "ins auto sehen" bestätigst du mir meine meinung dass die polizeit (egal welches land) nach gefallen des gesichts handelt...
    mir ist es einfach schon aufgefallen - je nachdem wie ich mich "style" hast du als "normalbürger" entweder bessere oder schlechtere karten...
    nur weil man jung ist u. vielleicht etwas ausgeflippter daher kommt heisst das nicht dass man drogen verkauft - ist mir nämlich mal unterstellt worden bis ich dem polizisten meine durchschwitzten sportsachen ins gesicht gehalten habe damit er mir glaubt dass ich kein dealer bin, sondern sportler :rolleyes: das war ne krasse situation - hab ich noch nie erlebt vorher...


    aber deine aussage vorher, ich zitiere: " Carsten


    Kannst mir glauben, dass ich in diesem Bereich über bedeutend mehr Wissen verfüge, als der Rest der User hier."


    :D:D:D:totlachen::totlachen::totlachen:


    ich hab so lachen müssen - und DU fashion weißt ja warum :totlachen:


    Carsten


    immer locker bleiben mit aussagen :D überhaupt wenn du in münchen unterwegs bist mit dem auto :D
    (nicht böse auffassen - nur spaß ;))

    Es ist kein Zufall das die Erde vom Weltall aus betrachtet WEIß-BLAU ist... :bmw-smiley::bmw2:


    zu verkaufen:


    - PERFORMANCE NIEREN
    - Eibach Sportline (2 Jahre gefahren - deshalb sehr günstig abzugeben)
    - 16" original BMW Felgen mit Winterreifen - auch günstig ;)

  • Polizisten sind auch außerhalb der Dienstzeit im Dienst.. Woher ich das weiß? Dad ist Autobahnbulle.Eingreifen dürfen sie immer, jedoch sind auch Polizisten faul und die meisten werden einen Teufel tun.. Jedenfalls wird dir bei deiner Geschwindigkeitsüberschreitung nichts passieren.. Du warst alleine unterwegs, er ebenfalls.. somit steht Aussage gegen Aussage wenn es zu einer Anzeige kommt! Das Gerücht, von wegen "ich bin Bulle mir glaubt sowieso jeder Richter" ist hartnäckig und sollte man keinen glauben schenken.. Schwierig wird es erst dann wenn er irgendwelche Beweise sammeln konnte während er dir hinterhergefahren ist, sprich, Videofahrzeug mit Geschwindigkeitserfassung..Da dies aber nur dann ausgeführt werden darf wenn sie zu zweit sind (Videoüberwachung bedienen + fahren im Straßenverkehr ist verboten, desshalb immer zu zweit) kann auch da nichts passieren.

    Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen :whistling:
    :bmw-smiley:

  • Ben83


    Wegen ner Bußgeldanzeige ohne Fahrverbot wird sich niemand den Aufwand einer Anzeige machen. 80 Euro und 3 Punkte rentiert sich nicht.


    Kann allerdings auch sein, dass der Beamte im Dienst war, aber selbst dann.. unter nem Fahrverbot macht das kaum Sinn sich die Mühe zu machen.

    Es gibt genug Polizisten, die in ihrer Freizeit nichts zu tun haben und nur auf solche Leute warten! Da gibt es dann für alles eine Anzeige!
    Ich persönlich finde die Einstellung des hier betroffenen Polizisten jedoch sehr zweifelhaft, mit 160km/h und dem Privatauto eine Verfolgung aufzunehmen!


    Wenn man keine Ahnung hat... ;)
    Dieses Stammtisch Halbwissen nervt.


    Bevor man sich hier aufregt, sollte man sich zuerst mal informieren. Sonderrechte sind nicht an Wegerechte gebunden, d.h. nicht zu jedem Einsatz muss mit Blaulicht gefahren werden. Links fahren ist völlig logisch, wie sonst könnte man in die Fahrzeuge anderer Verkehrsteilnehmer sehen?
    Also erstmal nachdenken, bevor man sich über Sachen aufregt, von denen man keine Ahnung hat!! :thumbdown:


    :thumbup:

  • Du musst dir keinerlei Gedanken machen, weil:


    1. Er war nicht im Dienst
    2. er war alleine
    3. es gibt keine Messung
    4. Polizisten in deutschland dürfen nicht schätzen
    5. keinerlei beweisen, dass du überhuapt dort warst.


    ich wurde auch schon paar mal angehalten, weil die blauen meinten, dass ich deutlich zu schnell war. aber mehr als verwarnen können sie dich nicht!


    Anders sieht das aus, wenn du andere gefährdet hast, dann können sie dich wegen gefährtdung des straßenverkehrs belangen. Aber das ist auch auslegung, was gefährdung ist.

  • Ich hoffe ihr habt recht, das erleichtert mich zumindest etwas.
    Jetzt kann ich eh nur noch abwarten und schauen was passiert.