BMW 325i... Unfall bei Überholvorgang! Was nun???

  • Ich habe den Wagen jetzt in der Werkstatt,,, und sobald der Gutachter seine Arbeit erledigt hat legen die gleich mit der Reperatur los.
    Eigentlich wollte die Werkstatt Dienstag früh schon mit der Reperatur loslegen, jesoch war da der Gutachter noch nicht da... morgen mal anrufen ob der schon da war. Dann lass ich die Kosten erstmal auf meine Vollkasko laufen und zahle die 300 Euro Selbstbeteiligung. Sollte dann die Schuldfrage geklärt sein und der andere die Schuld bekommen, dann nimmt meine Versicherung, seine Versicherung in Regress und holt sich so die Kohle wieder, genauso wie ich mir so die 300 Euro wieder hole.
    Desweiteren hoffe ich drauf das der Gutachter einen merkantilen Minderwert feststellt ("Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den theoretischen Wertverlust, welcher beim Verkauf des Autos anfallen würde. Unter dem Aspekt, dass zwei identische Gebrauchtwagen im Markt angeboten werden, erzielt das unfallfreie Fahrzeug in aller Regel einen besseren Verkaufspreis als das reparierte Fahrzeug.") Diesen Minderwert, würde mir die gegenerische Versicherung auszahlen, wen ich denn schuldfrei gesprochen würde.


    Hat schonmal jemand Erfahrung mit dem merkantilen Minderwet gemacht und weiß wie hoch dieser ausfallen kann?


    CHRIS

  • Was hier wieder für ein Halbwissen verbreitet wird ist echt unfassbar, WO BITTE STEHT DASS LANGSAM FAHREN EIN INDIZ FÜR "ACHTUNG ICH BIEGE GLEICH AB" DARSTELLT ???


    Sollen wir den Spieß mal umdrehen? Der Überholte Fahrer hätte ahnen müssen dass er überholt wird wenn er so langsam fährt !


    Wieso muss man damit rechnen dass jemand abbiegt wenn er langsam fährt? Vielmehr ist es doch so, dass geblinkt werden muss bevor die Geschwindigkeit reduziert bzw angepasst wird.


    In diesem spezeiellen Fall wird es vermutlich so ähnlich gereget wie auf der Autobahn; Im Zweifelfall bekommt jene Partie Recht, welche zuerst geblinkt hat.

  • Hat schonmal jemand Erfahrung mit dem merkantilen Minderwet gemacht und weiß wie hoch dieser ausfallen kann?


    Ja, haben wir. im Juni 2005.


    Peugeot 206CC, 8722Km, damals 14 Mon. alt.
    Seitenschaden. Reperaturkosten lt. Gutachten: 2545,50 Netto, 2952,78 Brutto
    Wertminderung lt. Gutachter: 500,00 €


    Wurde von der gegnerischen Versicherung ohne Murren gezahlt.


    Gruß


    Johannes

  • Jo, das ist ungünstig gelaufen. Wie kann man denn herausfinden ob es nicht ein "Könner" war der nur auf die Gelegenheit wartete abzubiegen?


    Ich finde Blinken cool, ist einfach souverän. Sollten alle machen, dann haben diese Tricktypen keine Vorschusslorbeeren mehr. Genauso: das Drängeln und im Windschatten beschleunigen um dann wenn man wieder vollen Gegenwind hat zu verhungern...


    achja - mal sehen wie es weitergeht - habe jedenfalls mein Wissen wieder etwas auffrischen können ...


    Gut, daß es dieses Forum gibt....

  • Was hier wieder für ein Halbwissen verbreitet wird ist echt unfassbar, WO BITTE STEHT DASS LANGSAM FAHREN EIN INDIZ FÜR "ACHTUNG ICH BIEGE GLEICH AB" DARSTELLT ???



    Dieses "Halbwissen" ist (aus meiner Sicht leider) gerichtlich belegt. Ist zwar aus Mitte der 90er, aber ich denke daran hat sich nix geändert. Seit dem überlege ich mir drei mal, ob ich vorbeifahre oder nicht doch lieber bis nach der Einfahrt/ Kreuzung warte.

  • Und wenn der Opelfahrer bzw dessen Versicherung sich über den Zentralverband der Versicherer sich an Deine Versicherung wendet darf diese Deine Versicherung nach kurzer Sichtung des Sachverhalts den Unfallschaden zu Deinem Nachteil regulieren ohne das Du was dagegen tun kannst.

    Kannst du das noch mal näher erklären?
    Was hat der Zentralverband der Versicherer damit zu tun?

  • Warte mal ab. In der Regel werden die Versicherungen das versuchen so zu drehen, dass beide Parteien eine Teilschuld am Unfall haben, damit Ihr beide in den Versicherungsprämien steigt ;) Das ist allgemein gängige Praxis, welche nur ein irklich guter Anwalt verhindern kann....

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Der Zentralverband der Versicher kommt in dem Fall ins Spiel wenn Dein Unfallgegner zu seiner Versicherung geht und glaubhaft erklärt das er am Unfall keine Schuld trägt. Das ist gar nicht so schwer und selbst in zweifelhaften Fällen wird es teilweise so gehandhabt. Über den Zentralverband holt sich die Versicherung des Unfallgegners Deine Versicherungsdaten samt Versicherungsnummer. Das Deine Versicherung dann den Schaden Deines Kontrahenten reguliert hat erfährst man i.d.R erst später. In Deinem Fall sieht es ja für Unbeteiligte erstmal so aus wie wenn Du den Abbiegevorgang des Vorrausfahrenden durch Dein Übermanöver behindert hast, egal ob er geblinkt hat oder nicht...einfach weil Du erstmal nicht beweisen kannst das er nicht geblinkt hast.
    Das schlimme daran ist das die Versicherung regulieren darf, egal ob Unfallhergang geklärt oder nicht. Nennt sich Regulierungsvollmacht.
    http://www.autoversicherung-vergleichen-?rungsvollmacht/


    Hab diese Schweinerei selbst einmal erleben dürfen, von der DEVK. Natürlich hab ich danach sofort die Versicherung gewechselt, nicht ohne dem Vertreter vor Ort mächtig die Leviten gelesen zu haben. Bei mir war die Sache eigentlich eindeutig. War 2004 nachts tanken, an einer Selbstbedientanke mit EC-Card, stand hinten am Wagen mit Zapfrüssel in der Hand. Ein Typ (mit Migrationshintergrund wie man geschönt heute ja sagt...sorry, m.Meinung) wendet seinen 350 ? Restwert-Polo und touchiert meinen Wagen am vorderen Kotflügel. Folge: Beule und Schrammen, nichts gravierendes. Bei seinem Schrotthobel hing die vordere Plastilinstoßstange auf Halbmast und ein Scheinwerfer war kaputt. Angeblich durch den Unfall, dürfte aber vorher so gewesen sein, sonst wäre an meinem sicherlich auch die Felge kaputt und der halbe Motorblock 2 cm nach rechts verschoben worden. Ich das Tanken beendet und dann Polizei angerufen.Die dann auch kam...zwei schlechtgelaunte Beamte die ich anscheinend aus dem Schönheitsschlaf gerissen hatte. Jedenfalls waren die sehr mürrisch und redeten erst mit den "§%"&§%" (das Wort darf ich nicht schreiben) . Mein Nachteil: Er hatte einen Kumpel und seine Mutter dabei. Die erzählten ich hätte schon im Wagen gesessen und der Motor lief schon, ich wäre denen praktisch reingefahren. Die müden Beamten haben dann auf diese Aussagen her das Protokoll geschrieben und ich sollte mich dann rechtfertigen. Na Danke schön. Hab dann nichts mehr gesagt und natürlich auch erstmal keine Versicherungsdaten herausgegeben sondern nur meine Advocard und gesagt mein RA meldet sich dann.
    Fazit: Meine Versicherung hat nach wohl kurzer Einsichtnahme in das Lügenprotokoll brav nach nur 12 Tagen satte 1200 ? Reparaturkosten für den 350 ? Restwertpolo überwiesen, ohne mein Wissen. Der Russe (Führerscheinneuling) fuhr noch 1,5 Jahre später mit kaputter Stoßstange und Schweinwerfer rum, ich bezahlte 160 ? für das rausdrücken der Beule und beilackieren aus eigener Tasche und mein Vertrauen in Versicherungen ist stark geschmälert.


    Darum mein Rat in solchen Sachen: Seid Euch nie zu sicher das Ihr auch Recht bekommt. Rechnet auch damit am Ende der Gelackmeierte zu sein.

    Bitte? An einer Tankstelle gibt es Videobeweise ;) Dein Anwalt hat schlicht und einfach geschlafen. Dagegen wäre ich zivilrechtlich vorgegangen, auch nach der fälschlichen Zahlung...

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • Er schreibt"Selbstbedientanke"....


    Wir haben hier auch so eine,und da ist keine Kamera.Könnte in seinem Fall auch so gewesen sein...


    Allerdings muss ich dir Recht geben.Dagegen hätte ich mich auch gewehrt.Mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln.